Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Inkontinenzhilfsmittel?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel.
Wir übernehmen die Kosten für ein Inkontinenzhilfsmittel, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein Rezept ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent der Pauschale, höchstens zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für Inkontinenzhilfsmittel. Diese ärztliche Verordnung geben Sie einem unserer Leistungserbringer. Der Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers wählt mit Ihnen das geeignete Hilfsmittel aus, berät Sie umfassend zu dem Gebrauch und versorgt Sie mit Ihrem individuell medizinisch notwendigem Inkontinenzmaterial.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Bei einer Inkontinenz kann der Harn oder Stuhl teilweise oder gar nicht gehalten und kontrolliert abgegeben werden.
Inkontinenzhilfsmittel helfen Ihnen im Alltag, Ihre Inkontinenz zu behandeln. Sie können eine Besserung erzielen oder bei der Behandlung von Inkontinenz unterstützen.
Es wird zwischen ableitenden und saugenden Inkontinenzhilfsmitteln unterschieden.
Zu den ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln gehören zum Beispiel:
Zu den aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln gehören zum Beispiel:
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt eine pauschale Vergütung für jeden Monat, in dem Sie Hilfsmittel für Ihre Inkontinenz benötigen. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Ja, das können Sie.Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Produkte vorgeführt.
Entscheiden Sie sich für andere Produkte oder eine höhere Anzahl an Inkontinenzhilfsmitteln als medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Dies dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Bitte beziehen Sie alle aufsaugenden und ableitenden Inkontinenzhilfen ausschließlich von Ihrem ausgewählten Leistungserbringer. Die AOK Sachsen-Anhalt hat einen Vertrag mit den Leistungserbringern abgeschlossen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu erbringen. Das sichert Ihnen eine gute Versorgung ohne Mehrkosten.
Für Sie steht mindestens ein kostenfreies Produkt zur Wahl. Vor Ihrer Auswahl berät Sie das Personal des Leistungserbringers.
Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften oder möchten Sie größere Mengen nutzen, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten.
Sie können sich Ihre Inkontinenzhilfsmittel auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
Der Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer ist grundsätzlich nach zwei Jahren möglich. Bitte stimmen Sie den Wechsel rechtzeitig mit Ihrem neuen sowie bisherigen Leistungserbringer ab.
Zum Legen oder Wechseln von Kathetern werden häufig Katheter-Sets mit verschiedenen Einmalartikeln (unter anderem Handschuhe, Tupfer, Kompressen, Gleitgel, Spritzen) angeboten. Diese Sets enthalten einzelne Artikel wie Unterleg-/ Abdecktücher, Pinzetten sowie Entsorgungsbeutel, deren Kosten durch gesetzliche Krankenkassen nicht übernommen werden dürfen. Deshalb können derartige Sets weder ärztlich verordnet noch durch die AOK Sachsen-Anhalt erstattet werden.
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