Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel – Helfer im Alltag
Hilfsmittel sind für viele Erkrankte eine wichtige Unterstützung im Alltag. Egal ob Hörgerät, Rollator oder Kompressionsstrümpfe, Hilfsmittel können viele körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen, ihnen vorbeugen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung sicherstellen.
Damit die Kosten für ein Hilfsmittel von uns übernommen werden, muss die Nutzung eines Hilfsmittels aus medizinischer Sicht notwendig sein. Um das zu bestätigen, stellt Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung beziehungsweise ein Rezept aus. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an einen unserer Vertragspartner wenden. Das sind zum Beispiel Apotheken, Sanitätshäuser oder Hörgeräteakustiker, mit denen die AOK einen Versorgungsvertrag für Hilfsmittel geschlossen hat.
Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen den Pflegealltag und helfen Pflegebedürftigen, ein selbständigeres Leben zu führen. Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad. Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erfolgt formlos bei der Pflegekasse.
Doch wie finden Sie einen passenden AOK-Vertragspartner?