Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Krank im Ausland

Eine etwa 35-jährige Frau sitzt auf dem Sofa. Ihr Gipsbein liegt auf einem Kissen.

Unfall oder Krankheit im Urlaub

Im Urlaub krank zu werden, ist grundsätzlich ärgerlich. Passiert das im Ausland, ergeben sich zudem oft Probleme. Deswegen ist es wichtig, dass Sie bereits im Vorfeld gut über Ihren Versicherungsschutz im Ausland und über wichtige Ansprechpartner im Ernstfall informiert sind. Welche Unterschiede bei einer Erkrankung im europäischen Ausland und anderen Kontinenten zu beachten sind, erklären wir im nachfolgenden Beitrag. 

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für Reiseschutzimpfungen zahlt?
  • Sie mit einer Reiseapotheke kleine Verletzungen versorgen können?
  • Sie die elektronische Gesundheitskarte im Notfall auch im europäischen Ausland nutzen können?

Absicherung im Ausland

Vater und Tochter sitzen auf einem Boot am Strand.

 

Kommt es zu einem Krankheitsfall während des Urlaubs, muss beim Versicherungsschutz zwischen dem Inland, dem europäischen Ausland, den Abkommensstaaten und dem nicht europäischen Ausland unterschieden werden. Es gelten je nach Aufenthaltsort verschiedene Regelungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme, was die medizinische Versorgung betrifft. 

  • Inland 

    Verbringen Sie Ihren Urlaub in den heimischen Landesgrenzen, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt alle medizinisch notwendigen Kosten für ärztliche Behandlungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ambulant oder stationär behandelt werden. Nutzen Sie dafür bei Ihrem Arztbesuch oder bei der Behandlung im Krankenhaus wie gewohnt Ihre elektronische Gesundheitskarte. 

  • Europäisches Ausland

    Innerhalb der europäischen Union sind Sie während eines kurzfristigen Auslandsaufenthalts im Rahmen Ihres Urlaubs, einer Geschäftsreise oder des Studiums , über Ihre gesetzliche Krankenversicherung versichert.  Die Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte dient gleichzeitig als sogenannte EHIC (European Health Insurance Card), sprich als europäische Krankenversicherungskarte. Zeigen Sie die Karte im Falle einer Erkrankung beim behandelnden ärztlichen Fachpersonal oder im Krankenhaus vor. Damit wird Ihnen eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland ermöglicht.  

    Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland finden Sie zusätzlich aktuelle Informationen und Urlaubermerkblätter für jedes Land.  

  • Abkommensstaaten

    Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein), die Sie hier direkt erstellen und ausdrucken können. Die europäische Krankenversicherungskarte gilt in diesen Ländern nicht.

  • Nichteuropäisches Ausland

    Verbringen Sie Ihren Urlaub außerhalb der europäischen Union, so besteht im Zuge der gesetzlichen Krankenversicherung keinerlei Versicherungsschutz. In diesem Fall ist eine private Auslandskrankenversicherung ratsam.

Wo gilt die European Health Insurance Card?

  • Die European Health Insurance Card (EHIC) gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Zur EU gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).
  • In der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC nur für Erkrankungen, die erst nach der Einreise aufgetreten sind und sogenannte Notfallleistungen erfordern. Wenn Sie vor einem Auslandsaufenthalt in diesen Ländern erkranken, wenden Sie sich bitte vor der Abreise an Ihre AOK vor Ort.
  • Die EHIC behält auch nach dem Brexit im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Rahmen des geschlossenen Austrittsabkommens ihre Gültigkeit. Das heißt, die EHIC kann bei einem vorübergehenden Aufenthalt weiter eingesetzt werden, wie in anderen Mitgliedsstaaten auch.

Welche Kosten werden mit der EHIC übernommen? 

Kommt es im Urlaub zu einer Verletzung oder einer anderweitigen Erkrankung, so haben Sie die Möglichkeit sich in den Ländern der EU, Großbritannien und Nordirland in einem staatlichen Krankenhaus oder in einer staatlich anerkannten niedergelassenen Arztpraxis behandeln zu lassen. Beim Zahnarzt, im Krankenhaus, beim Arzt oder Ärztin und in der Apotheke erhalten Sie mit der EHIC alle medizinisch notwendigen Leistungen. Sollten Sie bei Ihrer Behandlung in Vorleistung gehen müssen, erstattet die AOK Sachsen-Anhalt Ihnen nach dem Einreichen der Rechnung und Ihrem Zahlungsnachweis die Kosten der Behandlung, allerdings maximal in der Höhe der deutschen Vertragssätze. In vielen Fällen kann der Rechnungsbetrag daher nicht in voller Höhe erstattet werden. Den Differenzbetrag erhalten Sie von Ihrer privaten Auslandskrankenversicherung.

Junge ist mit seinem Großvater in der Arztpraxis und wird behandelt.
Mann hält Europäische Krankenversicherungskarte in der Hand.

Wann brauche ich eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung?

Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung ist immer von Vorteil. Das gilt ebenso für Reisen innerhalb Europas. Denn bei einer auftretenden Erkrankung werden von der privaten Auslandskrankenversicherung auch Leistungen übernommen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nicht vollständig übernommen werden können. Dazu zählen die hohen Kosten einer privaten Arztbehandlung oder auch ein Rücktransport nach Deutschland. 

Exklusiv für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt
Gemeinsam mit unserem Partner Union Krankenversicherung (UKV) haben wir für Sie eine Auslandskrankenversicherung zu exklusiven Bedingungen entwickelt. 

Rücktransport nach dem Urlaub im Ausland

Fahren Sie voller Vorfreude in den Urlaub, denken Sie wahrscheinlich nicht an einen möglichen Unfall oder an eine Erkrankung während des Aufenthalts. Ist eine Verletzung schwerwiegend oder die Behandlung sehr fachspezifisch, kann ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich sein, um eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten. Ein ärztlich begleiteter Rücktransport mit einem Ambulanzfahrzeug kann jedoch schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine Kostenerstattung kann lediglich durch eine private Auslandskrankenversicherung erfolgen. Gesetzliche Krankenversicherungen können sich grundsätzlich nicht an den Kosten beteiligen. 

Krankentransport eines Mannes aus dem Flugzeug.
Junge Frau sitzt im parkenden Auto und leidet an Übelkeit.

Was tun bei einem Unfall im Ausland?

Benötigen Sie in Deutschland eine medizinische Versorgung, fahren Sie intuitiv in das nächst gelegene Krankenhaus. Sind Sie nun im europäischen Ausland, so stellt sich schnell die Frage: Wohin im Notfall? Wir geben Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten. 

  • 1. Notfallsituation richtig einschätzen

    Handelt es sich um eine Notfallsituation mit einem Knochenbruch oder körperlich einschränkende Folgen eines Unfalls sowie eine lebensbedrohliche Erkrankung, so wählen Sie den Notruf. Diese erreichen Sie im europäischen Ausland unter 112.

  • 2. Ihre AOK Sachsen-Anhalt kontaktieren

    Egal wann Sie in eine Notsituation kommen oder Fragen zu Ihrer Versicherung haben, stehen wir mit Antworten am Telefon bereit: an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr. Wir beantworten Ihre Fragen zum Auslandsschutz. Ein frühzeitiges Melden der Behandlung im europäischen Ausland erleichtert uns außerdem die spätere Bearbeitung Ihrer Kostenerstattung. Unter der Telefonnummer 0049 391287840243 erreichen Sie uns aus dem Ausland.

  • 3. Arztpraxis aufsuchen

    Fühlen Sie sich krank und wünschen eine medizinische Untersuchung, sollten Sie ärztliches Fachpersonal in Ihrem Urlaubsort aufsuchen. Wenden Sie sich an Ihren Reiseleiter oder Ihre Reiseleiterin oder fragen Sie an der Rezeption Ihres Hotels nach der nächsten staatlichen ärztlichen Anlaufstelle.

  • 4. Alle Belege aufbewahren

    Sollten Sie einen Krankenschein bekommen oder müssen stationär aufgenommen werden, dann informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Zustand. Während Ihrer Krankschreibung oder einer Behandlung im Krankenhaus bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen. Bewahren Sie den Krankenschein gut auf und reichen Sie uns eine Kopie davon ein. Im europäischen Ausland müssen Sie die Arztrechnung meistens zunächst selbst begleichen. Bitte bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise gut auf, nur so können wir Ihnen die Kosten erstatten.

Was passiert bei einer Langzeiterkrankung?

Kommen Sie von Ihrer Reise zurück und sind immer noch erkrankt, ist es ratsam umgehend Ihre Hausarztpraxis aufzusuchen. Nehmen Sie vorliegende Unterlagen mit zu Ihrem Arzttermin, damit eine nahtlose Weiterbehandlung erfolgen kann. 

Mann wird von einer Mitarbeiterin der AOK beraten.

 

 

Nach Ihrem Termin melden Sie sich bitte umgehend im Kundencenter Ihrer AOK Sachsen-Anhalt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind für Sie online auf Meine Gesundheitswelt, telefonisch , postalisch oder persönlich erreichbar. 

Sollte Ihre Genesung mehr als sechs Wochen beanspruchen, können Sie Krankengeld bei Ihrer AOK Sachsen-Anhalt beantragen.

Gut Vorbereitet in den Urlaub

In jedes Reisegepäck gehört eine gut ausgestattete Reiseapotheke. Damit können Sie kleine Unfälle und Erkrankungen wie eine leichte Erkältung sehr gut selbst behandeln. Einigen Erkrankungen können Sie mit empfohlenen Reiseschutzimpfungen vorbeugen oder den Verlauf der Krankheit deutlich eindämmen. Haben Sie trotz optimaler Vorbereitung einen Unfall oder Sie erkranken während Ihres Auslandsaufenthaltes, steht Ihnen die AOK Sachsen-Anhalt zur Seite. Für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz ist in vielen Fällen eine private Auslandskrankenversicherung ratsam. 

Gut zu wissen

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