Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Stehhilfen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Stehhilfen.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Stehhilfen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Stehhilfe ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt eine Verordnung für eine entsprechende Stehhilfe. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Stehhilfe und werden zu deren Handhabung ausführlich beraten.
Unsere Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Mit der Nutzung von Stehhilfen bereiten Sie sich auf eine Wiedererlangung des Gehens vor. Die Einnahme der Stehposition beziehungsweise das entsprechende Training fördert die Wiedererlangung einer Gehfähigkeit und unterstützt dabei die Physiotherapie.
Stehhilfen unterstützen aber auch Menschen mit erheblich ausgeprägter Beeinträchtigung des Stehens dabei, eine aufrechte Körperposition einzunehmen und von deren positiven Wirkung zu profitieren. Insbesondere lebensnotwendige Funktionen wie beispielsweise die Kreislaufregulation, der Knochenstoffwechsel sowie die Verdauungsfunktionen werden durch die Verwendung von Stehhilfen deutlich verbessert.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Stehhilfe. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Ja, das können Sie.Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern.
Entscheiden Sie sich für eine Stehhilfe mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und gegebenenfalls künftig Folgekosten für zum Beispiel Reparaturen. Mit Ihrer Unterschrift beim Leistungserbringer bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Ja, sie können sich eine Stehhilfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Stehhilfe erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Stehhilfe verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Bei der Versorgung mit einer Stehhilfe ist die Einbeziehung des behandelnden Arztes, dem gewählten Leistungserbringer und der Therapeuten des Patienten sehr wichtig. So kann sichergestellt werden, dass alle medizinisch notwendigen Aspekte und personenbezogene Maße Berücksichtigung finden. Insbesondere bei Kindern, die eine individuell angefertigte Stehhilfe benötigen, denn gerade bei heranwachsenden Kindern ist auf die genaue Passform zu achten.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail