Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Vertrag bei Kniegelenksarthrose

Eine Physiotherapeutin führt eine Knieübung an einer Seniorin durch.

Was ist der Vertrag bei Kniegelenksarthrose?

Mit Ihrer Teilnahme erhalten Sie eine, gegenüber der Regelversorgung, intensivierte ärztliche und physiotherapeutische Behandlung Ihrer Kniegelenksarthrose (Gonarthrose). Sie beinhaltet regelmäßige Kontrollen bei Ihrem Facharzt bzw. Ihrer Fachärztin und bis zu 18 zusätzliche Physiotherapieeinheiten. Das Ziel ist es, eine Operation des betroffenen Gelenks zu vermeiden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Voraussetzung ist, dass bei Ihnen eine Kniegelenksarthrose festgestellt wurde und keine vorherige endoprothetische Versorgung des jeweiligen Kniegelenks erfolgt ist. Zusätzlich muss Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin ebenfalls am Vertrag zur Kniegelenksarthrose teilnehmen.

Die Teilnahme an dem Programm ist für Sie kostenfrei. 

Die anfallenden gesetzlichen Zuzahlungen für die Physiotherapie sind durch Sie an die Physiotherapiepraxis zu leisten. Sie sollen jedoch nicht durch zusätzliche Therapieeinheiten finanziell belastet werden. Deshalb können Sie sich im Rahmen des Vertrages die geleisteten Zuzahlungen erstatten lassen. Die Erstattung ist erst nach Beendigung des Versorgungsprogrammes und Durchführung sämtlicher der vom Arzt oder Ärztin verordneten physiotherapeutischen Einheiten möglich.

Wie erhalte ich die Leistung?

Möchten Sie an der Gonarthrosebehandlung teilnehmen, sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Orthopäden oder Ihrer Orthopädin. Diese/r wird mit Ihnen vor Ort klären, ob eine Teilnahme für Sie medizinisch indiziert und sinnvoll ist. Im Anschluss wird mit Ihnen eine Teilnahmeerklärung ausgefüllt und diese an uns weitergeleitet.

Wussten Sie schon, dass…

  • mit regelmäßigen Übungen der Schmerz im Knie gelindert werden kann?
  • Schmerzen beim Treppensteigen ein typisches Symptom einer Kniearthrose ist?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere besondere Versorgungsformen anbietet?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Kniegelenksarthrose?

    Eine Kniegelenksarthrose, auch Gonarthrose genannt, bezeichnet den Verschleiß der Gelenke im Knie. Die Erkrankung entsteht in der Regel aufgrund des Alters und vorangegangener alltäglicher Belastung. 

    Gonarthrose ist eine degenerative Erkrankung des Kniegelenks, die mit einer zunehmenden Zerstörung des Gelenkknorpels einhergeht. Es können jedoch auch andere Gelenkstrukturen betroffen sein, wie beispielsweise Knochen, Bänder, Gelenkkapseln und die umgebende Muskulatur. 

    Die Erkrankung verläuft meist in Phasen in denen das Knie geschwollen und gerötet ist. Eine Kniegelenksarthrose kann nicht geheilt, aber durch eine intensive, langfristige und individuelle Behandlung können die Beschwerden gelindert werden.

  • Welche Leistungen erwarten mich im Detail?

    Ziel der Teilnahme ist es, Patienten und Patientinnen mit einer entsprechenden Indikation bei der Fachärztin oder dem Facharzt vorzustellen und durch eine abgestimmte intensivierte ärztliche und physiotherapeutische Behandlung eine operative endoprothetische Versorgung des Knies möglichst zu vermeiden. Hierzu erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der teilnehmenden Orthopäden und Orthopädinnen mit den kooperierenden Physiotherapiepraxen.
    Wesentliche Bestandteile dieser Versorgungsform sind die regelmäßigen Kontrollen bei dem Facharzt oder der Fachärztin und ein intensiviertes physiotherapeutisches Behandlungsprogramm, bestehend aus individueller Krankengymnastik und Eigenübungen. Damit soll die Funktionalität des Kniegelenkes erhalten, verbessert und ein Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt werden.

  • Nimmt mein Arzt bzw. meine Ärztin am Vertrag bei Kniegelenksarthrose teil?

    Falls Ihr derzeitiger Orthopäde bzw. Orthopädin nicht an dem AOK-Programm teilnimmt oder Sie noch keinen Orthopäden haben, unterstützen wir Sie bei der Suche. Unsere Kollegen und Kolleginnen im AOK-Kundencenter helfen Ihnen gerne persönlich.

  • Kann ich während meiner Behandlung die Orthopädin oder den Orthopäden wechseln?

    Ja, wenn Ihre neue Orthopädin oder Ihr Orthopäde ebenfalls an dem Vertrag teilnimmt.

  • Kann ich während meiner Behandlung die Physiotherapiepraxis wechseln?

    Ja, wenn Ihre neue Physiotherapiepraxis ebenfalls eine Kooperation mit dem Facharzt bzw. der Fachärztin hat, welche/r Sie behandelt.

Gut zu wissen

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