Ihr Arzt empfiehlt Ihnen eine Ernährungsberatung? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zu Genehmigung, Ablauf und Kostenübernahme.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Ihr Arzt empfiehlt Ihnen eine Ernährungsberatung? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zu Genehmigung, Ablauf und Kostenübernahme.
Wir bezuschussen einmal pro Jahr eine Ernährungsberatung mit bis zu fünf Sitzungen, wenn Ihre behandelnde Arztpraxis Ihnen eine Bescheinigung dafür ausstellt. Das kann ein Rezept, eine Verordnung oder eine ärztliche Empfehlung mit der entsprechenden Diagnose sein.
Die AOK Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit einer Erstattung bis maximal 190 €.
Ihnen liegt eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Arztpraxis vor?
Dann reichen Sie diese bitte vor dem ersten Termin bei uns zur Genehmigung ein. Nach Erhalt der Genehmigung können Sie bei der Ernährungsberatung Ihrer Wahl individuelle Termine vereinbaren.
Wichtig hierbei ist, dass Sie die Beratung von qualifizierten Ernährungsberatern durchführen lassen.
Alle qualifizierten Ernährungsberater in Sachsen-Anhalt, finden Sie in unserer Suche. Wählen Sie dort einen Ernährungsberater aus und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.
Wenn Sie in unserer Partnersuche kein passendes Angebot gefunden haben, finden Sie qualifizierte Ernährungsberater auch bei den Berufsverbänden.
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