Nach den ersten 6 Wochen der Erkrankung zahlen wir Ihnen Krankengeld. Dieses wird immer rückwirkend gezahlt, das heißt bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin zuletzt eine neue Krankschreibung ausgestellt hat.
Ein Beispiel:
Sie sind arbeitsunfähig seit 05.05.2020.
Anspruch auf Krankengeld besteht dann ab 15.06.2020 (nach 6 Wochen).
Ihre behandelnde Arztpraxis stellt folgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein:
05.05. – 19.05.
Entgelt wird vom Arbeitgeber weiter gezahlt.
20.05. – 09.06.
Entgelt wird vom Arbeitgeber weiter gezahlt.
10.06. – 23.06.
Entgelt wird vom Arbeitgeber weiter gezahlt bis einschließlich 14.06. Anspruch auf Krankengeld besteht ab 15.06., aber noch keine Krankengeldzahlung.
24.06. – 10.07.
1. Zahlung des Krankengeldes rückwirkend für den Zeitraum vom 15.06. – 23.06.
11.07. – 28.07.
2. Zahlung Krankengeld rückwirkend für den Zeitraum vom 24.06. – 10.07.