Anhang 1 zur Satzung der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Angelegenheiten des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
vom 01.04.2009 in der Fassung der 23. Änderung durch Beschluss des Verwaltungsrates der Aufwendungsausgleichskassen vom 16.12.2025