Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräte?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräte.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräte.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Kommunikationshilfe und das Umfeldkontrollgerät ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt eine Verordnung für eine entsprechende Kommunikationshilfe und ein Umfeldkontrollgeräte. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Kommunikationshilfe und das Umfeldkontrollgerät und werden zu deren Handhabungen ausführlich beraten.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Onlinesuche nutzen:
Kommunikationshilfen sind beispielsweise Miniaturen, Bilder oder Symbolkarten. Sie übermitteln bedeutungstragende Begriffe für eine einfachere Kommunikation. Für die komplexere Kommunikation gibt es elektronische Geräte mit Sprachausgabe, die einzelne Wörter bis hin zu ganzen Sätzen für die Gesprächspartner im räumlichen Umfeld hörbar machen. Je nach Bedarf werden die Aussagen durch die Auswahl von Symbolen oder Texteingabe zusammengesetzt.
Zu den Kommunikationshilfen zählen:
Umfeldkontrollgeräte steuern oder schalten drahtlos elektrische Geräte, um das Maß der Fremdhilfe zu reduzieren und ein Verbleiben in der Wohnung zu ermöglichen. Die Bedienung erfolgt beispielsweise mittels spezieller Tasten. Die Bedienung mittels einer vorhandenen Kommunikationshilfe ist ebenfalls möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit spezialisierten Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für die medizinisch notwendige Ausstattung. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Ja, das können Sie. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Entscheiden Sie sich für eine Kommunikationshilfe oder ein Umfeldkontrollgerät mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Diese tragen Sie selbst. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Ja, Sie können sich eine Kommunikationshilfe oder ein Umfeldkontrollgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Kommunikationshilfe oder an dem Umfeldkontrollgerät verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Die Kommunikationshilfe und das Umfeldkontrollgerät ist Eigentum des Leistungserbringers. Behandeln Sie es bitte mit Sorgfalt. Geben Sie leihweise übergebene Hilfsmittel zusammen mit dem Zubehör zurück, wenn Sie es nicht mehr benötigen.
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