Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Selbsthilfeförderung

Zwei Frauen sitzen sich gegenüber und lächeln sich an. Eine Frau legt der anderen Frau ihre linke Hand auf die Schulter.sch und unterhalten sich. Die rechte Frau hält in der rechten Hand einen Stift und macht Notizen.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Selbsthilfe?

Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir stellen Fördermittel zur Verfügung, vorausgesetzt:

  • die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen für Betroffene erbracht und die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
  • die Gruppe besteht aus mindestens sechs  Teilnehmerinnen/ beziehungsweise Teilnehmern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
  • es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
  • die Selbsthilfegruppe und -organisation verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
  • die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
  • es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
  • gefördert wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie stellen einen Antrag bei der AOK Sachsen-Anhalt oder bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung in Sachsen-Anhalt. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt Selbsthilfeförderung anbietet?
  • es verschiedene Möglichkeiten der Selbsthilfeförderung gibt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt Sie bei der Antragstellung unterstützt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Möglichkeiten für Fördermittel gibt es?

    Es gibt zwei Möglichkeiten zur Förderung:

    pauschale Mittel 
    Diese können für wiederkehrende Aufwendungen genutzt werden, zum Beispiel für Raummiete oder Jahresversammlungen. Beantragen können Sie diese Fördermittel bei der ARGE Sachsen-Anhalt. 

    Projektförderung
    Diese kann für einmalige oder neue Projekte genutzt werden mit klaren inhaltlichen Vorgaben. Beantragt werden kann Sie bei der AOK Sachsen-Anhalt.

  • Ich möchte einen Antrag auf Selbsthilfeförderung stellen. Gibt es Fristen, die ich beachten muss?

    Ja, für die Pauschalförderung gilt der 31.12. des Vorjahres als Frist. Für die Projektförderung sind die Fristen abgeschafft worden.

  • Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?

    Unsere Kolleginnen und Kollegen in unseren Kundencentern oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern.

  • Ich bin in einer Rehabilitationssportgruppe. Kann ich für uns eine Förderung beantragen?

    Nein, Patientenschulungsgruppen, Funktionstrainings- und Rehabilitationssportgruppen, Tagungsgebühren, Honorare für Übungsleiter oder Personalkosten werden nicht gefördert.

Gut zu wissen

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