Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Satzung

Stapel von Unterlagen

In unserer Satzung finden Sie alle Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen, die wir unseren Versicherten über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus bieten.

Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung. Diese umfasst Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und von jeder Kasse individuell angeboten werden. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Als Versicherter haben Sie jederzeit die Möglichkeit Einsicht in die Satzung zu nehmen.

BEKANNTMACHUNG

Änderungen der Satzung der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die Änderungen des Anhangs 2 der Satzung der AOK Sachsen-Anhalt beschlossen. 

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hat die Änderungen des Anhangs 2 der Satzung am 27.01.2025 zum 01.01.2025 genehmigt. 

Die Satzungsänderung wird gem. § 35 Abs. 1 der Satzung der AOK Sachsen-Anhalt auf der eigenen Internetpräsenz bekannt gemacht. 

Magdeburg, den 31.01.2025 

AOK Sachsen-Anhalt 
Die Gesundheitskasse

Die Satzung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

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