Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Vertrag bei diabetischem Fußsyndrom

Ein etwa 60 jährige Arzt sitzt an seinem Beratungstisch und berät einen Patienten. Dabei lächelt er.

Was ist der Vertrag bei diabetischem Fußsyndrom?

Mit Ihrer Teilnahme an dem Vertrag erhalten Sie eine zielgerichtete, der Komplexität der Erkrankung gerecht werdende, qualifizierte Behandlung. Somit können Sie Ihre Lebensqualität verbessern. 

Der Vertrag ist eine Kooperation mit Fußambulanzen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie sind aufgrund Ihres diabetischen Fußes in ärztlicher Behandlung und bei uns versichert.

Zusätzlich sind Sie im Diabetes Programm der AOK Sachsen-Anhalt eingeschrieben.

Wie erhalte ich die Leistung?

Ihre behandelnde Haus- oder Facharztpraxis überweist Sie bei Auffälligkeiten direkt an eine teilnehmende Fußambulanz. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie die Leistungen des Vertrages automatisch erhalten?
  • Sie mit einer Teilnahme an unserem Diabetesprogramm zusätzliche Behandlungen nutzen können?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere besondere Versorgungsformen anbietet?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist ein diabetischer Fuß?

    Ein diabetischer Fuß oder auch Diabetesfuß genannt, entsteht durch eine schlechte Versorgung von sauerstoffreichen Blut in den Fersen und Zehen. Kommt es zu Verletzungen, können Bereiche nicht mehr ausreichende Nährstoffen zur Heilung erhalten. Aus kleinen Verletzungen, die nicht bemerkt werden, können sich große Wunden entwickeln. Da durch Diabetes die Wundheilung gestört ist, heilen die verletzten Stellen schlecht bis gar nicht. Das kann zur Folge haben, dass der Fuß amputiert werden muss. Vor diesem Eingriff können Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung einholen.

  • Welche Leistungen erwarten mich im Detail?

    Stellt Ihre behandelnde Facharztpraxis bei einem regelmäßigen Fußcheck Auffälligkeiten fest, überweist es Sie frühzeitig an eine der teilnehmenden Fußambulanzen. Dort wird der Schweregrad der Fußschädigung festgestellt und koordiniert behandelt. Sie werden umfassend zur Wundbehandlung beraten und behandelt. Zusätzlich wird Ihre Schuh- oder Einlagenversorgung begutachtet. 
    Die Fußambulanz koordiniert Ihre Behandlung in Absprache mit Ihrer behandelnden Facharztpraxis und kontrolliert regelmäßig den Heilungsprozess.

  • Nimmt meine behandelnde Haus- oder Facharztpraxis an dem Vertrag teil und darf mich an die Fußambulanz überweisen?

    Bitte erfragen Sie die Teilnahme direkt bei Ihrer behandelnden Arztpraxis.

Gut zu wissen

    Ergebnisse werden geladen

    Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern

    Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.

    Mitglied werden