Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige
Seit dem 1. Januar 2025 haben sich viele Bezüge in der gesetzlichen Pflegeversicherung geändert. Sie sollen besonders die Situation für pflegebedürftige Versicherte und ihre Familien verbessern. Die Leistungen wurden erhöht, um gestiegene Kosten auszugleichen und die finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen zu senken.
Besonders der Leistungsbereich der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird flexibler und vereinfacht die Organisation der Pflege zuhause. Ab dem 1. Juli 2025 erleichtern unter anderem ein gemeinsames Jahresbudget und die Abschaffung der Vorpflegezeit die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen.
Flexible Nutzung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Durch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können pflegende Angehörige entlastet werden. Sie ermöglichen die vorübergehende Betreuung von Pflegebedürftigen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist oder eine Auszeit benötigt.
Ab dem 1. Juli 2025 ist eine 100-prozentige Übertragung des Budgets der Kurzzeitpflege auf das Budget der Verhinderungspflege möglich. Dann stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Sie möchten sich umfassend zur Beantragung und Inanspruchnahme einer Verhinderungs- beziehungsweise Kurzzeitpflege informieren? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: