Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Bandagen und Orthesen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Bandagen und Orthesen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Bandagen und Orthesen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Bandagen und Orthesen ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent je Versorgung, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für eine entsprechende Bandage oder Orthese. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein, der Sie über die Versorgungsmöglichkeiten berät.
Bandagen und viele Orthesentypen erhalten Sie in der Regel direkt bei Abgabe der Verordnung. Einige Orthesen werden von einem Orthopädie-Techniker individuell für Sie angepasst. Es gibt aber auch Erkrankungen, bei denen eine Orthese speziell für Sie gebaut wird. In diesen Fällen beantragt Ihr gewählter Leistungserbringer die Versorgung bei der AOK Sachsen-Anhalt. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt die Versorgung genehmigt hat, wird die Orthese für Sie hergestellt.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Bandagen und Orthesen umschließen die verletzten Gelenke oder Körperteile. Sie wirken komprimierend oder stützend.
Bandagen sind in der Regel flexibler als Orthesen. Sie bestehen aus einem elastischen Kompressionsstrick, ähnlich einem sehr festen Stoff, der Bewegung in jedem Fall ermöglicht.
Orthesen sind komplexer als Bandagen und müssen häufig von einer Fachkraft für Orthopädietechnik angepasst werden. Sie bestehen aus festen und überwiegend unelastischen Materialien, bei Bedarf mit Gelenken, um einen vorgegebenen Bewegungsradius zu ermöglichen.
Orthesen können auch korrigierend, entlastend, ruhigstellend oder vollständig immobilisierend wirken, je nachdem, welches Behandlungsziel Ihr Arzt bei Ihrem individuellen Krankheitsbild anstrebt.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Bandage oder Orthese. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Leistungserbringer Anspruch:
Ja, das können Sie. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Entscheiden Sie sich für eine Bandage oder Orthese mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und gegebenenfalls Folgekosten wie zum Beispiel für Reparaturen. Dies dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Ja, sie können sich eine Bandage oder Orthese auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber leider nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Bandage bzw. Orthese erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Bandage bzw. Orthese verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Bandagen und Orthesen sind Hilfsmittel, die Sie grundsätzlich dauerhaft behalten können. Nur einige wenige Orthesen werden Ihnen leihweise überlassen. Darüber informiert Sie Ihr Leistungserbringer. Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen, geben Sie es bitte wieder an den Leistungserbringer zurück
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail