Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Kaiserschnitt

Frau hält ihr Baby in den Armen

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt bei einem Kaiserschnitt?  

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig ist.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir zahlen die Leistung, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Kaiserschnitt aufgrund eines gesundheitlichen Risikos für notwendig hält.

Wie erfolgt die Abrechnung? Was muss ich tun? 

Um die Abrechnung kümmert sich das Krankenhaus. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt dabei haben.

Wussten Sie schon, dass…

  • ein Drittel der Babys in Deutschland per Kaiserschnitt auf die Welt kommen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Kaiserschnitt übernimmt, wenn er medizinisch notwendig ist?
  • Die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Schwangerschaftsleistungen bezuschusst?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist ein Kaiserschnitt?

    Der Kaiserschnitt, auch Sectio genannt, ist ein chirurgischer Eingriff. Ihr Baby wird durch einen Schnitt in der Bauchdecke und Gebärmutter entbunden. 

  • Wann wird ein Kaiserschnitt durchgeführt?

    Grundsätzlich entscheidet Ihr Arzt, ob ein Kaiserschnitt notwendig ist. Es gibt zwei Möglichkeiten des Kaiserschnitts.

    • Primärer/ geplanter Kaiserschnitt:
      In Ihrer Schwangerschaft lässt sich erkennen, dass eine natürliche Geburt nicht möglich oder riskant ist. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihnen dann aufgrund der medizinischen Notwendigkeit einen geplanten Kaiserschnitt empfehlen. Dieser wird vor Einsetzen der Wehen zu einem vereinbarten Termin durchgeführt.
       
    • Sekundärer/ ungeplanter Kaiserschnitt:
      Während Ihrer Entbindung wird durch Komplikationen/Risiken, die Sie oder Ihr Kind gefährden könnten, ein ungeplanter Kaiserschnitt nötig.
  • Ich möchte einen Kaiserschnitt. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten dafür?

    Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt einen Kaiserschnitt nur dann, wenn er medizinisch notwendig ist. Lassen Sie einen Wunschkaiserschnitt zu einem bestimmten Termin durchführen, obwohl keine medizinische Indikation besteht, übernehmen wir die Kosten nicht.

  • Wie läuft ein Kaiserschnitt ab?

    Der Eingriff dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Ihr Baby wird über einen Schnitt im Unterbauch vorsichtig aus der Gebärmutter herausgeholt. Sie sind während des Eingriffs unter Teil- oder Vollnarkose und haben keine Schmerzen. Ein Kaiserschnitt birgt wie jede andere Operation für Sie ein gewisses Risiko und Sie werden danach einige Zeit brauchen, um sich zu erholen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klärt Sie in einem Gespräch vor der OP darüber auf.
    Bei einem komplikationslosen Kaiserschnitt bleiben Sie und Ihr Baby etwa vier bis sieben Tage nach Entbindung im Krankenhaus.

  • Welche Gründe gibt es für einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt?

    Ein Kaiserschnitt ist u.a. medizinisch notwendig wenn

    • Ihr Kind in Querlage liegt
    • die Plazenta vor dem Muttermund liegt (plazenta praevia) oder sich vorzeitig ablöst
    • ein Gebärmutterriss droht oder erfolgt ist
    • der Kopf Ihres Kindes nicht durch Ihr Becken passt
    • ein Nabelschnurvorfall vorliegt
  • Darf der Partner oder die Partnerin bei einem Kaiserschnitt mit in den OP-Saal?

    In der Regel darf Ihr Partner oder Ihre Partnerin während des Kaiserschnitts dabei sein. Er oder sie sitzt dabei am Kopfende und kann Sie unterstützen. Der Blick zum Operationsbereich ist durch ein Tuch abgeschirmt. Er oder Sie sieht also nichts, was im Bauchbereich passiert.

  • Bin ich während eines Kaiserschnitts unter Vollnarkose?

    In der Regel erhalten Sie bei einem geplanten Kaiserschnitt eine Peridualanästhesie (kurz PDA, auch Kreuzstich genannt). Das bedeutet, dass Sie bei vollem Bewusstsein die Bauchgeburt Ihres Kindes miterleben. Bei einem ungeplanten Kaiserschnitt bzw. Notkaiserschnitt kann eine Vollnarkose notwendig sein. Die Entscheidung trifft Ihr Arzt während der Entbindung.

Gut zu wissen

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