Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Ärztliche Zweitmeinung

Eine Frau mittleren Alters sitzt in einer Arztpraxis und lässt sich von einem Arzt in weißem Kittel beraten.

Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt eine ärztliche Zweitmeinung? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten des Beratungsgesprächs für gesetzlich geregelte Zweitmeinungsdiagnosen.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben alle Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.

Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den folgenden Eingriffen:

  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Knieendoprothetik
  • Fußamputation bei diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
  • Eingriffe zur Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats
  • Eingriff zur Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung)

Darüber hinaus bietet die AOK Sachsen-Anhalt als Mehrleistung ein Zweitmeinungsverfahren bei orthopädisch-chirurgischen sowie gynäkologisch-chirurgischen Eingriffen (mit Ausnahme der oben aufgeführten Indikationen im Rahmen des rechtlichen Zweitmeinungsanspruchs) an.

Wie rechne ich die Leistung ab? Wie erhalte ich die Leistung?

Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen für Ihren Zweitarzttermin nur Ihre AOK-Versichertenkarte. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wussten Sie schon, dass…

  • wir Ihnen bei bevorstehenden Operationen in bestimmten Fachgebieten bei der Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung behilflich sind?
  • eine zweite ärztliche Meinung Ihnen Behandlungsalternativen aufzeigen kann?
  • die medizinische Hotline der AOK rund um die Uhr Ihre Fragen zum Thema Gesundheit beantwortet?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Warum ist manchmal eine ärztliche Zweitmeinung sinnvoll?

    Eine ärztliche Zweitmeinung kann Ihnen dabei helfen, einen besseren Überblick über Ihre Diagnose und die zugehörigen Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten. Die neutrale zweite Meinung einer weiteren Spezialistin oder eines weiteren Spezialisten dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den eigenen Gesundheitszustand zu machen. Es erleichtert Ihnen außerdem, die Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einzuschätzen. Die ärztliche Zweitmeinung darf grundsätzlich nur eine Fachärztin oder ein Facharzt abgeben, der auf Ihre Diagnose spezialisiert ist.

  • Ist eine ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten Operationen notwendig?

    Ob Sie eine zweite Meinung einholen möchten, entscheiden Sie grundsätzlich selbst. Bei bestimmten Operationen gibt es jedoch erweiterte, gesetzliche Regelungen. Vor einer geplanten OP an Gaumen- und/oder Rachenmandeln, der Entfernung der Gebärmutter und arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk ist Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt verpflichtet, Sie mindestens 10 Tage vor dem Eingriff darüber aufzuklären, dass Sie sich eine zweite Meinung einholen können.

  • Wie kann ich eine ärztliche Zweitmeinung einholen?

    Bitte informieren Sie Ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise Ihren Arzt darüber, dass Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten. 

    Bei geplanten orthopädischen oder gynäkologischen Eingriffen wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch nach einer ärztlichen Zweitmeinung an die Kundenberaterinnen und Kundenberater der AOK Sachsen-Anhalt unter dem kostenfreien Service-Telefon 
    0800 2211223. Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung zu einer passenden Spezialistin oder einem Spezialisten.

  • Was prüft die Zweitärztin oder der Zweitarzt?

    Das ärztliche Fachpersonal prüft Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch, in dem Sie alle Ihre Fragen stellen können. In der Regel werden Sie auch erneut untersucht. Sie oder er prüft die Notwendigkeit der bereits geplanten Operation und kann Ihnen gegebenenfalls Behandlungsalternativen aufzeigen.

  • Kann ich auch eine ärztliche Zweitmeinung per Videoberatung einholen?

    Arztpraxen, welche die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen, können eine Zweitmeinung per Videoberatung anbieten. Fragen Sie dazu einfach direkt bei Ihrer gewählten Arztpraxis nach. Über den Patientenservice 116 117 können Sie ebenfalls Auskunft erhalten.

Gut zu wissen

    Ergebnisse werden geladen

    Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern

    Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.

    Mitglied werden

    Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt