Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Ärztliche Behandlung

Eine Ärztin mit weißem Kittel und Stethoskop um dem Hals berät in einer Praxis eine junge Frau.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine ärztliche Behandlung?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die ärztliche Behandlung bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur die Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für ärztliche Behandlungen im Rahmen der Regelversorgung übernimmt?
  • Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei wählen können?
  • die AOK Sachsen-Anhalt Sie bei der Suche nach der richtigen Ärztin oder dem richtigen Arzt für Sie unterstützt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine ärztliche Behandlung?

    Eine ärztliche Behandlung beinhaltet alle Maßnahmen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten anwendet. In Absprache mit Ihnen wird entschieden, welche Maßnahmen Ihren Gesundheitszustand verbessern oder genesen. Wenn Sie ärztliche Behandlung benötigen, erhalten Sie Leistungen im Rahmen der Regelversorgung. Das sind alle gesetzlich festgeschriebenen Leistungen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit der AOK Sachsen-Anhalt abrechnen kann.

  • Kann ich mir aussuchen zu welchem Arzt ich gehen möchte?

    Ja, Sie haben freies Arztwahlrecht und können sich aussuchen, wer Sie behandelt, vorausgesetzt die Ärztin oder der Arzt ist Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dies gilt für Allgemeinmedizinerinnen, Allgemeinmediziner, für Fachärztinnen und für Fachärzte.

  • Wo finde ich Ärzte, die mich behandeln können?

    Bei der Suche nach der richtigen Ärztin oder dem richtigen Arzt für Sie, unterstützen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen in unseren Kundencentern oder an unserem Service-Telefon. Eine konkrete Ärztin oder einen konkreten Arzt dürfen wir Ihnen leider nicht empfehlen. Ein Ärzteverzeichnis finden Sie hier.

  • Welche ärztlichen Behandlungen werden von der AOK Sachsen-Anhalt übernommen?

    Wir übernehmen für Sie die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel bei Infekten, und zusätzlich alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen. Benötigen Sie zu Ihrer Behandlung Medikamente, Hilfsmittel und Heilmittel, wie zum Beispiel Physiotherapie, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt diese verordnen. Die AOK Sachsen-Anhalt trägt die Kosten dafür, wenn es sich um Leistungen handelt, die vertraglich geregelt sind. Ist eine fachärztliche Behandlung notwendig, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine Überweisung aus.

  • Gibt es ärztliche Behandlungen, die ich selbst tragen muss?

    Möchten Sie auf eigenen Wunsch zusätzliche Untersuchungen in Anspruch nehmen, die nicht vertraglich geregelt sind, zum Beispiel individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), tragen Sie die Kosten dafür selbst.

  • Mein Arzt will mich nicht behandeln. Darf er mich ablehnen?

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf Ihnen eine Behandlung ohne fachliche Begründung nicht verwehren. Das gilt vor allem in akuten Fällen.

  • Ich bin mit meinem Arzt unzufrieden. Kann ich den Arzt wechseln?

    Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zu wechseln, wenn Sie zum Beispiel mit der Behandlung unzufrieden sind. Sie dürfen bei lebensverändernden Diagnosen auch eine zweite ärztliche Meinung einholen.

  • Benötige ich eine Überweisung für den Facharzt?

    Wenn Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie wegen speziellen akuten Beschwerden oder Krankheiten nicht weiterbehandeln kann, stellt er Ihnen eine Überweisung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt aus.

    Ist eine sehr dringende Vorstellung bei einer Fachärztin oder beim Facharzt notwendig, erhalten Sie spätestens am nächsten Arbeitstag oder innerhalb einer Woche einen Termin. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ist Ihnen dabei behilflich.

  • Ich möchte mich von einem Privatarzt behandeln lassen. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten?

    Die Kosten für eine Privatärztin oder einen Privatarzt übernehmen wir nicht. Diese Kosten tragen Sie selbst.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Knochendichtemessung?

    Die Knochendichtemessung kann nur in bestimmten Fällen von der AOK Sachsen-Anhalt übernommen werden. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kundencentern oder am Service-Telefon beraten Sie gern hierzu.

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