Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

AOK Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus

Ein Seniorenpaar sitzt Arm in Arm auf einem Sofa. Beide lächeln.

Was ist der AOK Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus?

Mit dem AOK Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus erhalten Sie einen Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten von bis zu 600 Euro.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Der Bonus staffelt sich je nach Ihrem Jahreseinkommen und von Ihnen in Anspruch genommene eigenbeteiligungsrelevanten Leistungen.

Je nach Höhe Ihres Jahreseinkommens werden Sie in eine Tarifstufe eingruppiert. Je nach Zuordnung wird Ihnen dann ein Grundbonus gutgeschrieben.

Zusätzlich können Sie einen Gesundheitsbonus von jährlich 70 Euro bekommen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie Ihre Krebsvorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen, alle drei Jahre zum Check-up gehen, den Zahnarzt aufsuchen und einen gültigen Impfstatus für empfohlene Schutzimpfungen (Mindestanforderung für Tetanus und Diphtherie) nachweisen. Alternativ dazu können Sie einen Nachweis über ein aktuelles Sport- oder Leistungsabzeichen erfüllen.

Je nach Einkommensstufe bekommen Sie nach drei leistungsfreien Jahren einen Zusatzbonus. Das heißt, dass Sie kein ärztliches Rezept für Arzneimittel und keine Hilfs- oder Heilmittel erhalten. Außerdem nehmen Sie keinen stationären Aufenthalt im Krankenhaus in Anspruch. Müssen Sie jedoch eine oder mehrere dieser Leistungen in Anspruch nehmen, wird eine Eigenbeteiligung fällig. Diese wird Ihnen von Ihrem Bonus abgezogen. Sie beteiligen sich pro Jahr je nach Einkommensstufe mit einer maximal festgesetzten Eigenbeteiligung.

Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto niedriger die Eigenbeteiligung und desto höher der ausgezahlte Bonus.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt gesundheitsbewusstes Leben bonifiziert?
  • wir alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen für Sie übernehmen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt eine der günstigsten Krankenkassen in Sachsen-Anhalt ist?
Einkommen pro Jahr (Brutto)GrundbonusGesundheitsbonusZusatzbonusEigenbeteiligung Maximale Eigenbeteiligung im JahrMaximales eigenes Risiko im Jahr, wenn Gesundheitsbonus erfüllt ist
 Tarifstufenfür Eigenbeteiligungfür Vorsorge/ Impfungen oder Fitnessbei drei Jahren Leistungsfreiheitje Arztbesuch mit Rezept für Arznei-, Hilfs- oder Heilmittelje Krankenhaus-aufenthalt  
Tarifstufe 1
bis zu 18.000,00 €
80 Euro      +70 Euro      +150 Euro       -20 Euro            -40 Euro160 Euro10 Euro 
Tarifstufe 2 18.000,01 € bis JAE*110 Euro    +70 Euro      +180 Euro       -27,50 Euro       -55 Euro220 Euro40 Euro
Tarifstufe 3 über JAE*230 Euro    +70 Euro      +300 Euro       -57,50 Euro       -115 Euro460 Euro160 Euro

* Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wie beantrage ich die Leistung?

Die Teilnahmeerklärung und Ihr Bonusheft erhalten Sie in einem unserer Kundencenter oder über unser kostenfreies Service-Telefon 0800 226 5726.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Gibt es Maßnahmen, die nicht auf meine Eigenbeteiligung angerechnet werden?

    Ja, nicht angerechnet werden folgende Leistungen:

    • Wenn Sie einen Arzt aufsuchen ohne sich ein Rezept ausstellen zu lassen.
    • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen werden nicht angerechnet.
    • Leistungen, die in der Zeit von Bekanntgabe der Schwangerschaft bis einschließlich der Entbindung anfallen.
    • Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
  • Bis wann muss ich mein Bonusheft einreichen?

    Wenn alle Ihre erbrachten Maßnahmen abgestempelt wurden, können Sie das Heft bei uns einreichen. Dies muss jedoch spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen. Anderenfalls verfällt Ihr Bonus.

  • Wann erhalte ich die Auszahlung des AOK Bonus-Wahltarifs?

    Der Bonus wird bis zum Ende des zweiten Quartals des jeweils folgenden Jahres ausgezahlt. Eine Eigenbeteiligung wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt fällig.

  • Ich habe kein neues Bonusheft erhalten. Woher erhalte ich ein neues?

    Ein neues Bonusheft erhalten Sie in einem unserer Kundencenter oder bestellen Sie es einfach unter unserem kostenfreien Service-Telefon 0800 226 5726.

  • Kann ich zusätzlich ein weiteres Bonusprogramm nutzen?

    Nein, mehrere Programme können nicht gleichzeitig abgeschlossen werden.

  • Kann ich auch mitten im Jahr den Bonus-Wahltarif abschließen?

    Eine Aufnahme in den Bonus-Wahltarif ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Ihr Grund- und Gesundheitsbonus wird Ihnen dann anteilig gutgeschrieben.

  • Wann kann ich den Tarif kündigen?

    An den Bonus-Wahltarif sind Sie drei Jahre gebunden. In besonderen Fällen, beispielsweise wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld erhalten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

  • Ich musste für den Eintrag im Bonusheft bei meiner behandelnden Arztpraxis bezahlen. Bekomme ich die Kosten von der AOK erstattet?

    Nein, Atteste oder Bestätigungen, die Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zahlen, können wir nicht erstatten.

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