Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für behindertengerechte Betten und Pflegebetten?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige behindertengerechte Betten und Pflegebetten.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige behindertengerechte Betten und Pflegebetten.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über das behindertengerechte Bett oder Pflegebett ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent je Versorgung, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt eine Verordnung für ein entsprechendes behindertengerechtes Bett oder Pflegebett. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung liefert Ihnen Ihr Leistungserbringer das behindertengerechte Bett beziehungsweise Pflegebett und Sie werden zur Handhabung ausführlich beraten.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Behindertengerechte Betten, Pflegebetten und Einlegerahmen sind spezielle Bettsysteme, die motorisch betrieben werden. Sie ermöglichen die Einstellung des Neigungswinkels und die Verstellbarkeit der Liegefläche. Dadurch wird die Pflege erleichtert und die Selbstständigkeit der Nutzers, soweit möglich, erhalten. Kinder- und Spezialbetten verfügen über zusätzliche Eigenschaften. Alle Betten haben grundsätzlich Seitengitter.
Bei Patienten, die aufgrund ihres Körpergewichts und größeren Platzbedarfs nicht mit einem behindertengerechten Bett in Standardmaßen versorgt werden können, eignen sich Schwerlastbetten. Sie bieten eine höhere Belastbarkeit als die Standardausführung.
Niedrigbetten bieten zudem die Möglichkeit, die Liegefläche tiefer abzusenken als herkömmliche behindertengerechte Betten.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für das Hilfsmittel. Folgende Leistungen können Sie bei Ihrem Leistungserbringer in Anspruch nehmen:
Sie erhalten von Ihrem ausgewählten Leistungserbringer, das von uns genehmigte behindertengerechte Bett oder Pflegebett. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern.
Entscheiden Sie sich für ein behindertengerechtes Bett oder Pflegebett, mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und gegebenefalls künftig Folgekosten für zum Beispiel Reparaturen. Mit Ihrer Unterschrift beim Leistungserbringer bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstattet.
Sie können sich auch privat ein behindertengerechtes Bett oder Pflegebett kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie das behindertengerechte Bett beziehungsweise Pflegebett erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an dem Hilfsmittel verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
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