Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Beiträge für Pflegepersonen

Eine Seniorin im Rollstuhl und eine etwa 35 jährige Frau sitzen gemeinsam auf einer Bank im Grünen. Sie unterhalten sich und lächeln sich dabei an. Die jüngere Frau hält der Seniorin die Hand.

Was zahlt mir die AOK bei der Pflege?

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Pflegepersonen und Personen, die ehrenamtlich pflegen, Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Voraussetzung für die Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung sind, dass Sie:

  • eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in der häuslichen Umgebung pflegen und
  • die Pflege für mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche regelmäßig erbringen.

Zusätzlich zahlen wir die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Personen, die aus ihrer Beschäftigung aussteigen um die Pflege von Pflegebedürftigen zu übernehmen oder für die Pflege den Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrechen.

Wie erhalte ich die Leistung?

Haben Sie eine Pflegetätigkeit übernommen oder hat diese sich geändert, füllen Sie bitte den Antrag aus und reichen diesen in einem unserer Kundencenter, per Post oder über das Postfach der Onlinegeschäftsstelle ein.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Änderungen der Pflegetätigkeit melde ich der Pflegekasse?

    Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich, wenn sich

    • der Zeitraum des Pflegeaufwandes,
    • die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit auf unter 30 Stunden in der Woche,
    • die Beendigung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit,
    • der Eintritt in die Regelaltersrente oder
    • die Beendigung der Pflege eintritt.


    Wir überprüfen anschließend Ihre Leistungen und passen diese, wenn notwendig, an.

  • Welche Pflegekasse ist für mich zuständig, wenn ich diese Leistungen beantragen möchte?

    Bitte wenden Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Diese stellt Ihnen den Antrag zur Verfügung und zahlt auch Ihre Beiträge.

  • Welchen Vorteil bringt mir die Anrechnung der Pflegezeit?

    Da Sie aufgrund einer Pflegetätigkeit Ihre Beschäftigung nur teilweise oder gar nicht nachgehen können, gehen Ihnen Zeiten zur Anrechnung Ihrer Rente verloren. Damit Sie keinen Nachteil daraus erzielen, zahlt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt die Beiträge für diese Zeit. Wie viele Beiträge dies im Einzelnen sind und wie sich diese auf Ihre Rente auswirken, hängt unter anderem von Ihrem zeitlichen Einsatz und dem Pflegegrad ab.

  • Ich pflege mit meiner Ehefrau bzw. meinem Ehemann zusammen. Werden die Beiträge für die Rentenversicherung, die ich für die Pflege erhalte, geteilt?

    Ja, bei geteilter Pflege wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt.

  • Welche Angebote hat die AOK Sachsen-Anhalt für Pflegepersonen? 

    Wenn Sie selber krank oder verhindert sind, kann eine Privatperson oder ein Pflegedienst die Pflege für eine bestimmte Zeit übernehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.

    Möchten Sie lernen mit schwierigen Pflegesituationen umzugehen, hilft Ihnen unser kostenloser Familiencoach Pflege.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt Sie rund um das Thema Pflege berät?
  • wir Sie bei der Beantragung von Pflegeleistungen unterstützen?
  • Sie monatlich einen Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten können?

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