Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Satzung

Stapel von Unterlagen

In unserer Satzung finden Sie alle Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen, die wir unseren Versicherten über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus bieten.

Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung. Diese umfasst Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und von jeder Kasse individuell angeboten werden. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Als Versicherter haben Sie jederzeit die Möglichkeit Einsicht in die Satzung zu nehmen.

BEKANNTMACHUNG

Änderungen der Satzung der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

Der Verwaltungsrat der Aufwendungsausgleichskassen der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 eine Änderung des Anhangs 1 der Satzung der AOK Sachsen-Anhalt beschlossen.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hat Änderung des Anhangs 1 der Satzung am 24.06.2026 zum 01.07.2026 genehmigt.

Die Satzungsänderung wird gem. § 35 Abs. 1 der Satzung der AOK Sachsen-Anhalt auf der eigenen Internetpräsenz bekannt gemacht.

Magdeburg, den 25.06.2025 

AOK Sachsen-Anhalt 
Die Gesundheitskasse

Die Satzung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

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