Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Befreiung von der Versicherungspflicht

Eine etwa 40 jährige Frau steht an einem Fenster und schaut lächelnd auf ihr Handy.

Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Die AOK Sachsen-Anhalt kann Sie auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um mich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen?

Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen oder erfüllen einen der folgenden Tatbestände und sind versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig, können Sie sich von der eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen:

  • Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
    Wenn Sie aufgrund der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig werden, ist eine Befreiung möglich.
     
  • Bezug von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld
    Wenn Sie durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich befreien lassen.
     
  • Beschäftigung während der Elternzeit
    Wenn Sie durch die Aufnahme einer nicht vollen Beschäftigung während der Elternzeit versicherungspflichtig werden, können Sie einen Antrag stellen. Die Befreiung gilt dann für den Zeitraum der Elternzeit.
     
  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit während einer Pflegezeit
    Durch die Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit während einer Pflegezeit könnten Sie versicherungspflichtig werden. Mit der Beantragung sind Sie für die Dauer der Pflegezeit befreit.
     
  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
    Wenn Sie krankenversicherungspflichtig werden, weil sich Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit im Vergleich zu einer Vollbeschäftigung reduziert, kann eine Befreiung der Versicherungspflicht geprüft werden.
    Ebenfalls ist eine Befreiung möglich, wenn Sie im Anschluss an Ihre bisherige Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber eine Tätigkeit aufnehmen, welche die vorab genannte Voraussetzung erfüllt.
    Des Weiteren können Beschäftigte eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen, die nach Elterngeldbezug oder Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit eine Beschäftigung aufnehmen, die bei Vollbeschäftigung den Eintritt von Versicherungsfreiheit die Folge hätte.
     
  • Rentenantragsteller, Rentner oder Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    Im Fall, dass Sie durch einen Antrag auf Rente oder im Rentenbezug oder durch die Teilnahme an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben versicherungspflichtig werden, können Sie eine Befreiung beantragen.
     
  • Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
    Wenn Sie durch die Einschreibung als Student bzw. Studentin oder durch die Aufnahme einer berufspraktischen Tätigkeit versicherungspflichtig werden, ist eine Befreiung möglich.
     
  • Behinderte Menschen in Werkstätten, Heimen und Anstalten
    Sie können sich befreien lassen, wenn Sie durch die Aufnahme einer Beschäftigung in einer Einrichtung für behinderte Menschen versicherungspflichtig werden.

Wie kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Sie brauchen nur einen Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der AOK Sachsen-Anhalt stellen.

Den Antrag füllen wir gern gemeinsam mit Ihnen in einem Kundencenter in Ihrer Nähe aus. Sie können außerdem den Antrag vorab hier ausdrucken, ausfüllen und per Post einreichen. 

Nach erfolgter Prüfung der Voraussetzungen und einem ausführlichen Beratungsgespräch werden Sie von der Versicherungspflicht befreit.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Ab wann bin ich von der Versicherungspflicht befreit?

    Haben Sie seit Beginn der Versicherungspflicht noch keine Leistungen in Anspruch genommen, werden Sie rückwirkend ab Eintritt der Versicherungspflicht befreit. Sonst gilt die Befreiung ab dem 1. des folgenden Monats, nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben.

  • Wie bin ich dann versichert, wenn ich mich von der Versicherungspflicht befreien lasse?

    Sie verbleiben in der AOK Sachsen-Anhalt oder können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Gern beraten wir Sie dazu in einem unserer 44 Kundencenter in Ihrer Nähe oder an unserem kostenfreien Service-Telefon unter 0800 226 5726.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt Sie von der Versicherungspflicht befreien kann?
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