Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Elektrostimulationsgerät

Ein Mann im gestreiften T-Shirt hat seinem linken Arm zwei Elektroden. In der rechten Hand bedient er das Elektrostimulationsgerät.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Elektrostimulationsgerät?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Elektrostimulationsgerät.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten für ein Elektrostimulationsgerät, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Entweder Sie reichen die ärztliche Verordnung in einem unserer Kundencenter oder per Post ein. Wir leiten es an einen unserer Leistungserbringer weiter und Sie erhalten Ihr Elektrostimulationsgerät direkt nach Hause geliefert. 
Oder Sie lösen die Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt direkt bei einem unserer Leistungserbringer ein, der Sie über die Versorgungsmöglichkeiten berät. Unsere Leistungserbringer kümmert sich um die Genehmigungsformalitäten und reicht gegebenenfalls erforderliche Unterlagen zur Prüfung bei uns ein. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie im Anschluss Ihr Elektrostimulationsgerät beim Leistungserbringer abholen oder es wird Ihnen per Post zugeschickt.

Benötigen Sie das Hilfsmittel langfristig, übermitteln Sie nach dem jeweiligen Versorgungszeitraum Ihrem Leistungserbringer eine aktuelle ärztliche Verordnung.

Unsere Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Onlinesuche nutzen:

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für ein Elektrostimulationsgerät übernimmt?
  • Elektrostimulation bei verschiedenen Beschwerden eingesetzt werden kann?
  • die AOK Sachsen-Anhalt auch das Zubehör für das Elektrostimulationsgerät übernimmt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Elektrostimulationsgeräte gibt es?

    Zu den Elektrostimulationsgeräten gehören das TENS- und das EMS-Gerät. Sie werden zur Behandlung von Schmerzen, zur Muskelstimulation oder zum Muskelaufbau und zur Behandlung von Inkontinenz eingesetzt.

  • Sind TENS und EMS das Gleiche?

    Beide Verfahren sind Reizstrombehandlungen. Das Therapiegerät – kaum größer als ein Mobiltelefon – gibt elektrische Impulse ab. Diese werden über spezielle auf die Haut zu klebende Elektroden auf den Körper übertragen. Der Unterschied liegt in den Anwendungsgebieten von TENS und EMS.

    Die Geräte zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation (TENS) stimulieren die Nerven mit dem alleinigen Ziel der Schmerzlinderung.

    Die Geräte zur elektrischen Muskelstimulation (EMS) stimulieren die Muskeln mit dem Ziel der Rehabilitation und Stärkung dieser.

  • Kann ich das Elektrostimulationsgerät selbst aussuchen?

    Sie erhalten von dem Leistungserbringer das Elektrostimulationsgerät, das von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurde. Entscheiden Sie sich für ein teureres Elektrostimulationsgerät, dass über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt eine pauschale Vergütung für festgelegte Versorgungszeiträume und Leistungen. Auf folgende Leistungen haben Sie Anspruch gegenüber Ihrem Leistungserbringer:

    • eine Beratung über die Versorgungsvarianten und deren jeweilige Versorgungszeiträume sowie gegebenenfalls selbst zu tragende Kosten
    • die Lieferung und Bereitstellung des Elektrostimulationsgerätes und
    • dem erforderlichen Zubehör (zum Beispiel Elektroden)
    • die Einweisung in den Gebrauch und die Pflege
    • die Instandhaltung des Hilfsmittels
    • die Rückholung des Elektrostimulationsgerätes, wenn Sie es nicht mehr benötigen
  • Warum kann das Sanitätshaus vor Ort mir mein Elektrostimulationsgerät nicht liefern?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat Verträge mit bestimmten Leistungserbringern geschlossen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu ermöglichen. Nicht alle Sanitätshäuser führen Elektrostimulationsgeräte in ihrem Sortiment. Einige erfüllen auch die Qualitätskriterien nicht, die wir in unseren Verträgen einfordern oder sind nicht bereit, zu wirtschaftlichen Preisen zu liefern.

  • Wie lange übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für mein Elektrostimulationsgerät?

    Wir übernehmen die Kosten für das Elektrostimulationsgerät, solange es medizinisch notwendig ist. Ihr Arzt legt die Notwendigkeit und Dauer fest.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für das Zubehör?

    Ja, wir übernehmen die dazugehörigen Materialien wie Elektroden, Pads oder ähnliches. Diese erhalten Sie von Ihrem Leistungserbringer. Eine separates ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.

  • Kann ich den Leistungserbringer wechseln?

    Während des Versorgungszeitraumes ist ein Wechsel des Leistungserbringers nicht möglich.

  • Kann ich mir ein Elektrostimulationsgerät auch privat kaufen?

    Sie können sich ein Elektrostimulationsgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

  • Gehört das Elektrostimulationsgerät nach Erhalt mir?

    Das Elektrostimulationsgerät ist Eigentum des Leistungserbringers. Behandeln Sie es mit Sorgfalt und geben Sie es zurück, wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen.

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