Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Hebammensuche

Welche Informationen finden Sie in der Hebammensuche?

Alle in der Hebammensuche verzeichneten Hebammen und Geburtshelfer dürfen Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen. Zu diesen Leistungen zählen z.B. die Hausgeburt, Nachsorge wie die Wochenbettbetreuung, aber auch ein Geburtsvorbereitungskurs. Sie erhalten hier Name, Telefonnummer und ggf. die E-Mail-Adresse der Hebamme zur ersten Kontaktaufnahme.

Freiberufliche Hebammen ohne eigene Praxis werden hier nicht aufgezählt, da sie meist über ihre private Adresse kontaktiert werden. Die Veröffentlichung wäre ein Eingriff in ihre Rechte.

Was tun, wenn Sie keine Hebamme finden?

Freiberufliche Hebammen können nur eine begrenzte Zahl von Frauen betreuen. Fragen Sie deswegen bei mehreren Hebammen nach freien Kapazitäten. Manchmal lohnt sich auch eine erneute Suche nach einigen Wochen, da die hinterlegte Liste in der Hebammensuche monatlich aktualisiert wird.

Zur Betreuung Ihrer Schwangerschaft steht Ihnen selbstverständlich auch Ihre Gynäkologin bzw. Ihr Gynäkologe zur Verfügung. Nur diese dürfen im Übrigen die im Rahmen der Schwangerenvorsorge vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen durchführen und mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Nach Fachärzten für Gynäkologie suchen

Die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung erfolgt über die Krankenhäuser. Deswegen ist eine Geburt (ggf. auch ambulant) mit Betreuung einer Hebamme stets in einer Geburtsklinik möglich, also in einem Krankenhaus mit einer Fachabteilung Geburtshilfe. 98 Prozent aller Geburten finden dort statt.

Nach Geburtskliniken suchen

Notruf für dringende Fälle:

  • 116 117 ist die Notfallnummer des medizinischen Bereitschaftsdienstes, wenn Ihre behandelnde Praxis nicht erreichbar ist
  • 112 ist der Notruf für lebensbedrohliche Situationen
  • 0800 1 265 265 ist die medizinische Hotline der AOK Sachsen-Anhalt, bei der unser Fachteam Auskunft zu medizinischen Fragen gibt

Woher stammen die Daten in der Hebammensuche?

Die Daten der Hebammensuche beruhen auf Eigenangaben der Hebammen. Sie werden entweder von den Hebammen selbst oder von den Berufsverbänden Deutscher Hebammenverband e. V. und dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. weitergegeben. Die Berufsverbände übermitteln die Daten und deren Änderungen einmal monatlich an den GKV-Spitzenverband. 

Wie korrigieren oder ergänzen Sie als Hebamme Ihren Eintrag?

Bitte wenden Sie sich zur Berichtigung und Ergänzung Ihrer Angaben an Ihren Berufsverband auf www.hebammenverband.de bzw. www.bfhd.de. Sofern Sie über den GKV-Spitzenverband dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V beigetreten sind, melden Sie Ihre Änderungen bitte unmittelbar an den GKV-Spitzenverband.

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