Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Organspende

Ein junger Mannsitzt auf dem Sofa und liest im laptop

Organspendeausweis, Transplantationsgesetz und Co.

Die Organspende ist ein sensibles und zugleich bedeutsames Thema im Gesundheitswesen. Für die eigene Entscheidung ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren. Wann darf man Organe spenden? Wer braucht einen Organspendeausweis? Wie läuft so eine Organspende ab und was steht im Transplantationsgesetz zu dem Thema? Auf all diese Fragen geben wir Ihnen im folgenden Beitrag informative Antworten und weiterführende Hinweise.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie den Organspendeausweis auch bei der AOK Sachsen-Anhalt erhalten?
  • man ab dem vollendeten 16. Lebensjahr seine Bereitschaft zur Organspende erklären kann?
  • Sie einzelne Organe für eine Spende freigeben oder ausschließen können?

Organe spenden: Hintergründe und Gesetze

Die erste erfolgreiche Lebendorganspende einer Niere konnte 1954 durchgeführt werden. Seitdem sind die Möglichkeiten in der modernen Transplantationsmedizin enorm gewachsen. Zu den Organen, die heutzutage gespendet werden können, zählen Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm.

In Deutschland ist die Organspende im Transplantationsgesetz geregelt. Dieses legt die Bedingungen der Organentnahme, die beteiligten Institutionen und die Organisation des Ablaufs einer Spende fest. Es soll sowohl die Spender als auch die Empfänger schützen und eine faire Verteilung der Spenderorgane gewährleisten. Wichtige medizinische Informationen zu den Spendern und Empfängern werden anonym im Transplantationsregister gesammelt.

Die wichtigsten Regelungen des Transplantationsgesetzes

  • Entscheidungslösung

    Die Entscheidung zur Organspende soll bewusst und freiwillig getroffen werden. Eine Organentnahme erfolgt nur, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder Angehörige nach dem Tod der Person einer Spende zustimmen. Ohne eine Zustimmung ist die Organentnahme nicht erlaubt. Eine Spendenbereitschaft von Geburt an, der dann erst widersprochen werden muss, gibt es in Deutschland nicht. In vielen anderen europäischen Ländern wie Österreich, Frankreich, Polen oder den Niederlanden gilt diese sogenannte Widerspruchlösung allerdings.

  • Lebend- oder Todspende

    Bei einer Todspende muss die Zustimmung zur Organspende vorliegen. Das kann zum Beispiel über den Organspendeausweis oder die Zustimmung durch Angehörige oder bevollmächtigte Personen erfolgen. Verstorbene Spender stellen die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Die Organe werden dann an die passenden Patienten vermittelt, die auf ein Organ warten.

    Bei einer Lebendspende wird ein Organ oder Organteil von einem lebenden Menschen auf den Patienten übertragen. Dafür gibt es strenge Voraussetzungen, um die medizinischen Risiken zu minimieren: Der Spender muss volljährig sein und darf nicht über das OP-Risiko hinaus gefährdet werden. Zudem ist eine Lebendspende grundsätzlich nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Entnahme kein geeignetes Organ eines Verstorbenen zur Verfügung steht. Vor der Organentnahme wird in psychologischen Einzelgesprächen die Freiwilligkeit der Lebendorganspende sichergestellt. Außerdem ist eine Lebendorganspende nur zulässig, wenn sich die spendende und empfangende Person nahestehen und sie zum Beispiel Eltern, Geschwister, Ehepartner oder Lebensgefährten sind. In Deutschland werden derzeit vor allem Nieren und Teile der Leber übertragen.

  • Koordination der Spenden

    Ein Handel mit Organen und Gewebe ist verboten. Jede Spende und jede Transplantation wird über sogenannte Transplantationszentren abgewickelt. Dort werden Wartelisten geführt. Die Entscheidung darüber, wer ein Organ bekommen kann, wird ausschließlich aus medizinischen Gesichtspunkten getroffen. Dagegen dürfen soziale oder finanzielle Hintergründe keine Rolle spielen.

Voraussetzungen für eine Organspende

  • Am wichtigsten für eine Organspende ist die Zustimmung des Spenders. 
  • Voraussetzung für die Durchführung einer Transplantation ist zudem, dass der zuständige Arzt die Tauglichkeit zur Organspende bestätigt. Dazu zählt bei einer Todspende, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen, der sogenannte Hirntod, festgestellt worden ist. Bestätigt der Arzt die Tauglichkeit, kann das Herz-Kreislauf-System der verstorbenen Person weiterhin intensivmedizinisch aufrecht gehalten werden. So werden über einen kurzen Zeitraum alle funktionstüchtigen Organe weiterhin mit Blut versorgt, bis kurz darauf die Transplantation erfolgt.
  • Das Alter des Spenders spielt nur eine geringfügige Rolle. So werden nicht selten jungen Menschen Organe wie Leber oder Niere eines älteren verstorbenen Patienten transplantiert. Eine Altersgrenze nach oben gibt es dabei nicht.
  • Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod aus. Die Ärzte prüfen im Einzelfall, ob der Gesundheitszustand eine Organspende zulässt.

Der Ablauf einer Organspende

Auf der Seite der „Deutschen Organisation Organspende“ können Sie genau nachlesen, wie eine Organspende abläuft. Von dem Moment, ab dem eine Organentnahme infrage kommt, bis zur Transplantation.

Ihre Entscheidung: Organspendeausweis 
und Organspende-Register

Die Entscheidung für eine Organspende kann auf zwei Wegen dokumentiert werden: Im Organspendeausweis oder über die Eintragung im Organspende-Register.

Für diese Menschen ist die Dokumentation Ihrer Entscheidung wichtig:

  • Für Sie selbst 

    Ob Sie bereit sind, Organe und Gewebe zu spenden oder nicht, entscheiden Sie allein. Im Organspendeausweis dokumentieren Sie diese persönliche Entscheidung. So schaffen Sie klare Tatsachen, schwarz auf weiß.

  • Für Ihre Angehörigen

     Ihnen nahestehende Menschen müssen später nicht rätseln, welche Gedanken oder Wünsche Sie gehabt haben könnten. Stattdessen gibt der Ausweis Ihre klare Entscheidung kund und gibt Ihren Angehörigen Sicherheit.

  • Für Ärzte

     Mit einem Blick in Ihren Organspendeausweis weiß das medizinische Fachpersonal zweifelsfrei, was zu tun ist und was nicht.

Das dokumentiert der Organspendeausweis

Der kleine Ausweis ist schnell ausgefüllt. Auf die Vorderseite gehören persönliche Angaben, die auch im Personalausweis enthalten sind, wie Name und Anschrift. Auf der Rückseite tragen Sie ein, ob und wenn ja, in welchem Umfang Sie als Spender infrage kommen.

Den Ausweis gibt es in vielen Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen und natürlich bei uns im Kundencenter. Fragen Sie einfach bei der nächsten Gelegenheit danach. Als PDF zum Ausdrucken finden Sie den Ausweis hier.

Vorderseite

  • persönliche Angaben
    Bitte denken Sie daran, den Ausweis zu erneuern, wenn sich Ihre Anschrift ändert.
C-Content Organspendeausweis Vorderseite

Rückseite

  • persönliche Entscheidung und Unterschrift
    Bitte denken Sie daran, den Ausweis zu erneuern, wenn Ihre persönliche Entscheidung sich ändert.
C-Content Organspendeausweis Rückseite

So funktioniert das Organspende-Register

 C-Content_Organspende_Audit_Organspenderegister

Alternative zum Ausweis gibt es seit März 2024 das Organspende-Register. In diesem zentralen Online-Verzeichnis können Sie freiwillig und kostenlos Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende digital dokumentieren. 
Die Daten werden innerhalb des Organspende-Registers sicher auf Servern in Deutschland gespeichert. Änderungen oder das Löschen Ihres Eintrags sind jederzeit möglich. Der Vorteil des Registers: Im Ernstfall kann das medizinische Personal jederzeit darauf zugreifen.

Den Eintrag können Sie mit dem Smartphone oder am Computer durchführen. Dafür benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Ihre Krankenversichertennummer und eine E-Mail-Adresse. Hier gelangen Sie zum Organspende-Register.

Organspende-Tattoo

Um dem Thema Organspende mehr Aufmerksamkeit zu geben, hat der gemeinnützige Verein „Junge Helden“ das Organspende-Tattoo initiiert. Dies setzt sich aus zwei Halbkreise und einem ganzen Kreis zusammen. Dabei steht das „O“ für „Organ“ und das „D“ für „Donor“ (Organ-Spender). Das Organspende-Tattoo wird üblicherweise kostenlos oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung für das Tattoo-Studio tätowiert. Personen können damit ihre eigene Haltung nach außen tragen. Rechtlich gesehen ist das Tattoo allerdings keine verbindliche Willenserklärung im Sinne des Transplantationsgesetzes. Ärzte dürfen sich bei der Entscheidung deshalb nicht ausschließlich auf das Tattoo stützen.

Fragen zu Organspenden, zum Organspendeausweis und -register

Im Folgenden haben wir häufige Fragen gesammelt, die im Zusammenhang mit dem Thema wichtig sind. Wir geben Ihnen klare Antworten.

  • Muss ich mich ärztlich durchchecken lassen, bevor ich den Organspendeausweis ausfülle?

    Nein, das ist nicht nötig.

  • Soll ich den Organspendeausweis immer bei mir tragen?

    Ja, machen Sie es einfach wie mit Ihrem Personalausweis. Er passt in jedes Portemonnaie.

  • Ab wann kann man einen Organspendeausweis besitzen?

    Ab 16, genau wie den Personalausweis.

  • Kostet der Organspendeausweis etwas?

    Nein, Sie bekommen ihn kostenlos.

  • Kann ich meine Meinung zum Organspenden ändern?

    Jederzeit. Bitte denken Sie dann daran, Ihren geänderten Willen zu in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den alten Ausweis zu vernichten.

  • Darf ich im Organspendeausweis auch bestimmen, wer meine Organe bekommt und wer nicht? 

    Nein, das ist nicht möglich.

  • Was geschieht, wenn ich keinen Organspendeausweis habe oder er nicht gefunden wird?

    In so einem Fall geht man immer davon aus, dass Sie für eine Spende nicht infrage kommen – egal, ob Sie sich für oder gegen eine Organ- beziehungsweise Gewebespende entschieden haben. Das gilt auch dann, wenn Ihre Angehörigen nicht wissen, wie sie entscheiden sollen. Es muss immer ein klar dokumentiertes Ja vorliegen, um Organe und Gewebe zu entnehmen und Ihre Angehörigen sind nicht verpflichtet, eine Entscheidung zu treffen.

    Kein Ersatz, aber immerhin ein Hinweis auf Ihren Willen, gibt die Patientenverfügung Ihren Angehörigen und dem medizinischen Personal. Darin geben Sie in der Regel an, ob Sie bereit wären Organe zu spenden oder ob nicht und wenn ja, welche. Mehr Informationen zum Thema Patientenverfügung haben wir hier für Sie.

  • Ersetzt ein Eintrag ins Organspende-Register meinen Organspendeausweis?

    Ja. Lässt man sich eintragen ist der Ausweis nicht mehr notwendig. Jeder kann aber selbst entscheiden, ob er die Papierform oder die digitale Variante bevorzugt.

  • Wird der Organspendeausweis ungültig durch das Organspende-Register?

    Nein. Der Organspendeausweis bleibt weiterhin gültig. Die Praxis zeigt aber, dass der Ausweis im Ernstfall häufig nicht gefunden wird. Ein Eintrag in das Register ist eine sichere Alternative, da die Entscheidung jederzeit vom berechtigten Personal abgerufen werden kann. Ihre Daten sind auch hier sicher geschützt.

  • Ich habe Vorerkrankungen. Darf ich trotzdem Organspenderin oder -spender werden?

    Wenn Sie grundsätzlich einer Organspende zustimmen, stellen Ärzte fest, ob Ihre Organe auch geeignet sind. Bei jedem Menschen, ob mit oder ohne Vorerkrankung, ist der Zustand der Organe entscheidend dafür, ob eine Transplantation möglich ist.

  • Wer bezahlt eine Organentnahme und -transplantation?

    Beides ist eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen und wird auch von Ihrer AOK in Sachsen-Anhalt übernommen.

  • Was ist eine Gewebespende?

    Neben der Organspende gibt es auch die Gewebespende. Häufig ist jedoch nur die Organspende geläufig. Zum Gewebe, das gespendet werden kann, zählen Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus der Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden.

    Das meiste Spendergewebe kommt aus einer postmortalen Spende. Das Besondere ist, dass das Gewebe nicht sofort transplantiert, sondern erst in Gewebebanken konserviert und zwischengelagert wird, bis sich ein geeigneter Empfänger gefunden hat.

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