Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Blutzuckermessgerät

Patient testet seinen Blutzucker

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Blutzuckermessgerät?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie die Kosten für ein Blutzuckermessgerät.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Wir übernehmen die Kosten für ein Blutzuckermessgerät, wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt ein Rezept aufgrund der folgenden Diagnose ausstellt:

  • insulinpflichtiger Diabetes mellitus

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zum Beispiel, wenn Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze erreicht haben.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Das Rezept vom Arzt oder von der Ärztin lösen Sie in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus Ihrer Wahl ein. Dort wird sich um die Formalitäten gekümmert. Der Leistungserbringer beantragt das Blutzuckermessgerät bei uns und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wie funktioniert ein Blutzuckermessgerät?

    Mit einem Blutzuckermessgerät ermitteln Sie selbst die Glukosekonzentration im Blut. Über einen Teststreifen wird Ihr Blut (ein Tropfen aus der Fingerspitze) in das Innere des Messgerätes gegeben und dort ausgewertet. Nach kurzer Wartezeit zeigt das Gerät dann an, wie hoch Ihr Zuckerwert im Blut ist.

  • Kann ich das Blutzuckermessgerät selbst aussuchen?

    Sie erhalten im Sanitätshaus beziehungsweise in der Apotheke ein Messgerät, das von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurde. Die Mitarbeitenden dort beraten Sie gern. Entscheiden Sie sich für ein kostenintensiveres Blutzuckermessgerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.

  • Wo erhalte ich ein Blutzuckermessgerät?

    Blutzuckermessgeräte erhalten Sie in einem Sanitätshaus oder in einer Apotheke. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder an der Servicehotline helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt auch die Kosten für Blutzuckerteststreifen?

    Wenn Sie Diabetiker oder Diabetikerin sind und mit Insulin behandelt werden müssen, übernehmen wir die Kosten für Ihre Blutzuckerteststreifen. Sie erhalten diese auf Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

  • Gibt es spezielle Blutzuckermessgeräte für Menschen mit einer Sehbehinderung?

    Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind, kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein spezielles Blutzuckermessgerät mit Sprachfunktion verordnen. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für dieses Messgerät.

  • Kann ich mir ein Blutzuckermessgerät auch privat kaufen?

    Sie können sich ein Blutzuckermessgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für ein Blutzuckermessgerät übernimmt, wenn Sie von Diabetes betroffen sind und mit Insulin behandelt werden?
  • die AOK Sachsen-Anhalt auch die Kosten für Blutzuckerteststreifen übernimmt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Gesundheitsangebote bezuschusst?

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