Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Sauerstoffgerät?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Sauerstoffgerät.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Sauerstoffgerät.
Wir übernehmen die Kosten für ein Sauerstoffgerät, wenn es medizinisch notwendig ist und Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept ausstellt.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt je Jahresgenehmigung und je Versorgung 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Das Rezept reichen Sie bitte bei einem Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Dieser wird die Versorgung mit Ihnen besprechen und Ihren Antrag bei uns einreichen. Sie erhalten Ihr Sauerstoffgerät direkt nach Hause geliefert. Die Abrechnung der medizinisch notwendigen Leistung erfolgt direkt zwischen dem Vertragspartner und der AOK Sachsen-Anhalt.
Es gibt verschiedene Arten von Sauerstoffgeräten:
Den Konzentrator gibt es stationär oder tragbar. Er filtert die Luft aus der Umgebung über einen elektrischen Kompressor und trennt somit den Sauerstoff von anderen Gasen. Der konzentrierte gasförmige Sauerstoff kann dann über eine Nasenbrille eingeatmet werden.
Sie beinhalten gasförmigen Sauerstoff, der unterwegs eingeatmet werden kann. Die Flaschen können vom Vertragspartner aufgefüllt oder ausgetauscht werden.
Sie bestehen aus einem stationären Flüssigsauerstofftank. Dieser kann durch seinen flüssigen Zustand viel mehr Sauerstoff lagern als im gasförmigen Zustand. Er kann in ein tragbares System abgefüllt werden und benötigt keinen Strom. Die Befüllung erfolgt über den Vertragspartner meist im dreiwöchigen Rhythmus.
Welches Sauerstoffgerät für Sie geeignet ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein Sauerstoffgerät, wenn Sie an chronischem Sauerstoffmangel leiden wie zum Beispiel durch Hypoxämie (Sauerstoffmangel im Blut), schwere Lungenerkrankungen wie COPD, Lungenfibrose oder wiederkehrende Lungenembolien.
Sie erhalten bei einem unserer Vertragspartner Ihr Sauerstoffgerät, das von der
AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurde. Entscheiden Sie sich für ein teureres Sauerstoffgerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.
Ihr Sauerstoffgerät wird von unseren Vertragspartnern geliefert. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am
Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat Verträge mit bestimmten Vertragspartnern geschlossen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu ermöglichen. Für den Zeitraum der genehmigten Versorgung sind Sie an den Vertragspartner gebunden.
Wir übernehmen die Kosten für das Sauerstoffgerät solange es medizinisch notwendig ist. Dafür benötigen wir einmal jährlich eine Bestätigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Ja, wir übernehmen die dazugehörigen Materialien wie Nasenbrillen, Schläuche, Befeuchter, Trolley und Tragetasche. Diese erhalten Sie von unserem Vertragspartner. Ein extra Rezept ist dafür nicht notwendig.
Wir erstatten Ihnen einen Teil Ihrer Stromkosten für das Sauerstoffgerät. Unsere Kolleginnen und Kollegen in unseren Kundencentern oder am Service-Telefon beraten Sie dazu.
Wir übernehmen die Kosten für ein tragbares Sauerstoffgerät in Urlaubszeiten im Inland für 14 Tage im Kalenderjahr. Dafür benötigen wir ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit dem Vermerk „Urlaubsversorgung“. Anschließend können Sie die Versorgung mit dem Vertragspartner absprechen.
Sie können sich ein Sauerstoffgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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