Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Behindertengerechte Betten und Pflegebetten

Ein Senior liegt in einem Pflegebett zuhause und spricht mit seiner Ehefrau. Ein Pfleger stellt das Pflegebett mit einer Fernbedienung ein.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für behindertengerechte Betten und Pflegebetten?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige behindertengerechte Betten und Pflegebetten. 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über das behindertengerechte Bett oder Pflegebett ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent je Versorgung, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Arzt eine Verordnung für ein entsprechendes behindertengerechtes Bett oder Pflegebett. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein. Zusätzlich kümmert man sich dort um die Beantragung bei der AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Formalitäten. Nach Genehmigung liefert Ihnen Ihr Leistungserbringer das behindertengerechte Bett beziehungsweise Pflegebett und Sie werden zur Handhabung ausführlich beraten.

Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:

Wussten Sie schon, dass..

  • Sie monatlich einen Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten?
  • Sie mit unserer Hilfsmittelsuche schnell und einfach Leistungserbringer in Ihrer Nähe finden?
  • die Pflegeberater der AOK Sachsen-Anhalt Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Pflege zur Seite stehen?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist ein behindertengerechtes Bett oder Pflegebett?

    Behindertengerechte Betten, Pflegebetten und Einlegerahmen sind spezielle Bettsysteme, die motorisch betrieben werden. Sie ermöglichen die Einstellung des Neigungswinkels und die Verstellbarkeit der Liegefläche. Dadurch wird die Pflege erleichtert und die Selbstständigkeit der Nutzers, soweit möglich, erhalten. Kinder- und Spezialbetten verfügen über zusätzliche Eigenschaften. Alle Betten haben grundsätzlich Seitengitter.

    Bei Patienten, die aufgrund ihres Körpergewichts und größeren Platzbedarfs nicht mit einem behindertengerechten Bett in Standardmaßen versorgt werden können, eignen sich Schwerlastbetten. Sie bieten eine höhere Belastbarkeit als die Standardausführung.

    Niedrigbetten bieten zudem die Möglichkeit, die Liegefläche tiefer abzusenken als herkömmliche behindertengerechte Betten.

  • Welche behindertengerechten Betten, Pflegebetten oder Zubehöre gibt es?
    • Pflegebetten – standard
    • Behindertengerechte Betten - standard
    • Niedrigbetten
    • Schwerlastbetten
    • Kinder- und Spezialbetten
    • Bettzubehöre (zum Beispiel Bettverlängerungen, Bettseitenteile in Form von Seitengittern)
    • Bettzurichtungen (zum Beispiel Einbau eines motorisch höhenverstellbaren Einlegerahmens)
  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für das Hilfsmittel. Folgende Leistungen können Sie bei Ihrem Leistungserbringer in Anspruch nehmen:

    • Beratung über die Versorgungsmöglichkeiten und gegebenenfalls selbst zu tragende Kosten
    • Lieferung und Bereitstellung eines für Sie geeigneten Hilfsmittels
    • Einweisung in den Gebrauch und die Pflege
    • Reparatur des Hilfsmittels
    • Rückholung von leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln
  • Kann ich mir mein behindertengerechtes Bett oder Pflegebett selbst aussuchen?

    Sie erhalten von Ihrem ausgewählten Leistungserbringer, das von uns genehmigte behindertengerechte Bett oder Pflegebett. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern.

    Entscheiden Sie sich für ein behindertengerechtes Bett oder Pflegebett, mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und gegebenefalls künftig Folgekosten für zum Beispiel Reparaturen. Mit Ihrer Unterschrift beim Leistungserbringer bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstattet.

  • Kann ich mir privat ein behindertengerechtes Bett oder Pflegebett kaufen?

    Sie können sich auch privat ein behindertengerechtes Bett oder Pflegebett kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.

  • Mein behindertengerechtes Bett beziehungsweise Pflegebett ist defekt. Wohin kann ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie das behindertengerechte Bett beziehungsweise Pflegebett erhalten haben.

    Haben Sie mutwillig Schäden an dem Hilfsmittel verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.

Gut zu wissen

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