Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Hörhilfe

Einer Seniorin wird durch eine weibliche Person eine Hörhilfe in das Ohr eingesetzt.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Hörhilfe?  

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Hörhilfe, wenn sie medizinisch notwendig sind. 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihre Praxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde ein Rezept über das Hörgerät ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt je Hörgerät maximal 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Hörgerät zu beantragen:

1. Sie lösen Ihr Rezept der HNO-Ärztin oder des HNO-Arztes bei einem Akustiker oder einem unserer Vertragspartner ein. Dieser kümmert sich um die Genehmigungsformalitäten und reicht erforderliche Unterlagen bei uns ein. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie im Anschluss Ihr Hörgerät abholen.

2. Wenn Ihre HNO-Ärztin oder Ihr HNO-Arzt an einem verkürzten Versorgungsweg teilnimmt, wird das Hörgerät direkt bei uns beantragt. Sie erhalten eine Genehmigung und Ihr Rezept zurück. Anschließend legen Sie dies bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder einem gewählten Akustiker vor und erhalten Ihr Hörgerät. 

Wussten Sie schon, dass …

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für Hörgeräte übernimmt?
  • wir auch die Kosten für Reparaturen übernehmen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für viele weitere Hilfsmittel übernimmt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind Hörhilfen?

    Hörgeräte helfen Ihnen im Alltag, den Verlust des Hörens oder Schwerhörigkeit zu verbessern oder wieder herzustellen.

  • Wie funktioniert ein Hörgerät?

    Hörgeräte bestehen aus einem Mikrofon, einem Verstärker und einem Lautsprecher. Der Schall wird durch das Mikrofon aufgenommen und in elektrische Impulse umgewandelt und in einem Mikrochip aufbereitet, der das Hören ermöglicht.

  • Wann benötige ich eine Hörhilfe?

    Hörverlust kann in jedem Lebensalter auftreten. Er kann angeboren sein, durch einen Unfall, Erkrankung oder im Laufe des Lebens auftreten. Erkennen Sie Auffälligkeiten beim Hören, lassen Sie ihre Ohren kontrollieren. Auch im höheren Lebensalter ist eine regelmäßig Hörkontrolle wichtig, um Schwerhörigkeit zu erkennen.

  • Wo erhalte ich mein Hörgerät?

    Ihr Hörgerät erhalten Sie bei Ihrem Akustiker. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder an der Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.

  • Kann ich mir mein Hörgerät selbst aussuchen?

    Sie erhalten bei unserem Vertragspartner das von uns genehmigte Hörgerät. Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät, dass über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertragspartners beraten Sie dazu.

  • Ich habe bereits ein Hörgerät. Wann erhalte ich ein Neues?

    Leiden Sie an Schwerhörigkeit, übernehmen wir alle sechs Jahre ein neues Hörgerät. Möchten Sie bereits vor Ablauf der sechs Jahre ein neues Gerät, müssen Sie die Kosten selbst getragen.

  • Meine Hörhilfe ist defekt. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Reparaturkosten?

    Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur, wenn es sich um ein zuzahlungsfreies Hörgerät handelt. Haben Sie sich für eine Versorgung mit einem Gerät mit Eigenanteil entschieden, übernehmen wir die Kosten anteilig für die Teile, für die Sie einen Eigenanteil zahlen mussten.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt auch die Kosten für Batterien?

    Die Kosten für Batterien übernehmen wir bis zum 18. Geburtstag. Bei Erwachsene können wir die Kosten für Batterien nicht übernehmen.

  • Kann ich mir privat ein Hörgerät kaufen?

    Sie können sich auch privat ein Hörgerät kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.

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