Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Toilettenhilfen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Toilettenhilfen.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Toilettenhilfen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Toilettenhilfe ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt eine ärztliche Verordnung für eine Toilettenhilfe. Die ärztliche Verordnung lösen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Dort werden Sie von den Mitarbeitern umfassend zu Ihrer neuen Toilettenhilfe und deren Handhabung beraten. Zusätzlich kümmert man sich dort auch um die weiteren Formalitäten.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Toilettenhilfen erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen bei einem Toilettengang oder ersparen den Weg zur Toilette.
Es gibt verschieden Toilettenhilfen, zum Beispiel:
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Toilettenhilfe. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Sie erhalten die Toilettenhilfe, die medizinisch notwendig ist. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Ihre Wahl wird von Ihrem Leistungserbringer dokumentiert. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Toilettenhilfe erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Toilettenhilfe verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Die meisten Toilettenhilfen werden Ihr Eigentum. Toilettensitze und -stühle für Kinder und Jugendliche, WC-Aufsätze mit Wascheinrichtung, Toilettenstützgestelle und -sitzgestelle sowie Toilettenaufstehhilfen erhalten Sie leihweise. Sie bleiben Eigentum der AOK Sachsen-Anhalt. Behandeln Sie die Toilettenhilfen mit Sorgfalt und beachten Sie die Gebrauchsanweisung sowie die Hinweise Ihres Leistungserbringers bei der Einweisung.
Sie können sich auch privat eine Toilettenhilfe kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
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