Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Hilfsmittel zur Stomatherapie?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel zur Stomatherapie.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel zur Stomatherapie.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Hilfsmittel zur Stomatherapie ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent der Pauschale, höchstens zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Die ersten Stomaversorgungen erhalten Sie direkt im Krankenhaus nach Anlage des Stomas. Für die weitere Versorgung zu Hause bekommen Sie eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt. Die ärztliche Verordnung geben Sie einem unserer Leistungserbringer, der Ihnen beratend zur Seite steht und Sie mit dem individuell nötigen Stomamaterial monatlich versorgt.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Ein Stoma ist eine künstliche Öffnung, die im Rahmen einer Operation geschaffen wird. Der Darm oder die Harnwege werden umverlegt, um den Stuhlgang oder den Urin nach außen abzugeben. Dies kann notwendig sein, wenn der normale Weg für die Ausscheidung nicht mehr möglich ist.
Stomahilfsmittel sind spezielle Produkte, die dabei helfen, den Stomabereich zu schützen, zu reinigen und den Stuhlgang oder Urin sicher zu sammeln. Dabei ist jedes Stoma anders, auch Betroffene haben eigene Ansprüche. Dementsprechend gibt es eine große Auswahl verschiedenster Versorgungsmöglichkeiten.
Zu den Stomahilfsmitteln zählen unterschiedliche Auffangbeutel und Basisplatten, die direkt auf die Haut um den künstlichen Ausgang geklebt werden. Außerdem gibt es Hautschutzprodukte, Stomakappen und -verschlüsse, Hautschutzplatten, Stomabandagen und vieles mehr.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt eine pauschale Vergütung für jeden Monat, in dem Sie Hilfsmittel für Ihr Stoma benötigen. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Ja, das können Sie. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Produkte vorgeführt. Entscheiden Sie sich für Stomahilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Dies dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Ja, sie können sich auch Stomahilfsmittel privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.
Es ist wichtig, dass Sie alle für Ihre Stomaversorgung erforderlichen Hilfsmittel ausschließlich von dem einen von Ihnen ausgewählten Leistungserbringer beziehen. Der Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer ist im Einzelfall möglich. Dies ist rechtzeitig und zwingend mit Ihrem bisherigen Leistungserbringer abzustimmen. Ansonsten können Mehrkosten für Sie entstehen.
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