Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Verhütungsmittel

Ein junges Paar sitzt zusammen und kuschelt.

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für Verhütungsmittel?

Die AOK übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Wir übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zu Ihrem 22. Geburtstag, wenn Ihnen Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt ein Rezept dafür ausstellt.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zum Beispiel, wenn Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze erreicht haben.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Das Rezept von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin lösen Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl ein. Sie erhalten das Verhütungsmittel direkt vor Ort.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum 22. Geburtstag übernimmt?
  • Ihr Frauenarzt Sie über die Vor- und Nachteile von verschiedenen Verhütungsmitteln berät?
  • die AOK Sachsen-Anhalt eines der besten Preis-Leistungs-Verhältnisse für junge Versicherte bietet?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind verschreibungspflichtige Verhütungsmittel?

    Verhütungsmittel, die vom Arzt verschrieben werden, können nur in Apotheken eingelöst werden. Sie enthalten Hormone, die in den meisten Fällen den Eisprung unterdrücken. Sie können zu Nebenwirkungen führen, weshalb vor Verwendung immer eine Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin ratsam ist. 

  • Welche Verhütungsmittel sind verschreibungspflichtig?

    Zu den verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln zählen:

    • Antibabypille: Die Pille enthält eine Kombination aus Östrogen und Gestagen. Sie wird 3 Wochen lang täglich eingenommen. Dann folgt eine einwöchige Pause, in der die Monatsblutung einsetzt. Frauen, die die Kombinationspillen nicht vertragen, greifen alternativ zur Mini-Pille. Sie enthält nur Gestagen.
       
    • Verhütungsring: Der Verhütungsring hat einen Durchmesser von 5 Zentimetern und besteht aus weichem Kunststoff. Er wird in die Scheide eingesetzt und gibt Östrogen und Gestagen über die Scheidenwände ins Blut ab. Der Ring verbleibt 21 Tage in der Scheide. Im Anschluss wird der Ring eigenhändig entfernt und kann über den Hausmüll entsorgt werden. Nach der Entfernung kommt es zu einer Hormonentzugsblutung. Nach 7 Tagen kann ein neuer Verhütungsring eingesetzt werden. 
       
    • Hormonpflaster: Das Pflaster wird auf Bauch, Oberschenkel, Po oder die Außenseite des Oberarms geklebt und gibt über die Haut Östrogen und Gestagen ab. In den ersten 3 Wochen des Zyklus wird wöchentlich ein neues Pflaster aufgeklebt, danach folgt eine Woche Pause und die Monatsblutung setzt ein.
       
    • Hormonspirale: Die Hormonspirale ist ein Langzeitverhütungsmittel. Sie wird von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt in die Gebärmutter eingesetzt und bleibt dort für 3 bis 5 Jahre. Sie enthält Gestagen, das kontinuierlich über die Gebärmutterschleimhaut ins Blut abgegeben wird und eine Einnistung einer befruchteten Eizelle verhindert.
       
    • Dreimonatsspritze und Hormonimplantat: Beide enthalten eine hohe Hormondosis und wirken über einen längeren Zeitraum. Die Spritze wird alle 3 Monate verabreicht, das Hormonimplantat wird alle 3 Jahre von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unter die Haut gesetzt.
  • Wie wirken verschreibungspflichtige Verhütungsmittel?

    Sie beinhalten verschiedene Hormone, die den Eisprung hemmen oder die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter verhindern. Werden Sie richtig angewendet, schützen sie Sie vor einer ungewollten Schwangerschaft.
    Jedoch können sie Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Unterleibsschmerzen oder Stimmungsschwankungen hervorrufen. Bei östrogenhaltigen Verhütungsmitteln besteht zudem ein Thrombose-Risiko. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über die geeignete Verhütung für Sie. 

  • Gibt es Alternativen zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln?

    Ja, es gibt auch Verhütungsmethoden ohne Hormone. Dazu gehören Kondome, Femidome, die Kupferspirale oder das Diaphragma.

  • Ist die "Pille danach" verschreibungspflichtig?

    Nein, grundsätzlich ist die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken erhältlich. 

    Bei Frauen unter 22 Jahren übernehmen wir allerdings die Kosten, wenn Sie sich die „Pille danach“ ärztlich verschreiben lassen. Reichen Sie das Rezept und die Quittung von der Apotheke bei uns im Nachhinein ein. Das geht im Kundencenter oder per Post. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten.

  • Ich habe Akne. Mein Verhütungsmittel hilft auch meiner Haut. Kann ich es mir auch über meinen 22. Geburtstag hinaus verschreiben lassen?

    Wird Ihnen Ihr Verhütungsmittel auch zu therapeutischen Zwecken (z. B. bei Akne) verschrieben, übernehmen wir die Kosten auch nach Ihrem 22. Geburtstag. Sie benötigen in jedem Fall ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer Ärztin.

Gut zu wissen

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