Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Zahnersatz

Eine junge brünette Frau sitzt beim Zahnarzt , welche ihr den passenden Zahnersatz zeigt.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Zahnersatz?  

Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Kosten für Zahnersatz mit einem festen Betrag, dem sogenannten Festzuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Der Festzuschuss wird für medizinisch notwendigen Zahnersatz (zum Beispiel Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen) im Rahmen der Regelversorgung gezahlt und richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, ob Sie regelmäßig die Vorsorge bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben.

Wie erhalte ich die Leistung? Was muss ich tun?

Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erstellt für Sie einen Heil- und Kostenplan. Dieser wird elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie bekommen eine Patienteninformation über die geplante Versorgung. 
Lediglich in Ausnahmefällen erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan in Papierform. Diesen reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft bei uns ein.

Nach Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.

Nach Abschluss der Behandlung rechnet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit uns ab. Für Ihren Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für Zahnersatz zahlt?
  • Sie für Keramikkronen einen Zuschuss erhalten?
  • Sie auf Ihren Zahnersatz eine Garantie haben?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Möglichkeiten des Zahnersatzes gibt es?

    Es gibt je nach Bedarf die Möglichkeit für:

    • Zahnkrone

    Sie wird auf den Zahn gesetzt, wenn dieser stark beschädigt ist, aber noch eine Wurzel besitzt. Der Zahn wird unter örtlicher Betäubung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt abgeschliffen und die Teil- oder Vollkrone darauf gesetzt.

    • Brücke

    Fehlt ein Zahn, kann die Lücke durch eine Brücke geschlossen werden. Dafür müssen die Zähne, die Ihre Brücke tragen sollen, fest sein. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt schleift die beiden benachbarten Zähne ab, überkront sie und verbindet sie mit einem Brückenglied aus Metall. Damit die Brücke optisch passt, kann sie mit Keramik verblendet oder aus Vollkeramik gefertigt werden.

    • Teil- und Vollprothesen

    Bei mehreren fehlenden Zähnen werden die Lücken durch Prothesen ersetzt. Sind noch Zähne vorhanden, gibt es verschiedene Varianten, die Prothese zu befestigen. Bei einem zahnlosen Kiefer wird die Prothese der Kieferform angepasst. Für den nötigen Halt sorgt ein Vakuum, das automatisch entsteht, wenn die Prothese eingesetzt wird. Als Materialien für den herausnehmbaren Zahnersatz kommen Kunststoff, Metall und Keramik zum Einsatz.

  • Wie hoch ist mein Zuschuss für Zahnersatz?

    Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach Ihrem Befund und ist gesetzlich bundeseinheitlich festgelegt. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung.

    Durch regelmäßige Vorsorge erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus. Dieser wird in Ihrem Bonusheft dokumentiert. Ihr Festzuschuss erhöht sich auf 70 Prozent, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren regelmäßig einmal im Kalenderjahr bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung waren. Ihr Festzuschuss erhöht sich auf 75 Prozent, wenn Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig zur Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt waren.

    Ein Beispiel dafür, wie sich der Bonus auf Ihren Zahnersatz auswirkt:

    Ihre Zahnersatzkosten der Behandlung betragen 1.000 €

                                                     Festzuschuss                               Eigenanteil

    ohne Bonus                                           600 €                                       400 €

    mit 10 Prozent Bonus                          700 €                                       300 €

    mit 15 Prozent Bonus                          750 €                                       250 €

  • Ich bin alleinerziehend und habe ein geringes Einkommen. Kann ich einen höheren Zuschuss beantragen?

    Wir übernehmen die Kosten bei einer Regelversorgung, wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten.

    Für das Jahr 2024 gilt:

    • für Alleinstehende:                         1.414,00 Euro
    • mit einem Angehörigen                  1.944,25 Euro
    • für jeden weiteren Angehörigen:      353,50 Euro

    Wir übernehmen die Kosten einer Regelversorgung auch, wenn Sie Sozialhilfe, Bürgergeld oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten.
    Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten.

  • Ich möchte eine vollverblendete Krone aus Keramik. Erhalte ich dafür auch einen Zuschuss?

    Wenn Sie sich für ein höherwertiges Produkt entscheiden, zum Beispiel eine Keramik- statt einer Metallkrone, erhalten Sie von uns den Festzuschuss für die Regelversorgung bei medizinischen Notwendigkeit. Die Mehrkosten für die Keramikkrone tragen Sie selbst.

  • Zahlt die AOK einen Zuschuss für ein Implantat?

    Nein, Implantate sind Privatleistungen. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt beraten. Wenn der individuelle Befund es zulässt, können Sie einen Festzuschuss für die Versorgung mit Zahnersatz erhalten.

  • Gibt es eine Garantie für den Zahnersatz?

    Für Zahnersatz gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist, welche mit dem Tag der Eingliederung beginnt.

  • Kann ich meinen Zahnersatz auch im Ausland machen lassen?

    Ja, die Möglichkeit besteht für die EU-Länder. Es ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit dem Befund und der geplanten Versorgung, ausgestellt von der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelten Zahnarzt, zur Prüfung bei der AOK einzureichen.

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