Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Hörhilfe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Hörhilfe, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Hörhilfe, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihre Praxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde ein Rezept über das Hörgerät ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt je Hörgerät maximal 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Hörgerät zu beantragen:
1. Sie lösen Ihr Rezept der HNO-Ärztin oder des HNO-Arztes bei einem Akustiker oder einem unserer Vertragspartner ein. Dieser kümmert sich um die Genehmigungsformalitäten und reicht erforderliche Unterlagen bei uns ein. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie im Anschluss Ihr Hörgerät abholen.
2. Wenn Ihre HNO-Ärztin oder Ihr HNO-Arzt an einem verkürzten Versorgungsweg teilnimmt, wird das Hörgerät direkt bei uns beantragt. Sie erhalten eine Genehmigung und Ihr Rezept zurück. Anschließend legen Sie dies bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder einem gewählten Akustiker vor und erhalten Ihr Hörgerät.
Hörgeräte helfen Ihnen im Alltag, den Verlust des Hörens oder Schwerhörigkeit zu verbessern oder wieder herzustellen.
Hörgeräte bestehen aus einem Mikrofon, einem Verstärker und einem Lautsprecher. Der Schall wird durch das Mikrofon aufgenommen und in elektrische Impulse umgewandelt und in einem Mikrochip aufbereitet, der das Hören ermöglicht.
Hörverlust kann in jedem Lebensalter auftreten. Er kann angeboren sein, durch einen Unfall, Erkrankung oder im Laufe des Lebens auftreten. Erkennen Sie Auffälligkeiten beim Hören, lassen Sie ihre Ohren kontrollieren. Auch im höheren Lebensalter ist eine regelmäßig Hörkontrolle wichtig, um Schwerhörigkeit zu erkennen.
Ihr Hörgerät erhalten Sie bei Ihrem Akustiker. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder an der Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.
Sie erhalten bei unserem Vertragspartner das von uns genehmigte Hörgerät. Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät, dass über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertragspartners beraten Sie dazu.
Leiden Sie an Schwerhörigkeit, übernehmen wir alle sechs Jahre ein neues Hörgerät. Möchten Sie bereits vor Ablauf der sechs Jahre ein neues Gerät, müssen Sie die Kosten selbst getragen.
Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur, wenn es sich um ein zuzahlungsfreies Hörgerät handelt. Haben Sie sich für eine Versorgung mit einem Gerät mit Eigenanteil entschieden, übernehmen wir die Kosten anteilig für die Teile, für die Sie einen Eigenanteil zahlen mussten.
Die Kosten für Batterien übernehmen wir bis zum 18. Geburtstag. Bei Erwachsene können wir die Kosten für Batterien nicht übernehmen.
Sie können sich auch privat ein Hörgerät kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
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