Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Allergiebettwäsche

Eine blonde Frau liegt in einem weißen Bett und schläft.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Allergiebettwäsche? 

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug). 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir bezuschussen Allergiebettwäsche alle 10 Jahre, wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.

Wie erhalte ich die Leistung? 

Das Rezept vom Arzt oder von der Ärztin lösen Sie in einem Sanitätshaus oder bei einem unserer Leistungserbringer Ihrer Wahl ein, die Sie dann mit der Allergiebettwäsche versorgen. Sie gehen zunächst in Vorauszahlung. Anschließend reichen Sie das Rezept und die Rechnung mit dem Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Quittung ) online, postalisch oder in einem unserer Kundencenter ein. Wir erstatten Ihnen nach Prüfung Ihren Zuschuss auf Ihr Konto. 

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Hausstaubmilbenallergie?

    Die Hausstauballergie ist eine allergische Reaktion, die durch das Einatmen des Milbenkotes im Hausstaub ausgelöst wird. Dies äußert sich durch Jucken, Niesen, Husten und erschwertes Atmen.

    Allergiebettwäsche kann Ihnen helfen, dass Sie nicht in Kontakt mit den Ausscheidungen der Milben kommen, die die allergischen Reaktionen auslösen.

  • Habe ich einen Eigenanteil?

    Meist deckt der Zuschuss der AOK Sachsen-Anhalt die Kosten der Allergiebettwäsche ab. Möchten Sie Bettwäsche, deren Maß die medizinische Notwendigkeit überschreitet, tragen Sie die Mehr- und Folgekosten selbst. Eine Zuzahlung müssen Sie nicht leisten.

  • Wo erhalte ich Allergiebettwäsche?

    Sie erhalten die Allergiebettwäsche in einem Sanitätshaus oder bei einem unserer Leistungserbringer. Vorab empfehlen wir Ihnen, sich im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder an der Servicehotline zu melden.

    Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Leistungserbringer und beraten Sie gern über eine aufzahlungsfreie und qualitativ hochwertige Versorgung.

  • Erhält mein Ehepartner/Lebenspartner auch ein Set Allergiebettwäsche?

    Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin auf Ihrem Rezept den Hinweis „Partnerbett“ vermerkt, erhalten Sie eine Genehmigung für zwei Allergiebettwäschesets. Auch wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert ist.

  • Mein Kind benötigt ein größeres Bett. Erhält es ein neues Set Allergiebettwäsche, da das aktuelle nicht mehr passt?

    Ja, wir übernehmen eine erneute Versorgung vor Ablauf der Dauer, wenn Ihr Kind von einem Kinderbett in ein größeres Bett wechselt.

  • Mein Kind schläft abwechselnd bei mir und dem anderen Elternteil. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt ein zusätzliches Allergiebettwäscheset?

    Ja, die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt ein zweites Set Allergiebettwäsche, wenn Kinder zeitweise bei der Mutter oder dem Vater übernachten. Eine zusätzliche Versorgung, wenn Ihr Kind bei den Großeltern übernachtet, ist nicht möglich. Auch eine Versorgung für Geschwister ist nicht möglich.

  • Mein Kind ist in der Woche in einem Heim untergebracht. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt ein weiteres Allergiebettwäscheset?

    Ja, wir übernehmen ein zusätzliches Allergiebettwäscheset, wenn Ihr Kind regelmäßig in einem Heim übernachtet.

  • Kann ich mir Allergiebettwäsche auch privat kaufen?

    Sie können sich Allergiebettwäsche auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für Allergiebettwäsche zahlt?
  • wir auch einen Zuschuss für die Allergiebettwäsche Ihres Partners übernehmen? 
  • Sie bei Allergiebettwäsche keine gesetzliche Zuzahlung leisten?

Gut zu Wissen

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