Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Hilfsmittel zur Stomatherapie

Eine Person berührt mit den Händen den Stomabeutel am Bauch.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Hilfsmittel zur Stomatherapie? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel zur Stomatherapie.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Hilfsmittel zur Stomatherapie ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent der Pauschale, höchstens zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Die ersten Stomaversorgungen erhalten Sie direkt im Krankenhaus nach Anlage des Stomas. Für die weitere Versorgung zu Hause bekommen Sie eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt. Die ärztliche Verordnung geben Sie einem unserer Leistungserbringer, der Ihnen beratend zur Seite steht und Sie mit dem individuell nötigen Stomamaterial monatlich versorgt.

Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:

Wussten Sie schon, dass...

  • Stomahilfsmittel den Alltag von Patienten erheblich verbessern können?
  • Sie mit unserer Hilfsmittelsuche schnell und einfach Leistungserbringer in Ihrer Nähe finden?
  • wir weitere Hilfsmittel übernehmen, wenn diese medizinisch notwendig sind?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist ein Stoma?

    Ein Stoma ist eine künstliche Öffnung, die im Rahmen einer Operation geschaffen wird. Der Darm oder die Harnwege werden umverlegt, um den Stuhlgang oder den Urin nach außen abzugeben. Dies kann notwendig sein, wenn der normale Weg für die Ausscheidung nicht mehr möglich ist.

  • Was sind Stomahilfsmittel und welche gibt es?

    Stomahilfsmittel sind spezielle Produkte, die dabei helfen, den Stomabereich zu schützen, zu reinigen und den Stuhlgang oder Urin sicher zu sammeln. Dabei ist jedes Stoma anders, auch Betroffene haben eigene Ansprüche. Dementsprechend gibt es eine große Auswahl verschiedenster Versorgungsmöglichkeiten.

    Zu den Stomahilfsmitteln zählen unterschiedliche Auffangbeutel und Basisplatten, die direkt auf die Haut um den künstlichen Ausgang geklebt werden. Außerdem gibt es Hautschutzprodukte, Stomakappen und -verschlüsse, Hautschutzplatten, Stomabandagen und vieles mehr.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt eine pauschale Vergütung für jeden Monat, in dem Sie Hilfsmittel für Ihr Stoma benötigen. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:

    • einen ersten Beratungsbesuch unmittelbar zu Beginn der Versorgung für die Stomakontrolle
    • eine Beratung über die Versorgungsmöglichkeiten, Bemusterung zur Erprobung, Ermittlung des individuell notwendigen Versorgungsbedarfs
    • Schulung zum richtigen Umgang mit dem Stoma, zur selbständigen Anwendung der Stomaartikel sowie zu Aktivitäten des täglichen Lebens trotz und mit Ihrem Stoma
    • weitere regelmäßige Beratungen und Stomakontrollen abhängig von Ihren medizinischen und individuellen Bedürfnissen
    • fortlaufende Lieferung der medizinisch notwendigen Hilfsmittel, wie beispielsweise Auffangbeutel, Basisplatten, Verbandstoffe, Pflege- und Reinigungsmittel, Stomabandagen
    • Information zu selbst zu tragenden Kosten
  • Kann ich mir meine Stomahilfsmittel selbst aussuchen?

    Ja, das können Sie. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Produkte vorgeführt. Entscheiden Sie sich für Stomahilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Dies dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten.  Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.

  • Kann ich mir Stomahilfsmittel auch privat kaufen?

    Ja, sie können sich auch Stomahilfsmittel privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.

  • Kann ich den Leistungserbringer wechseln?

    Es ist wichtig, dass Sie alle für Ihre Stomaversorgung erforderlichen Hilfsmittel ausschließlich von dem einen von Ihnen ausgewählten Leistungserbringer beziehen. Der Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer ist im Einzelfall möglich. Dies ist rechtzeitig und zwingend mit Ihrem bisherigen Leistungserbringer abzustimmen. Ansonsten können Mehrkosten für Sie entstehen.

Gut zu wissen

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