Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme

Vater mit Kind auf einer Wiese

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Wir übernehmen die Kosten für Sie und Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bis zum 12. Geburtstag. Pro Kalendertag zahlen Sie zehn Euro Eigenbeteiligung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie keinen Eigenanteil.

Voraussetzung für eine Vorsorgemaßnahme ist, dass Sie als Elternteil gesundheitliche Probleme haben, die auf Belastungen im Familienalltag zurückzuführen sind. Das kann der Fall sein, wenn:

  • Sie alleinerziehend sind oder in einer Trennungssituation leben.
  • es Ihnen zunehmend schwerfällt, den Spagat zwischen Arbeit und Erziehung zu bewältigen.
  • wenn Sie Anzeichen für psychische Überlastung zeigen.

Wie erhalte ich die Leistung?

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Maßnahme befürwortet, füllt er eine Verordnung aus. Diese können Sie direkt und unkompliziert in der Meine Gesundheitswelt hochladen. Die Unterlagen werden direkt an uns weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns.

Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet direkt mit der Kureinrichtung ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. Für den Eigenanteil erhalten Sie vor Ort eine Rechnung von der Einrichtung.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme?

    Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme ist eine stationäre Behandlung in einer spezialisierten Vorsorgeeinrichtung. Sie richtet sich insbesondere an Mütter bzw. Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Kinder bis zum maximal 12. Lebensjahr fahren als Begleitperson mit.

    Die Behandlungen während der Maßnahme sind individuell auf die Belastungssituation der Mütter bzw. Väter ausgerichtet. Zum Behandlungsprogramm der Kliniken gehören beispielsweise Sport- und Bewegungsangebote, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Entspannungskurse und auch immer eine psychologische Betreuung. Die Entlastung von den Alltagsaufgaben sorgt dafür, dass Sie mehr Zeit für Ihre Kinder haben. Viele gemeinsame Aktivitäten sorgen für neue Erlebnisse und festigen die Mutter-/Vater-Kind-Beziehung.

  • Wie komme ich zur Leistung?

    Möchten Sie eine Vorsorgemaßnahme beantragen, sprechen Sie zunächst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre gesundheitlichen Probleme. Wenn Ihr Arzt eine Maßnahme befürwortet, füllt er für Sie eine entsprechende Verordnung aus. Diese reichen Sie persönlich oder per Post bei uns ein. Wir leiten die Unterlagen an unseren Fachbereich zur Prüfung weiter. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns.

    Soll Ihr Kind während Ihres Kuraufenthalts mit behandelt werden, benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest vom Kinderarzt.

  • Wie wird die Vorsorgeeinrichtung ausgewählt?

    Die AOK Sachsen-Anhalt wählt für Sie eine geeignete Klinik aus und berücksichtigt dabei soweit wie möglich Ihre Wünsche.

  • Wie lange dauert eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme?

    In der Regel dauert eine Mutter-bzw. Vater-Kind- Vorsorgemaßnahme drei Wochen. Sprechen medizinische Gründe dafür, kann eine Verlängerung beantragt werden.

  • Wie oft habe ich Anspruch auf eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme?

    In der Regel haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine solche Maßnahme. Wenn medizinische Gründe vorliegen, ist es möglich, auch schon vorher wieder eine Maßnahme zu beantragen.

  • Muss ich für eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme Urlaub nehmen?

    Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme wird nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet. Sie ist eine ärztlich verordnete Maßnahme und zählt wie eine Krankschreibung. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für die Dauer der Maßnahme freizustellen und Ihnen Ihr volles Gehalt weiterzuzahlen.

  • Kann mein Kind mitbehandelt werden?

    Ja. Soll Ihr Kind während Ihres Kuraufenthalts mitbehandelt werden, benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest vom Kinderarzt.

  • Muss ich einen Eigenanteil zahlen?

    Ja. Sie zahlen pro Kalendertag zehn Euro Eigenbeteiligung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie nichts.

    Für Ihr Kind fällt kein Eigenanteil für die Maßnahme an.

  • Wer trägt die Fahrkosten der Maßnahme?

    Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet die Fahrkosten für die An- und Abreise in Höhe des öffentlichen Verkehrsmittels bzw. die Fahrt mit dem privat PKW (0,20 Euro je Kilometer). 

    Sie zahlen für die Fahrkosten einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.

  • Gibt es Ausnahmen, dass auch Kinder über 12 Jahre mitfahren dürfen?

    Ja. In besonderen Fällen dürfen Kinder bis 14 Jahre mitfahren. Das gilt zum Beispiel wenn:

    • Ihr Kind gesundheitlich gefährdet oder krank ist.
    • eine Trennung zu psychischen Problemen beim Kind führen kann. 
    • die Beziehung zwischen Eltern und Kind belastet ist.
    • Ihr Kind nicht anderweitig betreut werden kann.

    Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

  • Kann ich auch ohne mein Kind fahren?

    Sie können auch ohne Ihr Kind zu einer Maßnahme fahren, wenn während Ihrer Abwesenheit die Versorgung und Betreuung Ihres Kindes gesichert ist (z. B. durch Angehörige oder Freunde). In diesen Fällen können Sie auch einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen, soweit eines Ihrer Kinder unter 12 ist. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder an der Service-Hotline unterstützen Sie gern beim Ausfüllen des Antrags für eine Haushaltshilfe.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für eine Mutter- bzw. Vater-Kind- Vorsorgemaßnahme übernimmt?
  • Sie in der Regel alle 4 Jahre Anspruch auf eine Mutter- bzw. Vater-Kind- Vorsorgemaßnahme haben?

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