Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

AOK Gesundheitsbonus

Ein Paar wandert mit Rucksäcken eine Straße entlang. Sie schauen lächelnd in eine Richtung.

Was ist der AOK Gesundheitsbonus?

Mit dem AOK Gesundheitsbonus erhalten Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten bis zu 200 Euro im Jahr.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Sie erhalten für jede Leistung oder Aktivität, die Sie in Ihrem Bonusheft nachweisen, Punkte gutgeschrieben. Diese können Sie sich im Nachhinein auszahlen lassen. Ein Bonuspunkt entspricht einem Euro.

Für diese Maßnahmen können Sie Bonuspunkte erhalten:

VorsorgeSport und Aktionen

U1 - U6 – 50 Punkte

  • Teilnahme bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
  • einmalig für den vollständigen Untersuchungskomplex

Gesundheitsangebote – jeweils 10 Punkte

  • Kurse, Online-Angebote und Eltern-Kind-Programme
  • zweimal pro Jahr

U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1, J2 – jeweils 10 Punkte

  • Untersuchung entsprechend dem Alter
  • einmal pro Untersuchung

Aktive Betätigung im Sportverein/ Hochschulsport/ Fitnessstudio – 20 Punkte

  • einmal pro Jahr
     

Schutzimpfung – 10 Punkte

  • Impfung nach STIKO – Empfehlung
  • eine Impfung pro Jahr

Sportabzeichen – 10 Punkte

  • einmal pro Jahr

 

Zahnvorsorge – 10 Punkte

  • einmal jährlich
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Durchführung der 2. Untersuchung

Schwimmabzeichen – 10 Punkte

  • einmal pro Jahr


 

Sehtest – 10 Punkte

  • einmal alle zwei Jahre

Sportveranstaltung – 10 Punkte

  • einmal pro Jahr

Geburtsvorbereitung/ Rückbildung – 10 Punkte

  • ein Kurs pro Jahr
     

Bundesjugendspiele – 10 Punkte 

  • bis zu 18 Jahren
  • einmal pro Jahr

Mutterschaftsvorsorge – 50 Punkte

  • einmalig für den vollständigem Untersuchungskomplex

AOK-Sonderaktion –  jeweils 10 Punkte

  • zwei Aktionen pro Jahr

Hautcheck – 10 Punkte

  • ab Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einmal alle 2 Jahre

Erste-Hilfe-Kurs – 10 Punkte

  • ab 15 Jahren
  • einmal pro Jahr

Check-up – 10 Punkte

  • einmalig zwischen dem vollendeten 18. und 35. Lebensjahr
  • ab 35 Jahren einmal alle 3 Jahre

Blutspende/ Knochenmarkspende – jeweils 10 Punkte

  • ab 18 Jahren
  • zweimal jährlich

Wie beantrage ich die Leistung?

Ihr Bonusheft erhalten Sie in einem unserer Kundencenter oder an unserem kostenfreien Service-Telefon 0800 2265726.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wann reiche ich mein Bonusheft ein?

    Wenn alle Ihre erbrachten Maßnahmen abgestempelt wurden, können Sie das Bonusheft bei uns einreichen. Dies muss jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres erfolgen. Anderenfalls verfällt Ihr Bonus.

  • Wann erhalte ich die Auszahlung meines Gesundheitsbonus?

    Sobald Sie Ihr Bonusheft einreichen, erhalten Sie zeitnah die Zahlung Ihrer in Anspruch genommenen Maßnahmen.

  • Ich habe kein neues Gesundheitsbonusheft erhalten. Woher erhalte ich ein neues?

    Ein neues Bonusheft erhalten Sie in einem unserer Kundencenter oder bestellen Sie es einfach unter unserem kostenfreien Service-Telefon 0800 226 5726.

  • Kann ich zusätzlich ein weiteres Bonusprogramm nutzen?

    Nein, mehrere Programme können nicht gleichzeitig abgeschlossen werden.

  • Ich musste für den Eintrag im Bonusheft bei meiner behandelnden Arztpraxis bezahlen. Bekomme ich die Kosten von der AOK erstattet?

    Nein, Atteste oder Bestätigungen, die Sie bei Ihrem Arzt oder Ärztin zahlen, können wir leider nicht erstatten.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt gesundheitsbewusstes Leben bonifiziert?
  • auch Kinder den Gesundheitsbonus nutzen können?
  • die AOK Sachsen-Anhalt zu den besten Krankenkassen für Familien gehört?

Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern

Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.

Mitglied werden

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt