Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Krankenhausbehandlung

Ein älterer Mann liegt im Bett un spricht mit einer Frau.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Krankenhausbehandlung?     

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Krankenhausbehandlung. 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Krankenhausbehandlung in zugelassenen Krankenhäusern, wenn diese medizinisch notwendig ist.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Bei einer unvorhersehbaren Behandlung brauchen Sie nur Ihre AOK-Versichertenkarte.

Wenn Sie geplant zu einer Behandlung ins Krankenhaus müssen, benötigt das Krankenhaus ein Einweisungsschein von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin und Ihre AOK-Versichertenkarte.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für Ihre Krankenhausbehandlung übernimmt?
  • wir die Kosten für Ihre Verpflegung während eines stationären Aufenthaltes übernehmen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt Ihnen hilft, das richtige Krankenhaus für Sie zu finden?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Möglichkeiten des Krankenhausaufenthalts gibt es?
    • vollstationäre Behandlung

    Bei einer vollstationären Behandlung sind Sie ununterbrochen Tag und Nacht in einem Krankenhaus untergebracht (mindestens einen Tag und eine Nacht) und werden versorgt.

    • teilstationäre Behandlung

    Bei einer teilstationären Behandlung werden Sie an einem oder mehreren Wochentagen (Montag bis Freitag) im Krankenhaus tagsüber behandelt und versorgt, aber Übernachten zu Hause.

    • vorstationäre Behandlung

    Bei einer vorstationären Behandlung werden Sie untersucht und auf einen vollstationären Aufenthalt vorbereitet. Versorgt werden Sie dort nicht. Bis zu Ihrer stationären Behandlung bleiben Sie zu Hause.

    • nachstationäre Behandlung

    Bei einer nachstationären Behandlung werden Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt untersucht und behandelt, um den Heilungsprozess zu beobachten. Versorgt werden Sie dort nicht und nach der Behandlung dürfen Sie wieder nach Hause.

    • ambulante Operationen

    Bei einer ambulanten Operation werden Sie im Krankenhaus operiert und dürfen nach einigen Stunden wieder nach Hause. Es ist aber ratsam, dass sich jemand um Sie zu Hause kümmert, der bei Komplikationen eine Ärztin oder einen Arzt verständigen kann.

  • Habe ich einen Eigenanteil zu leisten?

    Bei einer vollstationären Behandlung zahlen Sie ab Ihrem 18. Geburtstag 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Bei einer Entbindung haben Sie keinen Eigenanteil. Fahren Sie im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zu einer Rehabilitationsmaßnahme, werden Zuzahlungen von der Rentenversicherung angerechnet.

    Bei allen anderen Behandlungen (vorstationär, teilstationär, nachstationär) und ambulanten Operationen brauchen Sie keinen Eigenanteil zu leisten.

  • Mein Kind muss ins Krankenhaus. Wer trägt die Kosten, wenn ich es begleite?

    Wir übernehmen die Kosten für Sie als Begleitperson bis zum 6. Geburtstag Ihres Kindes, wenn die Krankenhausärztin oder der Krankenhausarzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt.

  • Wo finde ich zugelassene Krankenhäuser?

    Unserer Kolleginnen und Kollegen am Servicetelefon oder im Kundencenter helfen Ihnen gern bei der Suche. Schauen Sie auch gern in unserem Krankenhausnavigator.

Gut zu wissen

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