Hilfsmittel bei Tracheostoma

Ein Patient mit einem Tracheostomahilfsmittel isst.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Hilfsmittel bei Tracheostoma?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel bei Tracheostoma.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die medizinisch notwendigen Hilfsmittel bei Tracheostoma ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für ein entsprechendes Tracheostomahilfsmittel. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihr Hilfsmittel und werden zu deren Handhabung ausführlich beraten.

Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Onlinesuche nutzen:

Wussten Sie schon, dass...

  • Tracheostoma umgangssprachlich als Luftröhrenschnitt bezeichnet wird?
  • Sie mit unserer Hilfsmittelsuche schnell und einfach Leistungserbringer in Ihrer Nähe finden?
  • wir weitere Hilfsmittel übernehmen, wenn diese medizinisch notwendig sind?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist ein Tracheostoma?

    Ein Tracheostoma ist eine Öffnung in den Halsweichteilen als Verbindung zur Luftröhre. Es wird operativ aufgrund verschiedener Ursachen, wie zum Beispiel nach Kehlkopfentfernungen oder bei neurologischen Erkrankungen mit Störung des Schluckreflexes, angelegt. Die Öffnung kann mit einer Trachealkanüle offengehalten werden, über die bei Notwendigkeit auch eine Beatmung möglich ist.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt eine pauschale Vergütung für jeden Monat, in dem Sie Hilfsmittel bei Tracheostoma benötigen. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:

    • eine Schulung zur richtigen Anwendung der Materialien und Geräte
    • Beratung zu Aktivitäten des täglichen Lebens trotz und mit Ihrem Tracheostoma
    • die fortlaufende Lieferung und Bereitstellung der nötigen Hilfsmittel
    • eine telefonische Beratung, an die Sie oder Ihre Angehörigen sich wenden können
    • eine tägliche 24-Stunden-Notfall-Rufbereitschaft
    • die Reparatur beziehungsweise der Austausch der Geräte bei Defekt
    • Rückholung der Tracheostomahilfsmittel, wenn Sie diese nicht mehr benötigen
    • Information zu selbst zu tragenden Kosten
  • Mein Tracheostomahilfsmittel ist defekt. Wohin kann ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben.

    Haben Sie mutwillig Schäden an dem Hilfsmittel verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.

  • Gehört das Hilfsmittel bei Tracheostoma nach Erhalt mir?

    Alle Tracheostomageräte, die Sie erhalten, sind Eigentum des Leistungserbringers. Behandeln Sie diese bitte mit Sorgfalt und beachten Sie die Gebrauchsanweisung sowie die Hinweise Ihres Leistungserbringers bei der Einweisung. Geben Sie Ihr Hilfsmittel zurück, wenn Sie es nicht mehr benötigen.

Gut zu wissen

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