Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Krankengeld-Wahltarif

Eine etwa 30 jährige Frau malt an einer Staffelei.

Bietet die AOK Sachsen-Anhalt einen Krankengeld-Wahltarif an?

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld einen Wahltarif für:

  • hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige oder
  • unständig und kurzzeitig Beschäftigte oder
  • nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler, Publizisten, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler an. 

Mit diesem können Sie bereits vor dem 42. Kalendertag Krankengeld erhalten.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Sie erhalten als Selbstständiger 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge gezahlt haben.

Als unständig und kurzzeitig Beschäftigter beträgt Ihr Krankengeld 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Das Krankengeld für Künstler und Publizisten beträgt 70 Prozent von Ihrem Arbeitseinkommen. Es werden die letzten zwölf Monate zur Berechnung berücksichtigt.
 

Die Zahlung erfolgt dann längstens für 78 Wochen. Die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, auch ohne Entgeltfortzahlung, werden darauf angerechnet.

Wie erhalte ich die Leistung?

Damit Sie Krankengeld aus Ihrem Wahltarif erhalten, stellt Ihre behandelnde Arztpraxis eine Arbeitsunfähigkeit bei Ihnen fest oder Sie werden im Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch. Lediglich in Ausnahmefällen erhalten Sie von Ihrer Arztpraxis eine Papierbescheinigung, die Sie bitte bei uns einreichen.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie mit den Wahltarifen Krankengeld bereits vor dem 42. Kalendertag erhalten können?
  • Sie mit den Krankengeld-Wahltarifen finanziell abgesichert sind?
  • wir auch Kinderkrankengeld zahlen?

Anträge zum Krankengeld-Wahltarif

Für den Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs sind je nach Situation unterschiedliche Anträge erforderlich. Die folgenden Formulare unterstützen Sie dabei, den passenden Tarif auszuwählen und Ihren Anspruch auf Krankengeld festzulegen. Füllen Sie das entsprechende Formular hier direkt online aus.

  • Wahlerklärung für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige

    Wählen Sie den Wahltarif mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag.

  • Wahlerklärung für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige (KG22)

    Wählen Sie den Wahltarif mit Krankengeldanspruch ab dem 22. Tag – für Mitglieder, die ihren Versicherungsschutz erweitern möchten.

  • Wahltarif KG 15 für Künstler und Publizisten

    Für Versicherte, die über die Künstlersozialkasse versichert sind und freiwillig einen Krankengeldanspruch wählen möchten.

  • Wahlerklärung für unständig und kurzzeitig Beschäftigte

    Mit diesem Formular können unständig oder kurzzeitig Beschäftigte ihre Krankenversicherung um einen Anspruch auf Krankengeld ergänzen.

Welchen Krankengeld-Wahltarif kann ich abschließen?

Um einen Tarif abschließen zu können, benötigen Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Je nach Berufs- und Beschäftigungsform kommen unterschiedliche Wahltarife infrage (z. B. KG 15 für Künstler oder KG 22 für hauptberuflich Selbstständige). Den passenden Antrag finden Sie oben im Abschnitt "Anträge zum Krankengeld-Wahltarif" direkt auf dieser Seite.

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