Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Wann in die Notaufnahme?

Junge Frau schildert ihre Schmerzen im Gespräch dem Arzt der Notaufnahme.

Hausarztpraxis, ärztlicher Bereitschaftsdienst, Notaufnahme - Wohin bei medizinischen Beschwerden?

Treten plötzlich körperliche Beschwerden auf, ist der Wunsch nach einer schnellen Linderung groß. Oft ist der erste Gedanke die Notaufnahme. Aber diese Anlaufstelle ist nicht in jedem Fall immer sinnvoll. Die Beschwerden oder Verletzungen richtig einzuschätzen ist zudem oft gar nicht so leicht.

Der Artikel gibt einen Überblick wann Sie unbedingt die Notaufnahme aufsuchen sollten und in welchen Fällen auch eine Vorstellung bei Ihrem niedergelassenem Arzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst ausreicht. Zusätzlich erklären wir, wann ein Notruf abgesetzt werden sollte und welche Informationen dabei abgefragt werden.

Wussten Sie schon, dass…

  • der ärztliche Bereitschaftsdienst Ihnen Auskunft über die zuständige Bereitschaftspraxis gibt?
  • Sie offene Fragen zu Diagnosen oder Behandlungsmöglichkeiten beim AOK-Clarimedis-Servicetelefon stellen können?
  • es die 116 117 auch als App gibt?

Mit diesen Symptomen sollten Sie in die Notaufnahme

Die Notaufnahme ist die richtige Anlaufstelle für akute Beschwerden, die nicht bis zur Öffnung der Hausarztpraxis warten können.

  • Medizinische Notfälle bei Erwachsenen können beispielsweise sein: 
    • starke Schmerzen im Brustkorb,
    • schwere Atemnot,
    • ein anaphylaktischen Schock,
    • eingeschränktes Bewusstsein, Bewusstlosigkeit oder Ohnmacht,
    • Verbrennungen, Vergiftungen, Erstickungen,
    • starken Blutungen,
    • Knochenbrüche,
    • ein Verdacht auf innere Verletzungen,
    • Stromunfälle,
    • anhaltenden Krämpfe,
    • Suizidversuche,
    • plötzliche Komplikationen während einer Schwangerschaft.

Wann mit Kindern in die Notaufnahme?

Wenn ein Kind akut erkrankt und die Kinderarztpraxis beispielsweise am Wochenende, nachts oder spät abends geschlossen hat, ist die Notaufnahme eine mögliche Anlaufstelle. 

  • Zu Notfällen bei Kindern zählen:
    • unklares Fieber bei Säuglingen,
    • anhaltendes Erbrechen,
    • heftige Bauchschmerzen,
    • andere akute Schmerzen,
    • Atembeschwerden,
    • allergische Anfälle,
    • auffallende Schläfrigkeit,
    • Verletzungen,
    • Verschlucken oder Einatmen von Fremdkörpern,
    • drohende Vergiftungen.

Wann den Rettungsdienst rufen?

Junger Rettungssanitäter steht vor dem Rettungswagen.

Den Notruf 112 sollten Sie unverzüglich wählen, wenn:

  • eine lebensbedrohliche Lage entsteht,
  • eine sofortige medizinische Versorgung erforderlich ist, da sonst schwere gesundheitliche Schäden drohen,
  • ein Transport in die Notaufnahme aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist,
  • der Transport zu lange dauert,
  • keine Transportmöglichkeit zur Verfügung steht,
  • nach Unfällen mit Personenschaden das Ausmaß der Verletzung nicht absehbar ist.

Folgende Informationen müssen an die Leitstelle bei einem Notruf weitergegeben werden:

  1. Wo ist das Ereignis?
  2. Wer ruft an?
  3. Was ist geschehen?
  4. Wie viele Betroffene?
  5. Warten auf Rückfragen!

Ein Fall für den Hausarzt

Junge Frau sitzt bei ihrer Hausärztin.

 

 

Treten akute oder chronische Beschwerden auf, ist der Hausarzt oder die Hausärztin eine mögliche Anlaufstelle, um eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzung dabei ist, dass die medizinische Versorgung bis zur nächsten Sprechstunde der Hausarztpraxis oder der Vertretungspraxis warten kann.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Eine mögliche Anlaufstelle außerhalb der Sprechzeiten der Hausarztpraxis ist der ärztliche Bereitschaftsdienst. Treten starke Beschwerden auf, handelt es sich dabei allerdings um keine lebensbedrohliche Situation, kann die 116 117 gewählt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die Versorgung nicht bis zur nächsten Sprechstunde des Hausarztes oder der Hausärztin warten kann.

  • Mögliche Symptome für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sind:
    • Fieber mit Temperaturen von 39 °C und höher,
    • starke Übelkeit mit Brechdurchfall bei mangelnder Flüssigkeitsaufnahme,
    • starke Hals- oder Ohrenschmerzen,
    • akute Kopfschmerzen bei Migräne,
    • akute Harnwegsinfekte.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst kann Auskunft über die zuständige Bereitschaftspraxis geben und bei Bedarf auch die Entsendung des Bereitschaftsarztes oder der Bereitschaftsärztin direkt nach Hause veranlassen. In einigen Fällen können aber auch schon ein paar hilfreiche Tipps das medizinische Problem beheben. Wenn ein akutes medizinisches Problem besteht, was einer direkten Behandlung bedarf, kann der Experte der 116 117 auch das Aufsuchen der nächsten Notaufnahme empfehlen.

Wer übernimmt die Kosten der Notfallversorgung?

Die Kosten für eine medizinisch notwendige Notfallversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Dazu reicht es einfach die elektronische Gesundheitskarte im behandelnden Krankenhaus vorzulegen. Sind medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise Gehstützen, notwendig, kann ebenfalls darüber abgerechnet werden. 

Ist ein Rettungswagen erforderlich, erfolgt eine Übernahme der Kosten durch die zuständige Krankenkasse. Hier wird lediglich ein Eigenanteil von 10 Euro für den Versicherten fällig. Diese Zuzahlung fällt auch bei Kindern an.

Gut zu wissen

    Ergebnisse werden geladen

    Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern

    Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.

    Mitglied werden