Stehhilfen

Ein Junge mit Gehbehinderung steht in einer medizinischen Stehhilfe. Seine Mutter unterstützt ihn zusätzlich.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Stehhilfen?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Stehhilfen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Stehhilfe ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt eine Verordnung für eine entsprechende Stehhilfe. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Stehhilfe und werden zu deren Handhabung ausführlich beraten.

Unsere Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:

Wussten Sie schon, dass...

  • gerade bei heranwachsenden Kindern auf die genaue Passform der Stehhilfe zu achten ist?
  • Sie mit unserer Hilfsmittelsuche schnell und einfach Leistungserbringer in Ihrer Nähe finden?
  • wir weitere Hilfsmittel übernehmen, wenn diese medizinisch notwendig sind?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind Stehhilfen?

    Mit der Nutzung von Stehhilfen bereiten Sie sich auf eine Wiedererlangung des Gehens vor. Die Einnahme der Stehposition beziehungsweise das entsprechende Training fördert die Wiedererlangung einer Gehfähigkeit und unterstützt dabei die Physiotherapie.

    Stehhilfen unterstützen aber auch Menschen mit erheblich ausgeprägter Beeinträchtigung des Stehens dabei, eine aufrechte Körperposition einzunehmen und von deren positiven Wirkung zu profitieren. Insbesondere lebensnotwendige Funktionen wie beispielsweise die Kreislaufregulation, der Knochenstoffwechsel sowie die Verdauungsfunktionen werden durch die Verwendung von Stehhilfen deutlich verbessert.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Stehhilfe. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:

    • die fachgerechte Versorgung mit einer Stehhilfe
    • Beratung und Einweisung in den Gebrauch der Stehhilfe
    • Reparatur und gegebenenfalls spätere Anpassung
    • Ersatzbeschaffung bei Wachstum oder Veränderungen des Krankheitsbildes
  • Kann ich mir meine Stehhilfe selbst aussuchen?

    Ja, das können Sie.Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern.

    Entscheiden Sie sich für eine Stehhilfe mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und gegebenenfalls künftig Folgekosten für zum Beispiel Reparaturen. Mit Ihrer Unterschrift beim Leistungserbringer bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.

  • Kann ich mir eine Stehhilfe auch privat kaufen?

    Ja, sie können sich eine Stehhilfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.

  • Meine Stehhilfe ist defekt. Wohin kann ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Stehhilfe erhalten haben.

    Haben Sie mutwillig Schäden an der Stehhilfe verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.

  • Welche Besonderheiten sind bei einer Versorgung mit Stehhilfen zu beachten?

    Bei der Versorgung mit einer Stehhilfe ist die Einbeziehung des behandelnden Arztes, dem gewählten Leistungserbringer und der Therapeuten des Patienten sehr wichtig. So kann sichergestellt werden, dass alle medizinisch notwendigen Aspekte und personenbezogene Maße Berücksichtigung finden. Insbesondere bei Kindern, die eine individuell angefertigte Stehhilfe benötigen, denn gerade bei heranwachsenden Kindern ist auf die genaue Passform zu achten.

Gut zu wissen

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