Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

AmbulanteVorsorgemaßnahme

Eine blonde Frau wird von einer brünetten Frau am rechten Arm behandelt.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine ambulante Vorsorgemaßnahme?  

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt nach vorheriger Prüfung und Genehmigung einen Zuschuss für eine ambulante Vorsorgemaßnahme (umgangssprachlich: Kur).

Darüber hinaus beteiligen wir uns an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 16 Euro täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss bis 25 Euro täglich. 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für die Kurärztin oder den Kurarzt und die Kurmittel, wenn Sie alle ambulanten Maßnahmen (Heilmittel und Medikamente) am Wohnort ausgeschöpft haben.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahme an einem anerkannten Kurort stattfindet.

Wie erhalte ich die Leistung? 

Sie erhalten von uns einen Antrag auf ambulante Vorsorgeleistung. Dieser beinhaltet einen persönlichen Antrag und ein ärztliches Attest. Gern füllen wir den persönlichen Antrag gemeinsam in einem Gespräch mit Ihnen aus. Das Attest lassen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen. Antrag und Attest können Sie im Anschluss in der Meine Gesundheitswelt direkt und unkompliziert hochladen. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid von uns und gegebenenfalls Ihren Kur-Zuschuss-Scheck.

Nach Ihrer Maßnahme reichen Sie uns zur Erstattung bitte folgendes:

  • Ihren ausgefüllten Kur-Zuschuss-Scheck
  • eine ärztliche Verordnung, die vor Beginn der Maßnahme ausgestellt wurde
  • die Rechnung der Kurärztin oder des Kurarztes
  • die Rechnung für Unterkunft und Verpflegung mit Zahlungsnachweis
  • den Nachweis der von der Kurärztin oder vom Kurarzt verordneten Kur- und Heilmittelanwendungen mit Ihrer Einzelunterschrift zu jeder erhaltenen Behandlung und Angabe der einzelnen Anwendungen sowie die dazu gehörenden Einzelpreise in Euro

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt nach vorheriger Prüfung und Genehmigung eine ambulante Vorsorgemaßnahme bezuschusst?
  • Sie eine Kur alle drei  Jahre in Anspruch nehmen können?
  • wir Ihnen bei der Beantragung einer Kur helfen?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine ambulante Vorsorgemaßnahme?

    Eine ambulante Vorsorgemaßnahme dient dazu, Ihre geschwächte Gesundheit zu verbessern und die Gefahr einer Erkrankung zu vermeiden. Grundsätzlich wird diese Maßnahme empfohlen, wenn die erhaltenen Behandlungen am Wohnort nicht mehr ausreichend sind.

  • Wo finde ich anerkannte Kurorte?

    Unsere Kollegen und Kolleginnen in unseren Kundencentern oder am Servicetelefon helfen Ihnen gern bei der Suche. Eine Übersicht anerkannter Kurorte erhalten Sie auch hier.

  • Muss ich für eine ambulante Vorsorgemaßnahme Urlaub nehmen?

    Ja, wenn Sie beschäftigt sind, müssen Sie für eine ambulante Vorsorgemaßnahme Urlaub nehmen. Ihren Verdienst erhalten Sie nicht weiter.

  • Habe ich einen Eigenanteil?

    Sie zahlen für die verordneten Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.

    Für Heilmittel wie zum Beispiel Krankengymnastik, Bäder oder Massagen beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung. Hinzu kommt Ihr Eigenanteil für die Fahrkosten zu Ihrer Kur (pro Fahrt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro).
    Sind Sie von der Zuzahlung befreit, zahlen Sie nichts.

  • Wer zahlt die Fahrt zur ambulanten Vorsorgemaßnahme?

    Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Fahrkosten zur ambulanten Maßnahme abzüglich Ihrer gesetzlichen Zuzahlung. Sie zahlen für die Fahrtkosten einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.

  • Wie lange dauert eine ambulante Vorsorgemaßnahme?

    In der Regel dauert eine ambulante Vorsorgemaßnahme 21 Tage. Sprechen medizinische Gründe dafür, kann eine Verlängerung bei uns beantragt werden.

  • Wie oft habe ich Anspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme?

    In der Regel haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme.

  • Ich möchte eine ambulante Vorsorgemaßnahme im Ausland machen. Zahlt die AOK einen Zuschuss?

    Ja, wir zahlen einen Zuschuss, wenn Sie eine ambulante Maßnahmein anerkannten Kurorten in Europa durchführen. Wir zahlen Ihnen die Kosten für Ihre Behandlungen (abzüglich Ihrem Eigenanteil) und die Kurärztin oder den Kurarzt sowie bis zu 16 Euro täglich für Ihre Unterkunft und Verpflegung. 

  • Ich habe im Reisebüro einen Kururlaub mit Behandlungen im Ausland gebucht. Erhalte ich einen Zuschuss?

    Nein, für einen Kururlaub zahlen wir keinen Zuschuss. Wir erstatten Ihnen aber einen Teil Ihrer Behandlungen, wenn diese an einem anerkannten Kurort erbracht wurden. Dazu reichen  Sie uns nach Ihrem Kururlaub die Rechnung Ihres Reiseveranstalters mit den aufgelisteten Behandlungen und dem Zahlungsnachweis ein. Wir erstatten Ihnen nach Prüfung einen Teil Ihrer Aufwendungen.

  • Was ist eine Bäderkur?

    Eine Bäderkur ist nichts anderes als eine ambulante Vorsorgemaßnahme.

  • Was ist eine Kompaktkur?

    Die Kompaktkur wird nur in einigen Kurorten und für bestimmte Krankheitsbilder angeboten. Die Kurärztin oder der Kurarzt betreut Sie intensiv. Therapeuten behandeln Sie und organisieren Informationsveranstaltungen. Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben das gleiche oder ein ähnliches Krankheitsbild wie Sie. Dadurch können sich die Teilnehmenden untereinander austauschen.

Gut zu wissen

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