Für die Impfungen Nummer 1 bis 9 gilt:
Die AOK erstattet die Kosten des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars nach gültiger Impfvereinbarung, maximal in Höhe von 300,00 Euro pro Versicherten und Jahr. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage von Rechnungen für die ärztliche Leistung und den Impfstoff.
- Cholera*
- Gelbfieber*
- Hepatitis*
- Meningokokken (außer B)*
- Poliomyelitis*
- Tollwut*
- japanische Enzephalitis
- Malariaprophylaxe
- Typhus*
Für die Impfung "Meningokokken B" gilt:
Die AOK erstattet Versicherten ab Vollendung des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten der ärztlichen Leistung zzgl. zu den Kosten des Impfstoffes pro Versicherten für maximal 3 Impfungen. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen für die ärztliche Leistung und den Impfstoff je Impfung in Höhe von maximal 100,00 Euro.
* die aktuellen Empfehlungen der WHO sind zu berücksichtigen