Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Kompressionsstrümpfe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinische Kompressionsstrümpfe und Kompressionstrumpfhosen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinische Kompressionsstrümpfe und Kompressionstrumpfhosen.
Wir übernehmen die Kosten der medizinischen Kompressionsstrümpfe grundsätzlich für zwei Paar im Kalenderjahr.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Ihr behandelnder Arzt stellt bei Ihnen die medizinische Notwendigkeit fest. Bei bestimmten Diagnosen, wie zum Beispiel aufgrund eines behandlungsbedürftigen Venenleidens oder einer chronischen Erkrankung des Lymphgefäßsystems, stellt Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung aus. Auch bei Narben können Kompressionshilfsmittel zum Einsatz kommen. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. In der Regel sind das Sanitätshäuser und Apotheken. Von dort erhalten Sie Ihre medizinischen Kompressionsstrümpfe bzw. -strumpfhosen.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Medizinische Kompressionsstrümpfe sind Hilfsmittel zur Unterstützung von Venen- oder Lymphgefäßerkrankungen. Es gibt sie in verschiedenen Kompressionsklassen je nach Krankheitsgrad. Welche Kompressionsklasse für Sie notwendig ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt auf Grundlage Ihres Befundes.
Je nach Diagnose sind hier unterschiedlichste Versorgungen möglich. Kompressionsstrümpfe werden in vier Kompressionsklassen unterteilt. Je höher die Kompressionsklasse ist, desto höher ist der Druck. Die angebotenen Strumpfvariationen reichen von Kniestrümpfen über oberschenkellange Strümpfe bis hin zur Strumpfhose.
Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe werden nahtlos gestrickt und hauptsächlich zur Behandlung von venösen Erkrankungen eingesetzt. Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe werden immer auf die genauen Körpermaße angefertigt und kommen eher bei lymphatischen Erkrankungen zum Einsatz.
Sie dienen der unterstützenden Behandlung von Venen- oder chronischen Lymphgefäßerkrankungen und zur Behandlung von Narben. Der Kompressionsstrumpf erzeugt von außen Druck auf das Gewebe des umschlossenen Beines, um das geschädigte Venen- oder Lymphsystem zu entlasten. Die Kompressionstherapie mit medizinischen Kompressionsstrümpfen ist insbesondere bei chronischen Schädigungen eine Langzeitbehandlung.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihr Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt einen mit den Leistungserbringern vereinbarten Vertragspreis für rundgestrickte und für flachgestrickte medizinische Kompressionsstrümpfe. Welche Sie benötigen, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.
Sie erhalten von Ihrem ausgewählten Leistungserbringer, die von uns genehmigten medizinischen Kompressionsstrümpfe. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Entscheiden Sie sich für eine besondere und gegebenenfalls kostenintensivere Kompressionsversorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Anspruch auf ein weiteres Paar medizinische Kompressionsstrümpfe haben Sie grundsätzlich nach sechs Monaten. Alternativ dazu können Sie sich auch zwei Paar Kompressionsstrümpfe zeitgleich verordnen lassen, wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Dann haben Sie nach einem Kalenderjahr wieder Anspruch auf eine Neuversorgung.
Die Mindesttragezeit medizinischer Kompressionsstrümpfe beträgt bei regelmäßiger Nutzung in der Regel sechs Monate.
Sie können sich Kompressionsstrümpfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt nicht die Kosten für Antithrombosestrümpfe oder Thromboseprophylaxestrümpfe.
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