Die Versorgung mit Hilfsmitteln
Viele Menschen sind auf ein Hilfsmittel im Alltag angewiesen. Das können beispielsweise Geh- und Hörhilfen, aber auch Kompressionsstrümpfe oder Prothesen sein. Benötigen Sie ein Hilfsmittel, erhalten Sie ein Rezept von Ihrer behandelnden Arztpraxis.
Schickt diese Sie zur Genehmigung zur AOK Sachsen-Anhalt, brauchen Sie diesen Weg nicht extra auf sich nehmen. Rufen Sie uns im ersten Schritt gern an, wir finden gemeinsam den passenden Vertragspartner ganz in Ihrer Nähe. Dann können Sie ganz einfach und unkompliziert mit Ihrem Rezept zum Beispiel in ein Sanitätshaus oder zu einer Apotheke gehen. Anschließend wird Ihr Rezept mit einem elektronischen Kostenvoranschlag bei uns eingereicht. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie Ihr Hilfsmittel beim Sanitätshaus bzw. dem Vertragspartner abholen.