Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Bade- und Duschhilfen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Bade- und Duschhilfen.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Bade- und Duschhilfen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Bade- und Duschhilfe ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für eine entsprechende Bade- oder Duschhilfe. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Bade- oder Duschhilfe und werden zu deren Handhabung ausführlich beraten.
Die Versorgung mit Bade- und Duschhilfen kann für Pflegebedürftige auch auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes erfolgen.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Bade- und Duschhilfen gleichen eingeschränkte beziehungsweise ausgefallene Körperfunktionen ganz oder teilweise aus. Sie erleichtern das Ein- und Aussteigen in die Badewanne oder dienen als Körperstütze beim Baden und Duschen. Die Hilfsmittel werden ausschließlich Zuhause angewendet.
Es gibt verschiedene Bade- und Duschhilfen, zum Beispiel:
Gebrauchsgegenstände im Bad, wie zum Beispiel handelsübliche Hocker, Badewanneneinstiegshilfen (Fußbänkchen), Bade- und Duschmatten sowie Nacken- und Schulterpolster kaufen Sie privat. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist nicht möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringer Versorgungsverträge geschlossen und zahlt grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre medizinisch notwendige Bade- und Duschhilfe. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Ja, das können Sie.Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Entscheiden Sie sich für eine Bade- oder Duschhilfe mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Dies dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Ja, Sie können sich eine Bade- bzw. Duschhilfe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Bade- bzw. Duschhilfe erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Bade- bzw. Duschhilfe verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Insbesondere Badewannenlifter, Bade- und Duschliegen, Badewannenliegen sowie bestimmte Duschhocker und -stühle bleiben Eigentum der AOK Sachsen-Anhalt. Behandeln Sie diese mit Sorgfalt und beachten Sie die Gebrauchsanweisung sowie die Hinweise Ihres Leistungserbringers bei der Einweisung. Geben Sie das leihweise erhaltene Hilfsmittel zurück, wenn Sie es nicht mehr benötigen.
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