Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Gehhilfe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre Gehhilfe.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre Gehhilfe.
Wir übernehmen die Kosten für die Gehhilfe, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten, die gesetzlich festgelegt ist und 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro beträgt . Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zum Beispiel, wenn Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze erreicht haben.
Das Rezept von der Ärztin oder vom Arzt lösen Sie in einem Sanitätshaus Ihrer Wahl oder bei einem unserer Vertragspartner ein. Dort kümmert man sich um die Formalitäten und Sie erhalten Ihre Gehhilfe.
Eine Gehhilfe ist ein Hilfsmittel zur Unterstützung Ihrer Mobilität im Alltag bei Gehbehinderungen. Sie entlastet die Gelenke, um Schmerzen bei der Bewegung zu vermeiden.
Es gibt verschieden Gehhilfen, zum Beispiel:
Ja, das können Sie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gewählten Vertragspartners beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Entscheiden Sie sich für eine Gehhilfe, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.
Gehhilfen erhalten Sie bei einem Sanitätshaus Ihrer Wahl oder bei einem unserer Vertragspartner. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.
Sie können sich eine Gehhilfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Sanitätshaus beziehungsweise an den Vertragspartner, von dem Sie die Gehhilfe erhalten haben.
Ja. Übersteigen die geleisteten Zuzahlungen die Grenze der zumutbaren Belastung, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen im entsprechenden Kalenderjahr befreien lassen. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der AOK Sachsen-Anhalt. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Bruttojahreseinkommens, für alle anderen Versicherten bei 2 %.
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