Was ist der AOK Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus?
Mit dem AOK Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus erhalten Sie einen Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten von bis zu 600 Euro.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Mit dem AOK Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus erhalten Sie einen Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten von bis zu 600 Euro.
Der Bonus staffelt sich je nach Ihrem Jahreseinkommen und von Ihnen in Anspruch genommene eigenbeteiligungsrelevanten Leistungen.
Je nach Höhe Ihres Jahreseinkommens werden Sie in eine Tarifstufe eingruppiert. Je nach Zuordnung wird Ihnen dann ein Grundbonus gutgeschrieben.
Zusätzlich können Sie einen Gesundheitsbonus von jährlich 70 Euro bekommen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie Ihre Krebsvorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen, alle drei Jahre zum Check-up gehen, den Zahnarzt aufsuchen und einen gültigen Impfstatus für empfohlene Schutzimpfungen (Mindestanforderung für Tetanus und Diphtherie) nachweisen. Alternativ dazu können Sie einen Nachweis über ein aktuelles Sport- oder Leistungsabzeichen erfüllen.
Je nach Einkommensstufe bekommen Sie nach drei leistungsfreien Jahren einen Zusatzbonus. Das heißt, dass Sie kein ärztliches Rezept für Arzneimittel und keine Hilfs- oder Heilmittel erhalten. Außerdem nehmen Sie keinen stationären Aufenthalt im Krankenhaus in Anspruch. Müssen Sie jedoch eine oder mehrere dieser Leistungen in Anspruch nehmen, wird eine Eigenbeteiligung fällig. Diese wird Ihnen von Ihrem Bonus abgezogen. Sie beteiligen sich pro Jahr je nach Einkommensstufe mit einer maximal festgesetzten Eigenbeteiligung.
Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto niedriger die Eigenbeteiligung und desto höher der ausgezahlte Bonus.
Einkommen pro Jahr (Brutto) | Grundbonus | Gesundheitsbonus | Zusatzbonus | Eigenbeteiligung | Maximale Eigenbeteiligung im Jahr | Maximales eigenes Risiko im Jahr, wenn Gesundheitsbonus erfüllt ist | |
Tarifstufen | für Eigenbeteiligung | für Vorsorge/ Impfungen oder Fitness | bei drei Jahren Leistungsfreiheit | je Arztbesuch mit Rezept für Arznei-, Hilfs- oder Heilmittel | je Krankenhaus-aufenthalt | ||
Tarifstufe 1 bis zu 18.000,00 € | 80 Euro + | 70 Euro + | 150 Euro - | 20 Euro - | 40 Euro | 160 Euro | 10 Euro |
Tarifstufe 2 18.000,01 € bis JAE* | 110 Euro + | 70 Euro + | 180 Euro - | 27,50 Euro - | 55 Euro | 220 Euro | 40 Euro |
Tarifstufe 3 über JAE* | 230 Euro + | 70 Euro + | 300 Euro - | 57,50 Euro - | 115 Euro | 460 Euro | 160 Euro |
* Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Teilnahmeerklärung und Ihr Bonusheft erhalten Sie in einem unserer Kundencenter oder über unser kostenfreies Service-Telefon 0800 226 5726.
Ja, nicht angerechnet werden folgende Leistungen:
Wenn alle Ihre erbrachten Maßnahmen abgestempelt wurden, können Sie das Heft bei uns einreichen. Dies muss jedoch spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen. Anderenfalls verfällt Ihr Bonus.
Der Bonus wird bis zum Ende des zweiten Quartals des jeweils folgenden Jahres ausgezahlt. Eine Eigenbeteiligung wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt fällig.
Ein neues Bonusheft erhalten Sie in einem unserer Kundencenter oder bestellen Sie es einfach unter unserem kostenfreien Service-Telefon 0800 226 5726.
Nein, mehrere Programme können nicht gleichzeitig abgeschlossen werden.
Eine Aufnahme in den Bonus-Wahltarif ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Ihr Grund- und Gesundheitsbonus wird Ihnen dann anteilig gutgeschrieben.
An den Bonus-Wahltarif sind Sie drei Jahre gebunden. In besonderen Fällen, beispielsweise wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld erhalten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Nein, Atteste oder Bestätigungen, die Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zahlen, können wir nicht erstatten.
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