Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräte

Eine Patientin wird von einem Arzt zu Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräte beraten.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräte?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräte.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Kommunikationshilfe und das Umfeldkontrollgerät ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt eine Verordnung für eine entsprechende Kommunikationshilfe und ein Umfeldkontrollgeräte. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Kommunikationshilfe und das Umfeldkontrollgerät und werden zu deren Handhabungen ausführlich beraten.

Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Onlinesuche nutzen:

Wussten Sie schon, dass...

  • zu den Kommunikationshilfen beispielsweise Sprachverstärker und Symboltafeln gehören?
  • wir weitere Hilfsmittel übernehmen, wenn sie medizinische notwendig sind?
  • Sie mit unserer Hilfsmittelsuche schnell und einfach den passenden Leistungserbringer finden?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Kommunikationshilfe?

    Kommunikationshilfen sind beispielsweise Miniaturen, Bilder oder Symbolkarten. Sie übermitteln bedeutungstragende Begriffe für eine einfachere Kommunikation. Für die komplexere Kommunikation gibt es elektronische Geräte mit Sprachausgabe, die einzelne Wörter bis hin zu ganzen Sätzen für die Gesprächspartner im räumlichen Umfeld hörbar machen. Je nach Bedarf werden die Aussagen durch die Auswahl von Symbolen oder Texteingabe zusammengesetzt.

    Zu den Kommunikationshilfen zählen:

    • einfache Kommunikationshilfen und Symbolsysteme
    • statische Systeme mit Sprachausgabe
    • dynamische Systeme mit Sprach- und Sichtausgabe
    • behinderungsgerechte Hardware zur Eingabeunterstützung
    • behinderungsgerechte Software für Kommunikationssysteme
    • Halterungen für Kommunikationshilfen
    • Sprachverstärker
  • Was ist ein Umfeldkontrollgerät?

    Umfeldkontrollgeräte steuern oder schalten drahtlos elektrische Geräte, um das Maß der Fremdhilfe zu reduzieren und ein Verbleiben in der Wohnung zu ermöglichen. Die Bedienung erfolgt beispielsweise mittels spezieller Tasten. Die Bedienung mittels einer vorhandenen Kommunikationshilfe ist ebenfalls möglich.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit spezialisierten Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für die medizinisch notwendige Ausstattung. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:

    • die Beratung über die Versorgungsmöglichkeiten und gegebenenfalls selbst zu tragenden Kosten
    • die Lieferung, Bereitstellung und Anpassung eines für Sie geeigneten Kommunikationshilfsmittels und Umfeldkontrollgeräts
    • eine umfassende Einweisung und Schulung im Gebrauch
    • Reparatur und Instandhaltung
    • die Rückholung leihweise zur Verfügung gestellter Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräte
  • Kann ich mir meine Kommunikationshilfe und mein Umfeldkontrollgerät selbst aussuchen?

    Ja, das können Sie. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Entscheiden Sie sich für eine Kommunikationshilfe oder ein Umfeldkontrollgerät mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Diese tragen Sie selbst. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.

  • Kann ich mir eine Kommunikationshilfe oder ein Umfeldkontrollgerät auch privat kaufen?

    Ja, Sie können sich eine Kommunikationshilfe oder ein Umfeldkontrollgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.

  • Meine Kommunikationshilfe beziehungsweise mein Umfeldkontrollgerät ist defekt. Wohin kann ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben.

    Haben Sie mutwillig Schäden an der Kommunikationshilfe oder an dem Umfeldkontrollgerät verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.

  • Gehört die Kommunikationshilfe beziehungsweise das Umfeldkontrollgerät nach Erhalt mir?

    Die Kommunikationshilfe und das Umfeldkontrollgerät ist Eigentum des Leistungserbringers. Behandeln Sie es bitte mit Sorgfalt. Geben Sie leihweise übergebene Hilfsmittel zusammen mit dem Zubehör zurück, wenn Sie es nicht mehr benötigen.

Gut zu wissen

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