Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Die AOK Sachsen-Anhalt kann Sie auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt kann Sie auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien.
Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen oder erfüllen einen der folgenden Tatbestände und sind versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig, können Sie sich von der eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen:
Sie brauchen nur einen Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der AOK Sachsen-Anhalt stellen.
Den Antrag füllen wir gern gemeinsam mit Ihnen in einem Kundencenter in Ihrer Nähe aus. Sie können außerdem den Antrag vorab hier ausdrucken, ausfüllen und per Post einreichen.
Nach erfolgter Prüfung der Voraussetzungen und einem ausführlichen Beratungsgespräch werden Sie von der Versicherungspflicht befreit.
Haben Sie seit Beginn der Versicherungspflicht noch keine Leistungen in Anspruch genommen, werden Sie rückwirkend ab Eintritt der Versicherungspflicht befreit. Sonst gilt die Befreiung ab dem 1. des folgenden Monats, nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Sie verbleiben in der AOK Sachsen-Anhalt oder können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Gern beraten wir Sie dazu in einem unserer 44 Kundencenter in Ihrer Nähe oder an unserem kostenfreien Service-Telefon unter 0800 226 5726.
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