Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Beratungseinsatz

Eine Pflegefachkraft führt einen Beratungseinsatz bei einem Seniorenpaar zuhause durch.

Was ist der Beratungseinsatz bei Pflegegeldempfängern?

Ein Beratungseinsatz beschreibt einen Besuch einer anerkannten Pflegefachkraft bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden. Bei dem Besuch geht es darum, die aktuelle Pflegesituation zu besprechen, hilfreiche Hinweise für die Pflege im Alltag zu geben und passende Angebote zur Unterstützung aufzuzeigen.

Der Beratungseinsatz findet in der häuslichen Umgebung statt und hilft Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen dabei, die Pflege sicher und gut zu organisieren.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Sie sind zu den Beratungseinsätzen verpflichtet, wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bei Ihnen wurde ein Pflegegrad festgestellt,
  • Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse,
  • Sie werden zu Hause von Ihren Angehörigen oder einer anderen Person gepflegt und
  • Ihre Pflege erfolgt ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist ein Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr vorgesehen. Wenn Sie Pflegegrad 4 oder 5 haben, können Sie das Intervall auf einen vierteljährlichen Rhythmus anpassen, wenn dafür Bedarf besteht.

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz. Die Beratungsperson rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Wie erhalte ich die Leistung?

Für den verpflichtenden Beratungseinsatz brauchen Sie keinen Antrag. Sie wählen selbst eine anerkannte Pflegefachkraft aus und vereinbaren direkt einen Termin. Folgende Stellen führen den Beratungseinsatz durch:

  • anerkannte Pflegedienste
  • neutrale Beratungsstellen, die über eine pflegefachliche Qualifikation verfügen

Die Beratungsperson besucht Sie zu Hause und gibt den Einsatz anschließend an die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt weiter. 

Die Mitarbeiter in unseren AOK Kundencentern oder am kostenfreien Service Telefon unterstützen Sie bei der Suche.

Gern können Sie auch direkt hier unsere Suche für anerkannte Pflegefachkräfte nutzen:

Wussten Sie schon, dass...

  • Ihre Pflegeperson beim Beratungseinsatz dabei sein kann?
  • ab dem zweiten Termin eine Videoberatung möglich ist?
  • die Pflegeberater der AOK Sachsen-Anhalt Ihnen bei der Beantragung von Pflegeleistungen behilflich sind?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was bedeutet anerkannte Pflegefachkraft im Zusammenhang mit dem Beratungseinsatz?

    Eine anerkannte Pflegefachkraft ist eine ausgebildete Pflegeperson, die über eine pflegefachliche Qualifikation verfügt und von den Pflegekassen zur Durchführung des Beratungseinsatzes zugelassen ist. Dazu gehören Fachkräfte aus zugelassenen Pflegediensten sowie Mitarbeiter unabhängiger Beratungsstellen, die eine geprüfte pflegefachliche Kompetenz nachweisen. Nur diese Personen dürfen den Beratungseinsatz durchführen.

  • Was passiert bei dem Beratungseinsatz im Detail? Wie muss ich mich vorbereiten? 

    Beim Beratungseinsatz besucht Sie eine anerkannte Pflegefachkraft zu Hause und verschafft sich gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über Ihre Pflegesituation. Die Fachkraft spricht mit Ihnen über Ihre alltäglichen Abläufe, mögliche Belastungen sowie Risiken und zeigt Ihnen Angebote und Hilfen auf, die Ihren Pflegealltag erleichtern können. Auch eine mögliche Antragstellung auf Höherstufung Ihr Pflegegrads oder der Unterstützungsbedarf Ihrer pflegenden Angehörigen können Thema sein.

    Ein Beratungseinsatz dauert in der Regel etwa 25 bis 45 Minuten. Die genaue Dauer richtet sich danach, welche Themen für Sie wichtig sind und wie komplex Ihre Situation ist.  

    Eine aufwendige Vorbereitung ist nicht notwendig. Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich vor dem Termin überlegen, welche Fragen Sie stellen möchten oder bei welchen Aufgaben im Alltag Sie Unterstützung benötigen. Wenn Sie Unterlagen wie Arztberichte, eine Medikamentenliste oder Informationen zu Hilfsmitteln bereithalten, kann das den Austausch erleichtern, ist aber keine Pflicht.

  • Unterstützt mich die Pflegefachkraft auch bei der Beantragung von Pflegeleistungen?

    Die Pflegefachkraft erklärt Ihnen, welche Pflegeleistungen für Ihre Situation infrage kommen und welche Schritte für einen Antrag notwendig sind. Den Antrag stellen Sie als pflegebedürftige Person jedoch selbst direkt bei der Pflegekasse.

  • Darf mein pflegender Angehöriger beim Beratungseinsatz dabei sein? 

    Ja. Ihr pflegender Angehöriger kann beim Beratungseinsatz jederzeit teilnehmen. Die Anwesenheit kann hilfreich sein, da Ihre Pflegeperson zusätzliche Informationen einbringen oder eigene Fragen stellen kann.

  • Welche Fristen gelten für den Beratungseinsatz?

    Wenn Sie Pflegegeld erhalten und ab Pflegegrad 2 zu Hause ohne ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, benötigen Sie einen Beratungseinsatz pro Halbjahr.

    Das Jahr ist dafür in zwei feste Zeiträume eingeteilt:

    • 1. Januar bis 30. Juni
    • 1. Juli bis 31. Dezember

    In jedem dieser Zeiträume muss ein Beratungseinsatz stattfinden.

    Wenn Sie Pflegegrad 4 oder 5 haben, können Sie den Rhythmus auf vierteljährlich umstellen, wenn Sie mehr Unterstützung oder einen engeren Austausch benötigen. Auch dieser Rhythmus ist für Sie kostenfrei.

  • Muss ich selbst bei meiner Pflegekasse einen Nachweis zum durchgeführten Beratungseinsatz einreichen?

    Nein, Sie müssen den Nachweis nicht selbst einreichen. Die Pflegefachkraft, die den Beratungseinsatz durchführt, füllt den erforderlichen Nachweis aus und sendet ihn direkt an die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt.

  • Kann ich den Beratungseinsatz auch per Video durchführen lassen? 

    Der erste Beratungseinsatz findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt. Ab dem zweiten Termin ist eine Videoberatung möglich.

    Damit eine Videoberatung stattfinden kann, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Ob ein Pflegedienst oder eine Beratungsstelle diese Voraussetzungen erfüllt und Videotermine anbietet, können Sie vorab direkt dort erfragen.

  • Ist der Beratungseinsatz für mich gesetzlich verpflichtend?

    Ja, der Beratungseinsatz ist für Sie gesetzlich verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld erhalten und ab Pflegegrad 2 zu Hause und ohne ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Sie müssen den Beratungseinsatz in jedem Halbjahr durchführen lassen, damit Ihr Anspruch auf Pflegegeld bestehen bleibt.

  • Ich erhalte Pflegesachleistungen. Bin ich trotzdem zu einem Beratungseinsatz verpflichtet? 

    Nein, wenn Sie Pflegesachleistungen nutzen und regelmäßig von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, sind Sie nicht zu einem Beratungseinsatz verpflichtet.

    Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen nutzen, können den Beratungsbesuch jedoch freiwillig in Anspruch nehmen, um sich zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen. 

    Auch Personen mit Pflegegrad 1 haben einmal pro Halbjahr Anspruch auf einen Beratungsbesuch, der ebenfalls freiwillig ist.

  • Was passiert, wenn sich mein Pflegegrad ändert? Benötige ich dann einen neuen Beratungstermin? 

    Nein, wenn sich Ihr Pflegegrad ändert, benötigen Sie keinen neuen Beratungstermin. Sie nehmen den nächsten Beratungseinsatz einfach im vorgesehenen Halbjahreszeitraum wahr. Bereits vereinbarte Termine können bestehen bleiben.

  • Kann mir das Pflegegeld gekürzt werden, wenn ich den Einsatz nicht wahrnehme?

    Ja. Wenn Sie den verpflichtenden Beratungseinsatz nicht innerhalb des vorgesehenen Halbjahres durchführen lassen, kann Ihr Pflegegeld gekürzt werden.

    Die Pflegekasse erinnert Sie zunächst an den ausstehenden Termin. Wird der Einsatz auch nach Ablauf der Nachholfrist nicht nachgewiesen, wird das Pflegegeld zunächst reduziert. Erfolgt weiterhin kein Beratungseinsatz, wird die Pflegekasse die Zahlung des Pflegegeldes vollständig einstellen.

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