Ernährung gesund gestalten
Ihr Arzt hat Ihnen eine Ernährungsberatung empfohlen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Genehmigung, zum Ablauf sowie zur Kostenübernahme durch die AOK Sachsen-Anhalt.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Ihr Arzt hat Ihnen eine Ernährungsberatung empfohlen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Genehmigung, zum Ablauf sowie zur Kostenübernahme durch die AOK Sachsen-Anhalt.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine individuelle Ernährungsberatung im Rahmen eines Kompaktangebots. Dieses Angebot umfasst einmal pro Kalenderjahr bis zu 120 Minuten Beratung. Innerhalb dieses Zeitrahmens erhalten Sie ein zuzahlungsfreies Beratungsangebot, das Ihre Genesung unterstützt. Dazu gehören ein ausführliches Erstgespräch sowie gegebenenfalls diagnosebezogene Folgegespräche. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine ärztliche Empfehlung mit entsprechender Diagnose.
Sollte aufgrund Ihrer Diagnose ein erhöhter Beratungsbedarf bestehen, bieten wir Ihnen alternativ das erweiterte Kompaktangebot an. Auch dieses kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden und umfasst bis zu 150 Minuten individuelle Ernährungsberatung. Die Leistung ist ebenfalls für Sie zuzahlungsfrei. Eine ärztliche Empfehlung mit Diagnose ist ebenfalls erforderlich.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt im Rahmen des Kompaktangebotes die Kosten bis zu 160 Euro. Beim erweiterten Kompaktangebot werden Kosten bis zu 200 Euro übernommen. Beide Varianten sind für Sie zuzahlungsfrei.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für eine individuelle Ernährungsberatung. Reichen Sie diese bitte vor dem ersten Ernährungsberatungstermin zur Genehmigung bei uns ein. Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, können Sie individuelle Termine bei einer Ernährungsberatung Ihrer Wahl vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Beratung durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft erfolgen muss. Eine Übersicht aller qualifizierten Ernährungsberater in Sachsen-Anhalt finden Sie weiter unten in unserer Beratersuche. Wählen Sie dort einen passenden Ansprechpartner aus und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.
Für die individuelle Ernährungsberatung benötigen Sie zunächst unsere Genehmigung. Nach Abschluss der Beratung können Sie die Kosten anschließend hier zur Erstattung einreichen. Das passende Formular finden Sie direkt im folgenden Abschnitt.
Füllen Sie den folgenden Antrag für die Genehmigung Ihrer individuellen Ernährungsberatung hier direkt aus.
Nach Abschluss der letzten Beratung reichen Sie bitte die unterschriebene Teilnahmebestätigung, die Rechnung vom Leistungserbringer sowie Ihren Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Quittung) bei uns ein.
Wenn Sie in unserer Partnersuche kein passendes Angebot gefunden haben, finden Sie qualifizierte Ernährungsberater auch bei den Berufsverbänden.
Bitte reichen Sie mit der ärztlichen Empfehlung einen Kostenvoranschlag Ihres gewählten Ernährungsberaters ein.
Wir bezuschussen ausschließlich individuelle Ernährungsberatungen bei zertifizierten Ernährungsberatern. Bitte reichen Sie mit der ärztlichen Empfehlung einen Kostenvoranschlag Ihres Ernährungsberaters ein.
Wir bezuschussen Ihre Ernährungsberatung mit bis zu 160 Euro. Zusatzleistungen werden von Ihnen selbst getragen.
Sie können den Antrag ganz einfach direkt hier auf der Seite online stellen. Nach Genehmigung können Sie die Ernährungsberatung anschließend ebenfalls hier online abrechnen. Alternativ unterstützen wir Sie auch vor Ort: Besuchen Sie dafür eines unserer AOK Kundencenter. Gern können Sie uns die ärztliche Verordnung mit Diagnose auch per Post an unsere Postadresse senden (bitte unter Angabe Ihrer Versichertennummer) – wir melden uns anschließend bei Ihnen.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an praevention@san.aok.de. Wir melden uns bei Ihnen.