Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Rollstuhl

Ein etwa 10 jähriger Junge sitzt in einem Rollstuhl an einem Tisch und malt auf ein Blatt Papier. Ihm sitzt eine Frau mit einer Katze auf dem Schoß gegenüber.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für einen Rollstuhl?  

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für einen Rollstuhl und in der Regel zusätzlich eine Versorgungspauschale, bei der für einen bestimmtem Zeitraum auch Dienst- und Serviceleistungen, wie zum Beispiel Reparaturen und Wartungen, enthalten sind.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten für einen Rollstuhl bei stark eingeschränkter Gehfähigkeit bis Gehunfähigkeit, wenn andere Gehhilfen nicht mehr ausreichen und wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung dafür ausstellt.

Sind Sie über 18, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt     10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Die Verordnung vom Arzt oder von der Ärztin lösen Sie in einem Sanitätshaus Ihrer Wahl ein. Die Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt kümmern sich um die erforderliche Genehmigung sowie Beschaffung des Hilfsmittels und vereinbaren mit Ihnen einen Abholtermin.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für einen Rollstuhl übernimmt?
  • es verschiedene Modelle von Rollstühlen gibt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Gesundheitsangebote bezuschusst?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Rollstuhlmodelle gibt es?

    Es gibt Rollstühle für den Innen-und Außenbereich, je nach Erfordernis wird unterschieden in: 

    • Standardrollstuhl (als Schiebe- oder Greifreifenrollstuhl mit Stahlrohrgestell)
    • Leichtgewichtrollstuhl (als Schiebe- und Greifreifenrollstuhl aus Aluminium und anderen Leichtmetallen)
    • Multifunktionsrollstuhl (Schieberollstuhl mit spezieller Sitzeinheit und Rückenlehnenverstellung)
    • Adaptivrollstuhl (faltbarer Rollstuhl mit geringem Eigengewicht und vielfältigen Ausstattungsvarianten, die nahezu alle Aktivitäten ermöglichen)
    • Elektrorollstuhl (mit Motor, Antriebsbatterien und Steuerelektronik)
  • Wie lange habe ich Anspruch auf einen Rollstuhl?

    Solange es medizinisch notwendig ist, werden Sie mit einem Rollstuhl versorgt. Bei Veränderungen des Gesundheitszustandes oder Fragen zur Handhabung wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin, Ihren behandelnden Arzt oder an das Sanitätshaus.

  • Kann ich mir meinen Rollstuhl selbst aussuchen?

    Sie können im Sanitätshaus einen Rollstuhl wählen, der von der AOK Sachsen-Anhalt genehmigt wurde. Entscheiden Sie sich darüber hinaus für einen Rollstuhl mit einer höherwertigen Ausstattung, haben Sie gegebenenfalls die Mehrkosten und mögliche Folgekosten selbst zu tragen. Die Mitarbeitenden im Sanitätshauses beraten Sie gern. Das Ergebnis der umfassenden Beratung zu verschiedenen Versorgungsvarianten bestätigen Sie in einem Beratungsprotokoll und gegebenenfalls in einer Mehrkostenerklärung.

  • Wie erhalte ich einen Rollstuhl?

    Rollstühle erhalten Sie bei einem Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt, in der Regel in einem Sanitätshaus. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.

  • Ich lebe im Pflegeheim. Habe ich auch Anspruch auf einen Rollstuhl?

    Eine allgemeinverbindliche Antwort ist hierzu nicht möglich. Es gibt Rollstühle, die zur Ausstattung eines Pflegeheimes gehören und daher dort bereitgestellt werden müssen. Andererseits haben auch Pflegeheimbewohner Anspruch auf individuelle Versorgungen mit Hilfsmitteln zu Lasten der Krankenversicherung.

    Jeder einzelne Versorgungsfall wird durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geprüft. Wenn sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch die Zuständigkeit der AOK Sachsen-Anhalt gegeben sind, erhalten Sie eine Kostenzusage. Ihr gewähltes Sanitätshaus wird Sie entsprechend beraten und versorgen.

  • Mein Rollstuhl ist kaputt. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die Reparatur?

    Hat die AOK Sachsen-Anhalt den Rollstuhl genehmigt, übernimmt sie auch die Kosten für Reparaturen, Zubehör oder Ersatzteile. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Sanitätshaus, von dem Sie den Rollstuhl erhalten haben.

    Haben Sie ein höherwertiges Modell gewählt und eine Mehrkostenerklärung unterzeichnet, könnten auch Kosten bei einer Reparatur für Sie anfallen.

  • Kann ich mir einen Rollstuhl auch privat kaufen?

    Sie können sich einen Rollstuhl natürlich auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann jedoch nicht möglich.

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