Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Pflegeunterstützungsgeld

Junge Frau unterhält sich mit Seniorin, welche im Rollstuhl sitzt

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt zahlt ab dem 1. Januar 2024 pro Kalenderjahr für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld an Beschäftigte, wenn Sie kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren oder selbst sicherstellen müssen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Wenn Sie kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen, können Sie Ihrer Arbeit bis zu 10 Tage fernbleiben.

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Sie beträgt:

  • 90 % des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes bzw.
  • 100 % des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes (mit Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten)

Das Pflegeunterstützungsgeld wird grundsätzlich von der Pflegekasse Ihres nahen Angehörigen gezahlt.

Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben Sie, wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind und wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin Ihnen während der Freistellung das Gehalt nicht weiterzahlt. Für Selbständige und Beamte sowie Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld und Bürgergeld, die keine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, besteht kein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Wie beantrage ich die Leistung?

Den Antrag für das Pflegeunterstützungsgeld können Sie ganz einfach in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.

Zusätzlich benötigt die Pflegekasse von der Ärztin oder vom Arzt Ihres nahen Angehörigen eine Bescheinigung, die die akute Pflegesituation bestätigt. Weiterhin ist eine Verdienstbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin notwendig. Das Formular dafür erhalten Sie von der Pflegekasse.

Die Pflegekasse zahlt Ihnen das Pflegeunterstützungsgeld sobald alle notwendigen Unterlagen (Antrag, ärztliche Bescheinigung des nahen Angehörigen und Verdienstbescheinigung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers) vorliegen. 

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was bedeutet akute Pflegesituation?

    Eine Pflegesituation ist akut, wenn sie unvorhersehbar und unerwartet eintritt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr naher Angehöriger oder Ihre nahe Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Unfall plötzlich pflegerisch versorgt werden muss. Oder wenn Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige bereits pflegebedürftig ist und sich seine Situation deutlich verschlechtert.

  • Wer zählt als naher Angehöriger?

    Sie können sich von Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin freistellen lassen für die Organisation der Pflege:

    • einer/eines Ehepartnerin/Ehepartners, Lebenspartnerin/Lebenspartners, Partnerin oder Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
    • eines Kindes, Adoptiv- oder Pflegekindes, Schwiegerkindes und Enkelkindes
    • eines Adoptiv- oder Pflegekindes der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziheungsweise der Lebenspartnerin oder des -partners
    • von Eltern, Großeltern, Schwiegereltern und Stiefeltern
    • von Geschwistern, Schwägerin und Schwager
  • Können auch mehrere Familienmitglieder (zum Beispiel Geschwister) Pflegeunterstützungsgeld für die Organisation der Pflege des gleichen nahen Angehörigen beantragen?

    Ja, allerdings ist der Anspruch auf insgesamt bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt. Diese Tage müssen unter den Familienmitgliedern aufgeteilt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich die pflegerische Versorgung eines gemeinsamen nahen Angehörigen organisieren lässt, der sich in einer akuten Pflegesituation befindet.

  • Kann ich den Bezug von Pflegeunterstützungsgeld auch auf mehrere (Teil-) Zeiträume verteilen?

    Ja, die 10 Arbeitstage müssen nicht zusammenhängend in Anspruch genommen werden. Sie können das Pflegeunterstützungsgeld auch zeitlich aufteilen.

    Ein Beispiel für das Jahr 2024:

    • 02.04. - 04.04.: 3 Tage Pflegeunterstützungsgeld
    • 05.04. - 15.04.: Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber
    • 16.04. - 22.04.: 7 Tage Pflegeunterstützungsgeld

    Ab 23.04.2024 besteht bei diesem Beispiel kein weiterer Anspruch, da Sie die 10 Tage ausgeschöpft haben. Ein erneuter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld entsteht im Jahr 2025.

  • Was mache ich, wenn die Arbeitsverhinderung über die 10 Tage hinausgeht?

    Beschäftigte haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung von bis zu sechs Monaten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Weitere Informationen finden sie hier.

  • Wird das Pflegeunterstützungsgeld nach Werk- oder Arbeitstagen gezahlt?

    Pflegeunterstützungsgeld wird nach Arbeitstagen (abhängig vom Arbeitsvertrag) gezahlt.

  • Wann muss der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld gestellt werden?

    Den Antrag sollten Sie stellen, sobald sich eine akute Pflegesituation bei Ihrem Angehörigen abzeichnet.

  • Muss ich meiner Arbeitgeberin oder meinem Arbeitgeber einen Nachweis vorlegen, dass die Freistellung notwendig ist?

    Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber können Sie als Nachweis für die notwendige Freistellung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die akute Pflegesituation Ihres nahen Angehörigen vorlegen. Gleichzeitig können Sie mitteilen, wie viele Tage sie Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen.

  • Ist das Pflegeunterstützungsgeld beitragspflichtig?

    Ja, vom Pflegeunterstützungsgeld werden Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung abgezogen. Für Anspruchsberechtigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von der Pflegekasse der Pflegebedürftigen entrichtet. Privat Krankenversicherte erhalten auf Antrag Zuschüsse zur Krankenversicherung.

  • Gibt es zusätzliche Angebote für pflegende Familienangehörige?

    Ja, mit unserem Familiencoach Pflege unterstützen wir Sie dabei, psychischen Belastungen im Pflegealltag, beispielsweise im Umgang mit Demenzpatienten, entgegen zu wirken. Schon bei den ersten Anzeichen einer Überlastung können Sie frühzeitig handeln und Ihre Gesundheit und Psyche stärken. Es geht um Sie und Ihre psychische Gesundheit. In interaktiven Übungen, Audios und Kurzfilmen lernen Sie, wie Sie schwierige Pflege- und Konfliktsituationen bewältigen mit den Hürden im pflegerischen Alltag gut zurecht zu kommen. Dabei legen Sie fest, welche Themen für Sie relevant sind. Der Familiencoach Pflege ist für Sie kostenfrei, auch wenn Sie selbst nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie sich bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen können, wenn Sie kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren?
  • Sie von der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen für diesen Zeitraum Pflegeunterstützungsgeld als Lohnausgleich erhalten?
  • unsere Pflegeberater/innen Ihnen gern behilflich sind bei der Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld?

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