Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Gehhilfe

Eine ältere Person nutzt zum laufen eine Gehhilfe und wird von einer zweiten Person gestützt.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Gehhilfe?  

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre Gehhilfe.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten für die Gehhilfe, wenn sie medizinisch notwendig ist.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zum Beispiel, wenn Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze erreicht haben.

Wie erhalte ich eine Gehhilfe?

Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt ein Rezept für eine entsprechende Gehhilfe. Das Rezept lösen Sie in einem Sanitätshaus Ihrer Wahl oder bei einem unserer Vertragspartner ein. Dort werden Sie von den Mitarbeitern umfassend zu Ihrer neuen Gehhilfe und deren Handhabung beraten. Zusätzlich kümmert man sich um die weiteren Formalitäten.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für eine Gehhilfe übernimmt?
  • es verschiedene Gehhilfen gibt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Gesundheitsangebote bezuschusst?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Gehhilfe und wie funktioniert sie?

    Eine Gehhilfe ist ein Hilfsmittel zur Unterstützung Ihrer Mobilität im Alltag bei Gehbehinderungen. Sie entlastet die Gelenke, um Schmerzen bei der Bewegung zu vermeiden. Die Benutzung von Gehhilfen erfordert Ihre eigene Kraftanwendung. Durch die Nutzung vergrößert sich die Standfläche, wodurch Ihr Stand und Ihr Gang stabilisiert werden.

  • Welche Gehhilfen gibt es?

    Es gibt verschieden Gehhilfen, zum Beispiel:

    • Gehstock
    • Unterarmgehstützen
    • Rollator
    • Gehgestelle
    • Gehwagen
    • Deltaräder
  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Sanitätshäusern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Gehhilfe. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Hilfsmittellieferanten Anspruch:

    • die Beratung über die Versorgungsmöglichkeiten und die ggf. selbst zu tragenden Kosten,
    • die Bereitstellung und Anpassung einer für Sie geeigneten Gehhilfe,
    • die sachgerechte Einweisung in den bestimmungsgemäßen Gebrauch,
    • die Reparatur des Hilfsmittels.
  • Kann ich mir meine Gehhilfe selbst aussuchen?

    Ja, das können Sie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gewählten Vertragspartners beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Entscheiden Sie sich für eine Gehhilfe mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und eventuell Folgekosten, zum Beispiel für Reparaturen. Ihre Wahl dokumentiert Ihr Hilfsmittelleistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten werden von der AOK Sachsen-Anhalt nicht erstattet.

  • Wo erhalte ich eine Gehhilfe?

    Gehhilfen erhalten Sie bei einem Sanitätshaus Ihrer Wahl oder bei einem unserer Vertragspartner. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.

  • Kann ich mir eine Gehhilfe auch privat kaufen?

    Sie können sich eine Gehhilfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

  • Meine Gehhilfe ist defekt. Wohin kann ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Sanitätshaus bzw. an den Vertragspartner, von dem Sie die Gehhilfe erhalten haben. Ihr Sanitätshaus kann Ihnen für Schäden an der Gehhilfe, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, eine Rechnung stellen.

  • Kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen?

    Ja. Übersteigen die geleisteten Zuzahlungen die Grenze der zumutbaren Belastung, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen im entsprechenden Kalenderjahr befreien lassen. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der AOK Sachsen-Anhalt. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Bruttojahreseinkommens, für alle anderen Versicherten bei 2 %. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

  • Gehört die Gehilfe nach Erhalt mir?

    Rollatoren bleiben Eigentum des Sanitätshauses und werden Ihnen leihweise überlassen. Behandeln Sie diese bitte mit Sorgfalt und beachten Sie die Gebrauchsanweisung sowie die Hinweise bei der Einweisung. Wenn Sie dieses Hilfsmittel nicht mehr benötigen, geben Sie es wieder an das Sanitätshaus zurück. Andere Gehhilfen, wie Gehstöcke und Unterarmgehstützen, dürfen Sie grundsätzlich dauerhaft behalten.

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