Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Sauerstoffgerät

Ein Seniorenpaar sitzt auf einer weißen Bank und schauen sich lächeln an. Der Mann trägt ein Sauerstoffgerät.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Sauerstoffgerät?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Sauerstoffgerät.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten für ein Sauerstoffgerät, wenn es medizinisch notwendig ist und Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept ausstellt.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt je Jahresgenehmigung und je Versorgung 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Das Rezept reichen Sie bitte bei einem Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Dieser wird die Versorgung mit Ihnen besprechen und Ihren Antrag bei uns einreichen. Sie erhalten Ihr Sauerstoffgerät direkt nach Hause geliefert. Die Abrechnung der medizinisch notwendigen Leistung erfolgt direkt zwischen dem Vertragspartner und der AOK Sachsen-Anhalt.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für ein Sauerstoffgerät übernimmt?
  • wir einen Teil der Stromkosten für Ihr Sauerstoffgerät übernehmen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für ein tragbares Sauerstoffgerät übernimmt, wenn Sie in den Urlaub fahren?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Sauerstoffgeräte gibt es?

    Es gibt verschiedene Arten von Sauerstoffgeräten:

    • Sauerstoffkonzentrator

    Den Konzentrator gibt es stationär oder tragbar. Er filtert die Luft aus der Umgebung über einen elektrischen Kompressor und trennt somit den Sauerstoff von anderen Gasen. Der konzentrierte gasförmige Sauerstoff kann dann über eine Nasenbrille eingeatmet werden.

    • Druckflaschen

    Sie beinhalten gasförmigen Sauerstoff, der unterwegs eingeatmet werden kann. Die Flaschen können vom Vertragspartner aufgefüllt oder ausgetauscht werden.

    • Flüssigsauerstoffsysteme

    Sie bestehen aus einem stationären Flüssigsauerstofftank. Dieser kann durch seinen flüssigen Zustand viel mehr Sauerstoff lagern als im gasförmigen Zustand. Er kann in ein tragbares System abgefüllt werden und benötigt keinen Strom. Die Befüllung erfolgt über den Vertragspartner meist im dreiwöchigen Rhythmus.

    Welches Sauerstoffgerät für Sie geeignet ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

  • Wann benötige ich ein Sauerstoffgerät?

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein Sauerstoffgerät, wenn Sie an chronischem Sauerstoffmangel leiden wie zum Beispiel durch Hypoxämie (Sauerstoffmangel im Blut), schwere Lungenerkrankungen wie COPD, Lungenfibrose oder wiederkehrende Lungenembolien.

  • Kann ich mir mein Sauerstoffgerät selbst aussuchen?

    Sie erhalten bei einem unserer Vertragspartner Ihr Sauerstoffgerät, das von der 
    AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurde. Entscheiden Sie sich für ein teureres Sauerstoffgerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.

  • Wo erhalte ich mein Sauerstoffgerät?

    Ihr Sauerstoffgerät wird von unseren Vertragspartnern geliefert. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am 
    Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.

  • Warum kann mir das Sanitätshaus vor Ort mein Sauerstoffgerät nicht liefern?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat Verträge mit bestimmten Vertragspartnern geschlossen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu ermöglichen. Für den Zeitraum der genehmigten Versorgung sind Sie an den Vertragspartner gebunden.

  • Wie lange übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für mein Sauerstoffgerät?

    Wir übernehmen die Kosten für das Sauerstoffgerät solange es medizinisch notwendig ist. Dafür benötigen wir einmal jährlich eine Bestätigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für das Zubehör?

    Ja, wir übernehmen die dazugehörigen Materialien wie Nasenbrillen, Schläuche, Befeuchter, Trolley und Tragetasche. Diese erhalten Sie von unserem Vertragspartner. Ein extra Rezept ist dafür nicht notwendig.

  • Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt die Stromkosten für mein Sauerstoffgerät?

    Wir erstatten Ihnen einen Teil Ihrer Stromkosten für das Sauerstoffgerät. Unsere Kolleginnen und Kollegen in unseren Kundencentern oder am Service-Telefon beraten Sie dazu.

  • Ich möchte in den Urlaub und benötige dafür ein tragbares Sauerstoffgerät. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten dafür?

    Wir übernehmen die Kosten für ein tragbares Sauerstoffgerät in Urlaubszeiten im Inland für 14 Tage im Kalenderjahr. Dafür benötigen wir ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit dem Vermerk „Urlaubsversorgung“. Anschließend können Sie die Versorgung mit dem Vertragspartner absprechen.

  • Kann ich mir ein Sauerstoffgerät privat kaufen?

    Sie können sich ein Sauerstoffgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich. 

Gut zu wissen

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