Einfach sicher - ePA für alle

Mann Mitte 50 nutzt „AOK Mein Leben“-Smartphone-App

Die elektronische Patientenakte für AOK-Versicherte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, die es ermöglicht Gesundheitsdaten elektronisch zu speichern, zu verwalten und auszutauschen. Sie dient dazu, Ihre wichtigen medizinischen Informationen zentral zu erfassen und den Zugriff auf diese Daten für autorisierte Personen zu erleichtern. Über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App haben Sie zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und können diese eigenständig verwalten.

Hier lesen Sie, welche Funktionen die elektronische Patientenakte bietet und wie Sie sie nutzen.

Vorteile und Funktionen der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte stellt in Ihrer Gesundheitsversorgung das zentrale digitale Bindeglied zwischen Ihnen und den Akteuren im Gesundheitswesen dar. Ziel der ePA ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, indem sie Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern einen schnellen und umfassenden Zugriff auf relevante Patientendaten ermöglicht.

  • Vorteile
    • Sie haben zu jeder Zeit und an jedem Ort über Ihr Smartphone Zugriff auf Ihre medizinischen Daten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über Ihren PC oder Laptop auf Ihre medizinischen Daten zuzugreifen.
    • Sie können von Ihnen ausgewählte medizinische Einrichtungen (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) Ihre Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen. Dadurch sollen beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden, Medikationsfehler reduziert und die Koordination der Behandlung verbessert werden. Dabei entscheiden Sie, wer Zugriff auf Ihre Daten hat.
    • Sie stärken mit der Nutzung der ePA Ihr Arzt-Patienten-Verhältnis, da Ihr Arzt die benötigten Informationen schnell zur Hand hat.
    • Sie fördern Ihre eigene Selbstbestimmung und Gesundheitskompetenz.
  • Funktionen

    In der elektronischen Patientenakte können verschiedene Arten von Gesundheitsdaten gespeichert werden. Dazu gehören:

    • Persönliche Informationen: Dies umfasst grundlegende Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Kontaktdaten usw.
    • Krankengeschichte: Informationen über vergangene Krankheiten, Operationen, Unfälle und andere medizinische Ereignisse sowie Daten zur pflegerischen Versorgung, Anwendungen und weitere in Anspruch genommene Leistungen bei Ihrer Krankenkasse. Des Weiteren kann die ePA Ihre Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen speichern.
    • Diagnosen: Hierzu gehören ärztliche Feststellungen über bestehende oder vergangene Krankheiten und gegebenenfalls Daten aus Ihrer chronischen Behandlung.
    • Medikamentenpläne: Eine Aufzeichnung der verschriebenen Medikamente, Dosierungen, Anweisungen zur Einnahme und Verabreichungszeitpunkte.
    • Bilder und Befunde: Hierzu gehören Röntgenbilder, MRT-Scans, CT-Scans und andere medizinische Bilder, sowie Berichte von Untersuchungen.
    • Arztberichte, Entlassungsbriefe und Arbeitsunfähigkeit: Notizen und Berichte von Arztkonsultationen, Krankenhausbesuchen und Entlassungen sowie elektronische Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit.
    • Elektronische Dokumente: Diese umfassen das Zahn-Bonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder, den Mutterpass, die Impfdokumentation und elektronische Verordnungen.
    • Festlegung von Vertretern: Erlauben Sie Dritten, Ihre ePA zu führen und zu verwalten.
    • Datenmitnahme bei Wechsel der Krankenkasse

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie allein darüber entscheiden, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert werden?
  • Sie auch ohne Smartphone auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen können?
  • Sie Angehörigen Zugriff auf Ihre ePA ermöglichen können?
„AOK Mein Leben“-Smartphone-App
Apothekerin, der einer schwangeren Frau bei der Auswahl des richtigen Produkts in einer Apotheke hilft

AOK Mein Leben: Patientenakte als App

AOK-Versicherte nutzen ihre persönliche elektronische Patientenakte über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App. Die App steht für Smartphones mit Android-Betriebssystem bei Google Play und für Apple-Geräte mit iOS-Betriebssystem im App Store zum Download zur Verfügung. 

Google Play Store           App Store

In nur wenigen Schritten zur elektronischen Patientenakte

  • Öffnen Sie die „AOK Mein Leben“-App

    Zunächst wird Ihnen als Einführung gezeigt, welche Funktionen die „AOK Mein Leben“-App beinhaltet.

  • Bestätigung Ihrer AOK-Mitgliedschaft

    Bestätigen Sie Ihre Mitgliedschaft in der „AOK Mein Leben“-App. Die hierfür notwendigen Angaben finden Sie auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Wählen Sie die AOK Sachsen-Anhalt aus und geben Sie Ihre Versichertennummer an (sie beginnt stets mit einem Großbuchstaben, gefolgt von insgesamt 9 Ziffern).

  • Registrierung

    Klicken Sie auf „Registrieren“ und lesen Sie die Datenschutzhinweise und Einwilligungen zum Benutzerkonto und stimmen Sie zu.
    Wichtig: Ohne Zustimmung können Sie den Registrierungsprozess nicht fortsetzen.

    Geben Sie anschließend Ihre E-Mail-Adresse ein. Diese wird für Ihre Anmeldung verwendet. Sie erhalten einen Bestätigungs-Code an die angegebene E-Mail-Adresse. Geben Sie diesen Code in der App in das entsprechende Feld ein. Der Code ist 30 Minuten gültig.

  • GesundheitsID-Code vergeben

    Bitte geben Sie jetzt zweimal einen identischen sechsstelligen Zahlencode ein, um Ihre GesundheitsID für Ihr Endgerät festzulegen. Der von Ihnen festgelegte Zahlencode ist zukünftig auf diesem Endgerät Ihr Zugang für Ihre „AOK Mein Leben“-App.

  • Identifikationsprozess

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Identifizierung. Wählen Sie eine aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen in der „AOK Mein Leben“-App zur Identifizierung:

    Ausweis (eID): Für die Identifikation mit Ihrem Personalausweis, der eID-Karte oder dem Aufenthaltstitel wird der entsprechende Ausweis mittels NFC gescannt, nachdem Sie Ihre Ausweis-PIN eingegeben haben. Platzieren Sie bitte zum Scannen Ihr Smartphone über Ihrem Ausweis.

    eGK + PIN: Für die Identifizierung über die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte benötigen Sie die dazugehörige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone. Falls Sie noch keine PIN bei Ihrer AOK beantragt haben, können Sie dies in jedem Kundencenter der AOK tun. Wenn Sie einen Ausweis mit Onlinefunktion haben, können Sie die PIN auch hier beantragen.

    Für die Identifizierung geben Sie die sechsstellige CAN Ihrer eGK ein (die CAN befindet sich oben rechts auf Ihrer Versichertenkarte). Anschließend geben Sie bitte die PIN Ihrer eGK ein, die Sie von Ihrer AOK bekommen haben. Danach platzieren Sie zum Scannen Ihr Smartphone über Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.

    PostIdent: Folgen Sie bitte den Anweisungen in der App zur Identifizierung. Für diesen Prozess wird Ihnen ein POSTIDENT-Coupon zugewiesen. Bitte gehen Sie mit dem POSTIDENT-Coupon und einem gültigen Ausweisdokument zur Postfiliale, um die Identifizierung durchzuführen.

  • Login nach Registrierung

    Nach der Registrierung erfolgt der Login in die „AOK Mein Leben“-App mit dem 6-stelligen Code der GesundheitsID. Sie gelangen auf das Dashboard, wo Ihnen ein Überblick Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA), Ihrer GesundheitsID und Ihrer ePA-Vertretungen angezeigt wird.

  • Zugriff auf die elektronische Patientenakte einrichten

    Klicken Sie nach erfolgreichem Login auf die linke Kachel „Elektronische Patientenakte“. Stimmen Sie der Datenverarbeitung zu und folgen Sie den Anweisungen der „AOK Mein Leben“-App, um für die Sicherheit Ihrer Aktennutzung einen Sicherheitsschlüssel zu erstellen. Um den individuellen Sicherheitsschlüssel (Code) zu erstellen, muss ein Zufallswert generiert werden. 
    Dazu werden drei Optionen angeboten:

    1. Bewegung des Smartphones
    2. Erzeugung von Geräuschen (z. B. durch Sprache)
    3. Eingabe von zufälligen Zeichen

    Der Zufallswert ist Basis für die Schlüsselgenerierung Ihrer ePA. Nur mit diesem Schlüssel ist die Entschlüsselung der Daten auf Ihrem Mobilgerät möglich.

    Herzlichen Glückwunsch!
    Ihre Registrierung ist jetzt abgeschlossen und Ihre elektronische Patientenakte eingerichtet.

Wie sicher ist AOK Mein Leben?

Nur Sie allein haben Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und ausschließlich Sie können verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen eine Freigabe für Ihre Dokumente erteilen und Zugriff gewähren. 

Diese Faktoren machen Ihre Daten dabei sicher:

  • Datenverschlüsselung

    Gesundheitsdaten werden in der Regel mit Verschlüsselungstechnologien geschützt, um sicherzustellen, dass sie nur von autorisierten Personen eingesehen werden können. Die AOK hat als Anbieter der ePA keinen Zugriff auf Ihre gespeicherten Gesundheits- und Krankheitsdaten. Die ePA muss den Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen, die in dem jeweiligen Land gelten. Dazu gehören beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union.

  • Telematikinfrastruktur

    Ermöglicht wird die elektronische Patientenakte durch die sogenannte Telematikinfrastruktur. Dieses hochsichere digitale Netzwerk verbindet die IT-Systeme aller Akteure im Gesundheitswesen.

    Während Sie über die App mittels Smartphone oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte plus PIN-Verfahren an der Telematikinfrastruktur teilnehmen und Ihre Dokumente freigeben, können sämtliche Akteure dies nur mit einem elektronischen Heilberufs- oder Praxisausweis.

So nutzen Sie die ePA ohne Smartphone

Sie besitzen kein geeignetes Smartphone oder möchten die App auf Ihrem PC oder Laptop verwenden? Kein Problem! Vereinbaren Sie einfach einen Termin in einem AOK-Kundencenter in Ihrer Nähe. Gemeinsam richten wir den Zugang für Ihre elektronische Patientenakte ein. Ebenfalls können Sie in Ihrer Arztpraxis eine Berechtigung vor Ort vergeben – auch dafür benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN.

Vertretungsregelung: Zugriff für Angehörige einreichten

Senior woman with caregiver in the garden

Vertraute Personen oder Familienangehörige lassen sich als Vertretung in der elektronischen Patientenakte hinzufügen. Damit erlauben Sie Dritten, Ihre ePA zu führen und zu verwalten.

Häufig gestellte Fragen zur ePA

  • Was passiert mit meiner elektronischen Patientenakte, wenn ich die Krankenkasse wechsele?

    Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei der AOK Sachsen-Anhalt beenden, können Sie Ihre ePA für eine Übergangsphase von bis zu 90 Tagen weiter nutzen. 

    Außerdem ist eine Übertragung der Daten in die Akte der neuen Kasse möglich. Sie können bei einem Kassenwechsel die Daten und Inhalte Ihrer ePA exportieren lassen und zum neuen Versicherer mitnehmen. Dafür haben Sie weitere 90 Tage Zeit.  Voraussetzung ist, dass Sie die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App oder den „AOK Mein Leben“-Desktop-Client und die App-Anwendung der jeweiligen Krankenkassen zum Führen der ePA nutzen

  • Was muss ich tun, wenn ich die elektronische Patientenakte nicht mehr nutzen möchte?

    Sie können Ihre elektronische Patientenakte jederzeit gegenüber der AOK kündigen oder die Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist eine aktive Nutzung der ePA nicht mehr möglich. 

    Wenn Sie die ePA über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App nutzen, können Sie die hinterlegten Daten und Inhalte innerhalb von 14 Tagen aus der ePA heraus lokal sichern. Danach werden alle mit dem Nutzer verbundenen Daten und Inhalte vollständig gelöscht.

  • Habe ich Nachteile, wenn ich die ePA nicht nutze?

    Nein, es entstehen Ihnen keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.

  • Wie erhalte ich noch mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte?

    Weitere Informationen zur ePA können Sie sich hier abrufen.

  • Wie kann ich die Ombudsstelle kontaktieren?

    Wenn Sie Ihre ePA ohne ein Smartphone und auch nicht am PC nutzen, unterstützt Sie die Ombudsstelle ab 2025. Weitere Informationen folgen.

Die elektronische Patientenakte für alle

Um die ePA nutzen zu können, war bisher eine aktive Anmeldung notwendig. Ab dem 15.01.2025 richtet die AOK Sachsen-Anhalt für jeden Versicherten automatisch eine ePA ein. Sie brauchen nichts weiter tun. 

Die Nutzung der ePA bleibt aber weiterhin freiwillig. Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten, können Sie im folgenden Formular Widerspruch einlegen.

Widerspruch zur ePA