Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Krankenhaussuche

Welche Informationen finden Sie in der Krankenhaussuche?

Klinikfinder: Welches ist das passende Krankenhaus?

Wenn bei Ihnen eine bestimmte Operation oder ein Eingriff im Krankenhaus ansteht, hilft Ihnen der Gesundheitsnavigator, die passende Klinik zu finden. So finden Sie Ihr Krankenhaus in der Nähe, auch mit bestimmtem Behandlungsfokus wie beispielsweise bei einer Augenklinik, Kinderklinik oder Zahnklinik. Geben Sie dazu die gewünschte Behandlung und Ihren Wohnort beziehungsweise die Postleitzahl in die Suchmaske ein.

Ergebnisse zur Behandlungsqualität bei bestimmten Operationen

Die Krankenhaussuche bietet Ihnen Informationen zur Behandlungsqualität bei bestimmten Operationen und Eingriffen. Diese Informationen werden im Rahmen des QSR-Verfahrens vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) ermittelt. QSR steht für Qualitätssicherung mit Routinedaten. Hier finden Sie bundesweite Listen der Kliniken mit den QSR-Ergebnissen für folgende Behandlungen beziehungsweise Operationen:

Die QSR-Ergebnisse beruhen auf einem wissenschaftlichen Verfahren, das die Behandlungsqualität zwischen Krankenhäusern risikoadjustiert vergleicht. Das bedeutet, dass Unterschiede in der Krankheitsschwere der Patienten und weitere relevante Faktoren berücksichtigt werden. Dazu werden die Daten vieler AOK-Patienten bis zu einem Jahr nach dem Eingriff ausgewertet. Diese Daten sind verschlüsselt und erlauben keinen Personenbezug. Auf dieser Basis wird die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Komplikationen oder unerwünschten Ereignissen im jeweiligen Krankenhaus ermittelt.

Wie alle Verfahren dieser Art basiert QSR auf Daten aus der Vergangenheit; die aktuelle Situation in der Klinik und bei der Behandlung Ihres konkreten Anliegens kann sich anders darstellen. Die QSR-Ergebnisse dienen ausschließlich der neutralen Information und stellen keine Empfehlungen dar. Sie sollen und können ärztliche Beratungen keinesfalls ersetzen. Als Zusatzinformationen bieten die laufend aktualisierten Datenauswertungen – zusammen mit der Zahl der Behandlungsfälle und den anderen Informationen zur Qualität – Orientierungshilfen bei der Krankenhaussuche.

Ausführliche Informationen zum QSR-Verfahren und zur Datengrundlage erhalten Sie unter www.qualitaetssicherung-mit-routinedaten.de

Die Informationen aus dem Verfahren zur "Behandlungsqualität nach QSR" (QSR-Verfahren) werden von der AOK bereitgestellt. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung der Informationen erfolgt zum persönlichen, privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch. Weitergehende Nutzungen sind nur mit Genehmigung des AOK-Bundesverbands erlaubt.

Ergebnisse zur Patientenzufriedenheit

Die Krankenhaussuche zeigt Ihnen, welche Erfahrungen andere Patienten während eines Krankenhausaufenthalts gemacht haben. Die angezeigten Ergebnisse beruhen auf einer groß angelegten Befragung von Patienten, die nach ihrem Krankenhausaufenthalt einen Fragebogen ausgefüllt haben. Bislang sind bundesweit rund 900.000 Bewertungen von Versicherten der AOK und anderer beteiligter Krankenkassen eingeflossen. Damit handelt es sich um die bisher größte Versichertenbefragung in Europa. Die Ergebnisse werden mehrmals jährlich aktualisiert. Die Patientenbewertungen beziehen sich auf das Krankenhaus oder die Fachabteilung, unabhängig davon, warum der Patient im Krankenhaus behandelt wurde.

Kliniken mit den besten Patientenbewertungen

Teilnahme am Endoprothesenregister

Die Krankenhaussuche informiert darüber, ob ein Krankenhaus am Endoprothesenregister teilnimmt. In diesem Falle übermittelt die Klinik nach Operationen zum Einsatz künstlicher Hüft- oder Kniegelenke verschlüsselte Daten zum Beispiel zu den verwendeten Implantaten an das Register. So sind langfristige Auswertungen zur Haltbarkeit der Prothesen und zur Behandlungsqualität der Kliniken möglich. Die Ergebnisse werden Kliniken und Prothesenherstellern mitgeteilt. Das schafft mehr Sicherheit für die Patienten.

Einhaltung der Mindestmengen-Regelung

Der Gemeinsame Bundesauschuss benennt planbare stationäre Leistungen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Durchführungshäufigkeit und der Behandlungsqualität besteht. Für diese Leistungen legt er auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse Mindestmengen je Ärztin und Arzt und/oder Standort eines Krankenhauses fest. Mindestmengen haben das Ziel, dass besonders anspruchsvolle und komplizierte Operationen und Behandlungen nur in Kliniken durchgeführt werden, die über ein Mindestmaß an Erfahrung verfügen. Sie basieren auf Studien, die einen Zusammenhang zwischen Routine und Behandlungsergebnis belegen: In Kliniken, die die Mindestmengen einhalten, sind das Sterblichkeitsrisiko und das Risiko für Komplikationen bei den behandelten Patient*innen deutlich niedriger als in Krankenhäusern, die nur wenige Eingriffe pro Jahr durchführen. Daher sind die gesetzlichen Mindestmengen ein wichtiges Instrument für mehr Patientensicherheit.

Im Jahr 2021 dürfen circa 1.075 Kliniken mindestmengenrelevante Behandlungen mit besonders hohem Risiko für Patientinnen und Patienten durchführen. Die Zahl basiert auf den Fallzahlen, die die Kliniken für wichtige Behandlungen an die AOK übermittelt haben. Eine Übersicht über alle beteiligten Krankenhäuser finden Sie in der Mindestmengen-Transparenzkarte.

Die Krankenhaussuche gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Krankenhäuser die Mindestmenge für die gesuchte Operation erreichen oder die Mindestmengenregelung aufgrund von Ausnahmetatbeständen erfüllen. In der Krankenhaussuche finden Sie die Kliniken, die die Mindestmengenregelung für folgende Behandlungen beziehungsweise Operationen erfüllen:

  • Lebertransplantation, inklusive Teilleber-Lebendspende (20 Operationen pro Jahr)
  • Nierentransplantation (25 Operationen pro Jahr)
  • Komplexe Eingriffe an der Speiseröhre (10 Operationen pro Jahr)
  • Komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse (10 Operationen pro Jahr)
  • Stammzellentransplantation (25 Eingriffe pro Jahr)
  • Kniegelenk-Totalendoprothesen (50 Operationen pro Jahr)
  • Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 g (14 Fälle pro Jahr)

Zertifizierte Zentren zur Behandlung von Krebs

Auf die Behandlung von Krebserkrankungen spezialisierte Einrichtungen können sich, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise die Mindestfallzahlen an Erkrankten, von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizieren lassen. In den zertifizierten Zentren arbeiten alle an der Behandlung eines Krebspatienten beteiligten Fachrichtungen eng zusammen. Neben Chirurginnen, Radioonkologen, Pathologinnen, Experten für die medikamentöse Tumortherapie und weiteren Fachdisziplinen gehören dazu unter anderem auch onkologische Pflegekräfte, Psychoonkologen und Sozialarbeiter.

Notruf für dringende Fälle:

  • 116 117 ist die Notfallnummer des medizinischen Bereitschaftsdienstes, wenn Ihre behandelnde Praxis nicht erreichbar ist
  • 112 ist der Notruf für lebensbedrohliche Situationen
  • 0800 1 265 265 ist die medizinische Hotline der AOK Sachsen-Anhalt, bei der unser Fachteam Auskunft zu medizinischen Fragen gibt

Woher stammen die Daten in der Krankenhaussuche?

Eine wesentliche Datenquelle für die in der Krankenhaussuche enthaltenen Daten sind die Strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, diese Berichte einmal im Jahr auf Basis von bestimmten Vorgaben zu Struktur und Inhalten zu erstellen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, diese Berichte unverändert zu veröffentlichen. Die Informationen beziehen sich auf das Jahr vor der Veröffentlichung und stellen die aktuelle Versorgungssituation möglicherweise nicht vollständig dar. Die Berichte selbst sind in den Krankenhausprofilen als PDF-Dateien hinterlegt.

Einzelne Informationen werden im Profil aufbereitet. Dazu zählen unter anderem: Behandlungsfälle, Bettenanzahl, Ergebnisse aus dem gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), welches im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses arbeitet, Name des Krankenhauses, Namen der Fachabteilungen, Kontaktdaten, Zimmerausstattung, Ernährungsangebote, Aspekte der Barrierefreiheit, religiöse Angebote und Informationen zu ambulanten Behandlungsmöglichkeiten.

  • Darüber hinaus können Krankenhäuser selbst Informationen zu Besuchszeiten ergänzen und Bilder hochladen. Da die Strukturierten Qualitätsberichte erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung verfügbar sind, haben Krankenhäuser im Gesundheitsnavigator die Möglichkeit, nach Erscheinen des Qualitätsberichts bestimmte Informationen, wie zum Beispiel Ernährungsangebote, zu aktualisieren.
  • Die Deutsche Krebsgesellschaft zertifiziert Krankenhäuser, die besondere Anforderungen an die Versorgung von Krebspatienten erfüllen. Diese Informationen werden dem Gesundheitsnavigator zur Verfügung gestellt.
  • Die Information, ob Krankenhäuser am Endoprothesenregister teilnehmen, stammt direkt vom Endoprothesenregister Deutschland.
  • Und schließlich hat die AOK selbst Informationen ergänzt. Dies sind Qualitätsergebnisse zu bestimmten Eingriffen, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) mit dem Verfahren zur „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR) ermittelt, die Ergebnisse einer von der AOK unterstützten Patientenbefragung (PEQ), Informationen zur Einhaltung der Mindestmengenregelung für bestimmte Operationen sowie Informationen zu bestimmten Angeboten für AOK-Versicherte wie etwa die Information, ob ein Krankenhaus an einem Vertrag zur Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen per Videokonferenz teilnimmt.

Wie korrigieren oder ergänzen Sie die Informationen zu Ihrem Krankenhaus?

Sie sind Mitarbeitende in einem Krankenhaus und die Angaben zu Ihrem Haus sind unvollständig oder nicht korrekt? In Ihrem persönlichen Krankenhausbereich können Sie Änderungen oder Ergänzungen vornehmen und Fotos hochladen. Das Angebot ist selbstverständlich kostenfrei.

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