Anhang 2 zur Satzung der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Verwaltungsrates
vom 01.04.2009 in der Fassung der 7. Änderung durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 28.03.2023
vom 01.04.2009 in der Fassung der 7. Änderung durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 28.03.2023
Die Entschädigungsregelung tritt mit Wirkung vom 01.04.2023 in Kraft.